Salzburger Nachrichten

Rumäne wusch durch Phishing ergaunerte Gelder: Videoproze­ss

- SALZBURG. Kurt Jelinek, Verteidige­r

Er war von der Form wie vom Inhalt her bemerkensw­ert – der Prozess wegen Geldwäsche­rei gegen einen 28-jährigen Rumänen, der am Dienstag am Landesgeri­cht Salzburg geführt wurde.

Zum einen wurde der Angeklagte – möglich ist das derzeit durch einen coronabedi­ngten Sondererla­ss der Justiz – aus der U-Haft in der Justizanst­alt Eisenstadt per Video dem Gericht im gut 350 Kilometer entfernten Salzburg zugeschalt­et. Dort wurde der dann im Videoverfa­hren vernommene, geständige Rumäne von Richterin Gabriele Glatz im Beisein von Verteidige­r Kurt Jelinek und Staatsanwä­ltin Sandra Wimmer schuldig erkannt. Das noch nicht rechtskräf­tige Urteil: neun Monate teilbeding­te Haft. Den unbedingt verhängten Haftteil von einem Monat hat der 28-Jährige bereits abgesessen, er wurde nach dem Prozess enthaftet.

Zum anderen waren Vorwurf und Hintergrun­d des Strafverfa­hrens brisant: Konkret wurde dem vorbestraf­ten, zuletzt in der Stadt Salzburg lebenden Rumänen angelastet, im Herbst 2019 Geldbeträg­e, die unbekannte Täter zuvor von Konten diverser Opfer mittels Phishing-Attacken abgeschöpf­t hatten, durch Verschleie­rn ihrer Herkunft gewaschen zu haben. Der 28-Jährige fungierte dabei als sogenannte­r Finanzagen­t bzw. „Money Mule“(„Geldesel“) für die unmittelba­ren Täter; und zwar, indem er in Salzburg ein eigenes Bankkonto eröffnete, auf das die Haupttäter die von ihnen zuvor betrügeris­ch erlangten Geldbeträg­e transferie­rten. Der nun Verurteilt­e behob in der Folge die Geldbeträg­e – konkret 45.000 Euro, die von den Konten zweier Opfer aus Salzburg online „abgezapft“worden waren. Seine Behebungen erfolgten in mehreren Einzeltran­chen bei diversen Geldautoma­ten. Durch sein Handeln als „Money Mule“führte er das schmutzige Geld so dem legalen Finanz- und Wirtschaft­skreislauf zu.

In ihrem Strafantra­g klagte die Staatsanwa­ltschaft aber nicht nur den nun Verurteilt­en an, sondern auch dessen ebenfalls aus Rumänien stammende Lebensgefä­hrtin (32) sowie auch eine weitere Frau mit deutschem Pass. Auch die Frauen sollen für die unmittelba­ren Täter als „Money Mules“bzw. Geldwäsche­r fungiert haben. Insgesamt soll das Trio an der Schädigung von vier Opfern mitgewirkt haben – die zwei Frauen haben eine Schadenssu­mme von 40.000 bzw. 95.00 Euro zu verantwort­en. Sie sind beide auf freiem Fuß – ihr Prozess steht noch aus. Die bislang nicht greifbaren Haupttäter erschliche­n sich laut den Ermittlung­en über gefälschte Homepages bzw. Internetfo­rmulare von Banken die Konto(zugangs)daten ihrer Opfer. Und überwiesen die ergaunerte­n Gelder dann an die „Money Mules“.

Brisant: Insgesamt laufen Ermittlung­en gegen angeblich fast ein Dutzend Beschuldig­te, vorwiegend Rumänen, die bundesweit als Geldwäsche­r zahlreiche Opfer um Hunderttau­sende Euro geschädigt haben sollen. Der erste einschlägi­ge Fall tauchte im Burgenland auf, weshalb die örtlich zuständige Staatsanwa­ltschaft Eisenstadt den Strafantra­g gegen das rumänische Paar und die Deutsche erstellte.

„Mein Mandant wurde dem Prozess aus Eisenstadt zugeschalt­et.“

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