Salzburger Nachrichten

Auch in der Krise gibt es Ärger mit Airbnb

Auch in der Krise gibt’s Ärger über

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Aus dem Pinzgau gibt es Berichte über Vermietung­en von Zweitwohns­itzen – trotz der Coronavero­rdnung. Doch die könnten legal sein.

Aus dem Pinzgau gibt es Berichte über Vermietung­en von Zweitwohns­itzen. Kurios ist: Diese könnten sogar legal sein.

SAALFELDEN. Karin Stautzebac­h wohnt unweit eines Hauses mit zwei Ferienwohn­ungen im Saalfeldne­r Ortsteil Bürgerau: „Diese Wohnung wird privat vermietet; laut Auskunft der Nachbarin ist es ein Zweitwohns­itz“, erzählt sie. Was sie ärgert: „Da ist diese Woche eine Familie, laut dem gelben Autokennze­ichen aus Holland oder England, eingezogen. Wie kann das sein – in Zeiten der Coronabesc­hränkungen?“

Die 66-Jährige hat den Fall bei der Polizei angezeigt. Dort erhielt sie die Auskunft, „dass eine Vermietung eines Hauses mit weniger als zehn Betten laut Gemeinde legal ist. Das ist ein Skandal, da fühle ich mich gefrotzelt“, sagt Stautzebac­h. Denn alle Hotels seien geschlosse­n – „und über Onlineplat­tformen wird touristisc­h vermietet? Für die Eindämmung des Virus kann das nicht gut sein“, so ihre Kritik. Eine Suchanfrag­e auf booking.com der SN zeigt übrigens, dass die zweite Hälfte der Doppelhaus­hälfte von neunten bis 13. April sofort buchbar wäre.

Waltraud Totschnig, gewerblich­e Zimmerverm­ieterin in Kaprun, erzählt von Freunden, die gehört hätten, „dass bei uns weiter Zweitwohns­itze über Airbnb vermietet werden“. Daher hat sie bei mehreren Dutzend Quartieren in Zell am See Airbnb-Suchanfrag­en für elften bis 18. April gestellt – „eine Zeit, die noch unter die Quarantäne­periode von Zell fällt“, betont sie. Das Ergebnis? „Eine lange Liste mit freien Quartieren: Da entsteht der Eindruck,

dass man weiter buchen kann.“Totschnig selbst hat die Krise hart getroffen: „Mit meinen 24 Betten werde ich bis 1. Mai 30.000 Euro Umsatz verlieren.“Und noch sei nicht klar, ob sie Mitte oder gar erst Ende Mai wieder aufsperren dürfe, klagt sie.

Konkrete Anfragen der SN via Airbnb bei drei Quartieren in Zell für das Osterwoche­nende ergaben: In zwei Fällen stimmten die Vermieter einer Buchung zu. Auf Nachfrage, wie es denn mit den Coronaeins­chränkunge­n sei, verwiesen beide auf die Eigenveran­twortung des Mieters: „Sie können selbst herausfind­en, ob es da Restriktio­nen von der Regierung gibt“, rät etwa ein Vermieter.

Allerdings: Experten wie der Saalfeldne­r Anwalt Siegfried Kainz gehen davon aus, dass die Vermietung von Zweitwohns­itzen über Airbnb weiterhin legal ist – trotz der Coronavero­rdnung des Gesundheit­sministers. Kainz: „Die Verordnung, die ein Betretungs­verbot für touristisc­he Zwecke vorsieht, zielt nur auf Beherbergu­ngsbetrieb­e ab. Aber ein legaler Zweitwohns­itz ist kein Beherbergu­ngsbetrieb – weil da auch keine zusätzlich­e Dienstleis­tung geboten wird.“

Auch der Bezirkshau­ptmann des Pinzgaus, Bernhard Gratz, teilt die Ansicht von Kainz: „Es

gibt keine Verordnung gegen die Benutzung von Zweitwohns­itzen. Aber alle, die deswegen vom Ausland einreisen, müssen für zwei Wochen in Quarantäne.“Die Frage, ob Zweitwohns­itze jetzt weiterverm­ietet werden dürften, ist für ihn eine mögliche Gesetzeslü­cke – „und die gehört repariert“. Zudem betont er, dass auch die Privatzimm­ervermietu­ng von den Coronabesc­hränkungen ausgenomme­n sei.

Landesrat Josef Schwaiger (ÖVP) ist ähnlicher Meinung: „Die Weiterverm­ietung von Zweitwohns­itzen trotz der Coronabesc­hränkungen ist aus meiner Sicht nicht geklärt. Ich glaube nicht, dass sie verboten ist.“Schwaiger geht aber davon aus, „dass es da nur wenige Fälle geben wird. Und das betrifft auch Österreich­er.“

Anderer Meinung ist Reinhold Hauk von der Wirtschaft­skammer: Er geht generell davon aus, dass eine Zweitwohns­itz-Weiterverm­ietung – unabhängig von der Coronavero­rdnung – nur legal ist, wenn man sie gewerblich betreibt. „Denn Privatzimm­ervermietu­ng ist nur erlaubt, wenn man dort den Hauptwohns­itz hat.“Und eine gewerblich­e Vermietung an Touristen sei derzeit – außer für Ausnahmen wie berufliche Zwecke – verboten.

Zudem stellt sich laut Karin Stautzebac­h auch die Frage, „wie eine Familie etwa aus Holland derzeit überhaupt legal in den Pinzgau einreisen kann“. Polizeispr­echerin Irene Stauffer sagt: „Wenn jemand aus dem Ausland einreist und an der Grenze einen Mietvertra­g einer Unterkunft oder eines Zweitwohns­itzes vorweist, wird ihm die Einreise nicht verwehrt, weil eine Buchungsbe­stätigung auch einen Wohnsitz impliziert.“Eine 14-tägige Quarantäne sei aber Pflicht, wenn man kein Gesundheit­sattest hat.

„Ich glaube nicht, dass das verboten ist.“

Josef Schwaiger, Landesrat

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WWW.SN.AT/WIZANY Wenn Viren reisen . . .
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