Heute ist Lostag für den Weg zurück in die neue Normalität
Teilweise Öffnung der Geschäfte ermöglicht erstmals seit einem Monat den Einkauf auch nicht lebensnotwendiger Produkte. Maskenpflicht für Mitarbeiter und Kunden.
Einen Monat nach der Schließung der Geschäfte und Restaurants (Ausnahmen Lebensmittel, Drogeriewaren, Trafiken, Apotheken) kommt es am Dienstag zu einer schrittweisen Wiederöffnung des Handels. Läden mit weniger als 400 Quadratmetern Verkaufsfläche sowie Bau- und Gartenmärkte, Pfandleihanstalten, Waschanlagen oder Kfz- und Fahrradwerkstätten dürfen von 7.40 bis 19 Uhr wieder aufsperren. Die Bedingungen: Mitarbeiter wie Kunden müssen Schutzmasken tragen, es darf pro 20 Quadratmeter Fläche nur ein Kunde ins Geschäft. Das Tragen von Masken ist auch in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie Taxis und Mietautos Pflicht.
Die Regierung macht weitere Lockerungen von der Entwicklung der Infektionszahlen abhängig. Die sind derzeit rückläufig.
Bundeskanzler Sebastian Kurz betonte, dass die Erleichterungen zurückgenommen werden müssten, sobald die Zahl der Ansteckungen wieder stark steige.
Die Polizei ist mittlerweile ermächtigt, Personen, die sich nicht an die Covid-19-Vorschriften halten, direkt mittels Organmandat zu bestrafen. Das Osterwochenende verlief ruhig. Laut Innenministerium verhielten sich die Österreicherinnen und Österreicher regelkonform. Insgesamt gab es 800 Anzeigen, um die Hälfte weniger als am Wochenende zuvor.
WIEN. Kleinere Läden dürfen wieder öffnen, auch Busse und Züge werden wohl wieder voller werden. Noch mehr als schon bisher wird dabei die Schutzmaske das öffentliche Bild prägen. Wer sie nicht trägt, wo sie Pflicht ist, muss mit einer Strafe rechnen. Welche Regelungen treten mit Dienstag in Kraft?
Ab sofort offen
Offen halten dürfen ab 14. April alle Geschäfte mit einer Fläche von weniger als 400 Quadratmetern. Aufsperren dürfen außerdem alle Bauund Gartenmärkte, Kfz- und Fahrradwerkstätten, Pfandleiher und der Edelmetallhandel sowie Waschstraßen an Tankstellen. Ohnehin von den Sperren nicht betroffen waren Lebensmittelhandel, Apotheken und Trafiken. Die Öffnungszeiten sind auf 7.40 Uhr bis 19.00 Uhr beschränkt.
Noch geschlossen
Eine künstliche Verkleinerung der Verkaufsfläche auf weniger als 400 Quadratmeter – etwa durch Absperrung einzelner Bereiche – ist nicht erlaubt. Sperren größere Läden dennoch auf, droht eine Strafe bis zu 30.000 Euro. Geschlossen bleiben damit vorerst noch viele Geschäfte in Einkaufszentren. Auch Gastronomie und Hotellerie müssen sich noch gedulden.
Masken & Strafen
Auch für die nun wieder geöffneten Läden gilt sowohl für die Mitarbeiter als auch die Kunden das Tragen einer Schutzmaske als Pflicht. Ausgenommen sind Kinder bis sechs Jahre. Wer Mund und Nase nicht mit Maske oder Schal bedeckt, wo dies geboten ist, dem droht in Zukunft eine Strafe von 25 Euro. Eingehalten werden muss weiterhin ein Mindestabstand von einem Meter. Außerdem darf pro 20 Quadratmeter nur ein Kunde in das Geschäft, ist die Gesamtfläche kleiner, darf jeweils nur ein Kunde das Geschäft betreten. Händler, die zu viele Kunden ins Lokal lassen, müssen mit bis zu 3600 Euro Strafe rechnen.
Einbußen
Mehr als 40 Prozent der Verkaufsflächen im Handel bleiben auch nach den Lockerungen weiterhin ungenutzt. Gemäß Berechnungen des Standortberaters Regio-Plan verliert der Handel damit weiterhin täglich 105 Mill. Euro Umsatz. Der industrienahe Thinktank Agenda Austria geht für den Handel von Einbußen von 6,7 Mrd. Euro im vergangenen Shutdown-Monat aus.
Warnung an Ältere
Andreas Wohlmuth, der Generalsekretär des Pensionistenverbandes Österreichs (PVÖ), appelliert an die älteren Menschen, trotz Wiedereröffnung die Bau- und Gartenmärkte vorerst noch zu meiden. „Haus und Garten können warten“, betonte Wohlmuth am Ostermontag in einem Schreiben. Nach wie vor gelte, dass eine Ansteckung mit dem Coronavirus vor allem bei Seniorinnen und Senioren zu sehr schweren Krankheitsverläufen führen könne. Deshalb sei es notwendig, größere Menschenansammlungen zu meiden. Daher: „Gesundheit ist wichtiger als Rindenmulch oder das Salatpflänzchen. Bitte lassen Sie den Ansturm auf diese Geschäfte abebben und warten Sie noch eine Zeit lang.“
Öffis & Taxis
Was für Supermärkte bereits gilt, sehen die Änderungen des Covid19-Maßnahmengesetzes nun auch für die Kunden von öffentlichen Verkehrsmitteln und Insassen von Taxis sowie bei Fahrdienstvermittlern wie Uber & Co. vor: Schutzmaske beziehungsweise Mund-Nasen-Bedeckung mit Tuch oder Schal ist Pflicht, sofern man das sechste Lebensjahr vollendet hat. Die Regelung für Fahrgemeinschaften zwischen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, sieht ebenfalls einen Meter Abstand vor.
Bundesgärten öffnen
Mit Beginn der Maßnahmenlockerungen dürfen auch die umstrittenen 230 von insgesamt rund 12.500 Hektar öffentlich zugänglicher Grünflächen in Wien wieder betreten werden. Bei den bisher fehlenden zwei Prozent handelt es sich um die fünf Wiener Bundesgärten. Vor dem lang erwarteten Zugang in Schlosspark Schönbrunn oder Augarten steht für potenzielle Besucher noch eine Einlasskontrolle: So soll eine Überfüllung verhindert werden.
Stufenplan
Die übrigen coronabedingten Restriktionen bleiben bis auf Weiteres in Kraft. So etwa die Ausgangsbeschränkungen, die mindestens bis Ende April gelten. Nach wie vor soll man nur aus diesen Gründen das eigene Haus verlassen: um zu arbeiten, um einkaufen zu gehen, um andere Menschen zu unterstützen und um frische Luft zu schnappen oder Sport zu betreiben. Der Schulunterricht findet bis auf Weiteres nicht in den Klassenzimmern, sondern zu Hause statt. Der Lehrbetrieb an den Universitäten wird in diesem Semester ausschließlich digital stattfinden. Prüfungen und Forschungstätigkeiten sollen aber durchgeführt werden. Der Stufenplan der Regierung sieht zudem vor, dass Veranstaltungen in Österreich jedenfalls bis Ende Juni nicht stattfinden werden. Über eine Regelung für den Sommer soll Ende April entschieden werden.