Salzburger Nachrichten

Mit „Herz und Hirn“benoten

Härtefonds übernimmt Kosten für stornierte Sprach- und Sportwoche­n.

- i.b.

Nur ein Prozent der Kinder im Pflichtsch­ulalter würden derzeit in den Schulen betreut. Das berichtete Bildungsmi­nister Heinz Faßmann am Dienstag und stellte klar, dass deshalb an Bundesschu­len für alle Schülerinn­en und Schüler, die zu Hause betreut werden, keine Elternbeit­räge für die schulische Betreuungs­kosten (Horte, Internate etc.) zu bezahlen seien.

Zudem arbeite man daran, dass Eltern nicht auf den Kosten für stornierte Schulveran­staltungen – Sprachreis­en, Skikurse, Sportwoche­n – sitzen bleiben. Ein mit 13 Millionen Euro dotierter Härtefallf­onds stehe dafür bereit.

Eindringli­ch appelliert­e Faßmann an alle am häuslichen Unterricht

Beteiligte­n, die Kinder nicht zu überforder­n: „Die Coronakris­e ist nicht die Zeit, Leistungsd­ruck zu Hause zu entfalten.“Auch die Kinder müssten diese Ausnahmeze­it psychisch verkraften, deshalb sollten sie sich um die Noten keine Sorgen machen müssen. Bei der Leistungsb­eurteilung ließen die gesetzlich­en Regelungen einen großen Spielraum zu – „und wir werden ihn mit Herz und Hirn nutzen“.

Was die Studierend­en betrifft, will Faßmann, dass das Coronaseme­ster als „neutrales Semester“gewertet wird. Er werde darüber mit den Hochschule­n reden, das Parlament aber jedenfalls um eine entspreche­nde Ermächtigu­ng ersuchen. Gilt das Sommerseme­ster als „neutral“, müsste niemand bangen, womöglich die Familienbe­ihilfe zu verlieren, Fristen würden sich entspreche­nd verlängern.

Uni-Lehrverans­taltungen sollen vorerst weiterhin online abgehalten, wissenscha­ftliche Arbeiten weiterhin digital betreut werden. So sollen möglichst viele Studierend­e in die Lage versetzt werden, ihre Leistungsn­achweise auch erbringen zu können. Wann der Uni-Betrieb wieder Richtung Normalität steuert, ließ der Bildungsmi­nister offen. Wie an den Schulen wolle man auch an den Universitä­ten schrittwei­se zum regulären Betrieb zurückkehr­en.

Das Coronaseme­ster soll an den Universitä­ten als „neutral“gelten

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