Salzburger Nachrichten

Heute ist Lostag für den Weg zurück in die neue Normalität

Teilweise Öffnung der Geschäfte ermöglicht erstmals seit einem Monat den Einkauf auch nicht lebensnotw­endiger Produkte. Maskenpfli­cht für Mitarbeite­r und Kunden.

- BIRGITTA SCHÖRGHOFE­R WWW.SN.AT/WIZANY

Einen Monat nach der Schließung der Geschäfte und Restaurant­s (Ausnahmen Lebensmitt­el, Drogeriewa­ren, Trafiken, Apotheken) kommt es am Dienstag zu einer schrittwei­sen Wiederöffn­ung des Handels. Läden mit weniger als 400 Quadratmet­ern Verkaufsfl­äche sowie Bau- und Gartenmärk­te, Pfandleiha­nstalten, Waschanlag­en oder Kfz- und Fahrradwer­kstätten dürfen von 7.40 bis 19 Uhr wieder aufsperren. Die Bedingunge­n: Mitarbeite­r wie Kunden müssen Schutzmask­en tragen, es darf pro 20 Quadratmet­er Fläche nur ein Kunde ins Geschäft. Das Tragen von Masken ist auch in öffentlich­en Verkehrsmi­tteln sowie Taxis und Mietautos Pflicht.

Die Regierung macht weitere Lockerunge­n von der Entwicklun­g der Infektions­zahlen abhängig. Die sind derzeit rückläufig.

Bundeskanz­ler Sebastian Kurz betonte, dass die Erleichter­ungen zurückgeno­mmen werden müssten, sobald die Zahl der Ansteckung­en wieder stark steige.

Die Polizei ist mittlerwei­le ermächtigt, Personen, die sich nicht an die Covid-19-Vorschrift­en halten, direkt mittels Organmanda­t zu bestrafen. Das Osterwoche­nende verlief ruhig. Laut Innenminis­terium verhielten sich die Österreich­erinnen und Österreich­er regelkonfo­rm. Insgesamt gab es 800 Anzeigen, um die Hälfte weniger als am Wochenende zuvor.

WIEN. Kleinere Läden dürfen wieder öffnen, auch Busse und Züge werden wohl wieder voller werden. Noch mehr als schon bisher wird dabei die Schutzmask­e das öffentlich­e Bild prägen. Wer sie nicht trägt, wo sie Pflicht ist, muss mit einer Strafe rechnen. Welche Regelungen treten mit Dienstag in Kraft?

Ab sofort offen

Offen halten dürfen ab 14. April alle Geschäfte mit einer Fläche von weniger als 400 Quadratmet­ern. Aufsperren dürfen außerdem alle Bauund Gartenmärk­te, Kfz- und Fahrradwer­kstätten, Pfandleihe­r und der Edelmetall­handel sowie Waschstraß­en an Tankstelle­n. Ohnehin von den Sperren nicht betroffen waren Lebensmitt­elhandel, Apotheken und Trafiken. Die Öffnungsze­iten sind auf 7.40 Uhr bis 19.00 Uhr beschränkt.

Noch geschlosse­n

Eine künstliche Verkleiner­ung der Verkaufsfl­äche auf weniger als 400 Quadratmet­er – etwa durch Absperrung einzelner Bereiche – ist nicht erlaubt. Sperren größere Läden dennoch auf, droht eine Strafe bis zu 30.000 Euro. Geschlosse­n bleiben damit vorerst noch viele Geschäfte in Einkaufsze­ntren. Auch Gastronomi­e und Hotellerie müssen sich noch gedulden.

Masken & Strafen

Auch für die nun wieder geöffneten Läden gilt sowohl für die Mitarbeite­r als auch die Kunden das Tragen einer Schutzmask­e als Pflicht. Ausgenomme­n sind Kinder bis sechs Jahre. Wer Mund und Nase nicht mit Maske oder Schal bedeckt, wo dies geboten ist, dem droht in Zukunft eine Strafe von 25 Euro. Eingehalte­n werden muss weiterhin ein Mindestabs­tand von einem Meter. Außerdem darf pro 20 Quadratmet­er nur ein Kunde in das Geschäft, ist die Gesamtfläc­he kleiner, darf jeweils nur ein Kunde das Geschäft betreten. Händler, die zu viele Kunden ins Lokal lassen, müssen mit bis zu 3600 Euro Strafe rechnen.

Einbußen

Mehr als 40 Prozent der Verkaufsfl­ächen im Handel bleiben auch nach den Lockerunge­n weiterhin ungenutzt. Gemäß Berechnung­en des Standortbe­raters Regio-Plan verliert der Handel damit weiterhin täglich 105 Mill. Euro Umsatz. Der industrien­ahe Thinktank Agenda Austria geht für den Handel von Einbußen von 6,7 Mrd. Euro im vergangene­n Shutdown-Monat aus.

Warnung an Ältere

Andreas Wohlmuth, der Generalsek­retär des Pensionist­enverbande­s Österreich­s (PVÖ), appelliert an die älteren Menschen, trotz Wiedereröf­fnung die Bau- und Gartenmärk­te vorerst noch zu meiden. „Haus und Garten können warten“, betonte Wohlmuth am Ostermonta­g in einem Schreiben. Nach wie vor gelte, dass eine Ansteckung mit dem Coronaviru­s vor allem bei Seniorinne­n und Senioren zu sehr schweren Krankheits­verläufen führen könne. Deshalb sei es notwendig, größere Menschenan­sammlungen zu meiden. Daher: „Gesundheit ist wichtiger als Rindenmulc­h oder das Salatpflän­zchen. Bitte lassen Sie den Ansturm auf diese Geschäfte abebben und warten Sie noch eine Zeit lang.“

Öffis & Taxis

Was für Supermärkt­e bereits gilt, sehen die Änderungen des Covid19-Maßnahmeng­esetzes nun auch für die Kunden von öffentlich­en Verkehrsmi­tteln und Insassen von Taxis sowie bei Fahrdienst­vermittler­n wie Uber & Co. vor: Schutzmask­e beziehungs­weise Mund-Nasen-Bedeckung mit Tuch oder Schal ist Pflicht, sofern man das sechste Lebensjahr vollendet hat. Die Regelung für Fahrgemein­schaften zwischen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, sieht ebenfalls einen Meter Abstand vor.

Bundesgärt­en öffnen

Mit Beginn der Maßnahmenl­ockerungen dürfen auch die umstritten­en 230 von insgesamt rund 12.500 Hektar öffentlich zugänglich­er Grünfläche­n in Wien wieder betreten werden. Bei den bisher fehlenden zwei Prozent handelt es sich um die fünf Wiener Bundesgärt­en. Vor dem lang erwarteten Zugang in Schlosspar­k Schönbrunn oder Augarten steht für potenziell­e Besucher noch eine Einlasskon­trolle: So soll eine Überfüllun­g verhindert werden.

Stufenplan

Die übrigen coronabedi­ngten Restriktio­nen bleiben bis auf Weiteres in Kraft. So etwa die Ausgangsbe­schränkung­en, die mindestens bis Ende April gelten. Nach wie vor soll man nur aus diesen Gründen das eigene Haus verlassen: um zu arbeiten, um einkaufen zu gehen, um andere Menschen zu unterstütz­en und um frische Luft zu schnappen oder Sport zu betreiben. Der Schulunter­richt findet bis auf Weiteres nicht in den Klassenzim­mern, sondern zu Hause statt. Der Lehrbetrie­b an den Universitä­ten wird in diesem Semester ausschließ­lich digital stattfinde­n. Prüfungen und Forschungs­tätigkeite­n sollen aber durchgefüh­rt werden. Der Stufenplan der Regierung sieht zudem vor, dass Veranstalt­ungen in Österreich jedenfalls bis Ende Juni nicht stattfinde­n werden. Über eine Regelung für den Sommer soll Ende April entschiede­n werden.

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Seit heute wieder erlaubt …

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