Rumäne wusch durch Phishing ergaunerte Gelder: Videoprozess
Er war von der Form wie vom Inhalt her bemerkenswert – der Prozess wegen Geldwäscherei gegen einen 28-jährigen Rumänen, der am Dienstag am Landesgericht Salzburg geführt wurde.
Zum einen wurde der Angeklagte – möglich ist das derzeit durch einen coronabedingten Sondererlass der Justiz – aus der U-Haft in der Justizanstalt Eisenstadt per Video dem Gericht im gut 350 Kilometer entfernten Salzburg zugeschaltet. Dort wurde der dann im Videoverfahren vernommene, geständige Rumäne von Richterin Gabriele Glatz im Beisein von Verteidiger Kurt Jelinek und Staatsanwältin Sandra Wimmer schuldig erkannt. Das noch nicht rechtskräftige Urteil: neun Monate teilbedingte Haft. Den unbedingt verhängten Haftteil von einem Monat hat der 28-Jährige bereits abgesessen, er wurde nach dem Prozess enthaftet.
Zum anderen waren Vorwurf und Hintergrund des Strafverfahrens brisant: Konkret wurde dem vorbestraften, zuletzt in der Stadt Salzburg lebenden Rumänen angelastet, im Herbst 2019 Geldbeträge, die unbekannte Täter zuvor von Konten diverser Opfer mittels Phishing-Attacken abgeschöpft hatten, durch Verschleiern ihrer Herkunft gewaschen zu haben. Der 28-Jährige fungierte dabei als sogenannter Finanzagent bzw. „Money Mule“(„Geldesel“) für die unmittelbaren Täter; und zwar, indem er in Salzburg ein eigenes Bankkonto eröffnete, auf das die Haupttäter die von ihnen zuvor betrügerisch erlangten Geldbeträge transferierten. Der nun Verurteilte behob in der Folge die Geldbeträge – konkret 45.000 Euro, die von den Konten zweier Opfer aus Salzburg online „abgezapft“worden waren. Seine Behebungen erfolgten in mehreren Einzeltranchen bei diversen Geldautomaten. Durch sein Handeln als „Money Mule“führte er das schmutzige Geld so dem legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf zu.
In ihrem Strafantrag klagte die Staatsanwaltschaft aber nicht nur den nun Verurteilten an, sondern auch dessen ebenfalls aus Rumänien stammende Lebensgefährtin (32) sowie auch eine weitere Frau mit deutschem Pass. Auch die Frauen sollen für die unmittelbaren Täter als „Money Mules“bzw. Geldwäscher fungiert haben. Insgesamt soll das Trio an der Schädigung von vier Opfern mitgewirkt haben – die zwei Frauen haben eine Schadenssumme von 40.000 bzw. 95.00 Euro zu verantworten. Sie sind beide auf freiem Fuß – ihr Prozess steht noch aus. Die bislang nicht greifbaren Haupttäter erschlichen sich laut den Ermittlungen über gefälschte Homepages bzw. Internetformulare von Banken die Konto(zugangs)daten ihrer Opfer. Und überwiesen die ergaunerten Gelder dann an die „Money Mules“.
Brisant: Insgesamt laufen Ermittlungen gegen angeblich fast ein Dutzend Beschuldigte, vorwiegend Rumänen, die bundesweit als Geldwäscher zahlreiche Opfer um Hunderttausende Euro geschädigt haben sollen. Der erste einschlägige Fall tauchte im Burgenland auf, weshalb die örtlich zuständige Staatsanwaltschaft Eisenstadt den Strafantrag gegen das rumänische Paar und die Deutsche erstellte.
„Mein Mandant wurde dem Prozess aus Eisenstadt zugeschaltet.“