Wer entscheidet im Krisenfall?
Einsatzstab im Innenministerium koordiniert Vorgehen gegen Coronavirus.
Nach der Atomkatastrophe in Tschernobyl richtete man in Österreich das staatliche Krisenund Katastrophen schutz management(SK KM) ein. Das SKKM ist im Innenministerium angesiedelt und organisiert auch den Einsatzstab, der sich etwa zum Coronavirus seit Ende Jänner regelmäßig trifft.
Der Einsatzstab hat keine fixe Besetzung und wird je nach Problemlage zusammengesetzt. Er ist vor allem für die Koordination zwischen Ministerien, Bundesländern, Blau licht organsiat ionen und anderen Infrastruktur bereichen zuständig. Außerdem geben im Einsatzstab die jeweiligen Experten Empfehlungen für das weitere Handeln aus. Die Entscheidungen über das Vorgehen
im Krisen- oder Katastrophenfall liegen dann wiederum bei den einzelnen Ministerien und bei den verantwortlichen Stellen in den Bundesländern, Bezirken oder Gemeinden. „Die Abwehr, Beseitigung oder Linderung der Auswirkungen drohender oder eingetretener Katastrophen ist in Österreich überwiegend eine Angelegenheit der Bundesländer. Die rechtliche Basis bilden die Katastrophenhilfegesetze der Länder, die vor allem die Feststellung der Katastrophe und die behördliche Einsatzleitung in den Gemeinden, Bezirken und Ländern festlegen“, heißt es vom Innenministerium.
Der jüngste Coronaverdachtsfall an der Grenze zu Italien zeigte, wie die Entscheidungskette funktioniert: Die italienische Bahn meldete die Fälle den ÖBB. Diese schalteten das Innenministerium ein – und der zuständige Bezirkshauptmann stoppte den Zug per Bescheid. Die rechtliche Grundlage für die Verhängung einer Quarantäne bietet wiederum das österreichische Epidemiegesetz. Auch hier legen die Maßnahmen die jeweiligen Gesundheitsbehörden fest.
Immer wieder werden Krisenszenarien vom SKKM trainiert. Zuletzt das Blackout-Szenario „Helios“, bei dem ein großflächiger Stromausfall in einem Planspiel durchexerziert wurde. 100 Vertreter der Ministerien, der Länder und der Einsatzorganisationen waren beteiligt.