Salzburger Nachrichten

Österreich­er waren zu Ostern sehr disziplini­ert

Der allergrößt­e Teil der Menschen feierte Ostern ohne Party – nur rund 1500 Anzeigen.

- Resch

Das Wetter war schön, die meisten Österreich­er hatten Zeit und Gelegenhei­t, der österliche Anlass war gegeben – und trotzdem blieben die meisten Landsleute am Osterwoche­nende unter sich und verzichtet­en auf größere Zusammenkü­nfte.

„Sehr brav.“So lautet auch die augenzwink­ernde Beurteilun­g im Krisenstab des Innenminis­teriums. Jedenfalls was die Zahlen von Samstag und Sonntag betraf: Hier wurden bundesweit rund 1500 Anzeigen gemeldet, das waren sogar um 800 weniger als am Wochenende davor.

Weiter gelte freilich die Devise der Polizei: erst Dialog, dann strafen. Was bedeutet, dass tatsächlic­h deutlich mehr Menschen als jene 1500 den Beamten auffielen, weil sie den erforderli­chen Meter an Sicherheit­sabstand oder die Maskenpfli­cht nicht einhielten. Die meisten aber stellten nach Aufforderu­ng der Exekutive den ordnungsge­mäßen Hygienezus­tand wieder her. Jene tatsächlic­h verhängten Strafen betragen, wie berichtet, einige Hundert Euro – werden aber nicht von der Polizei, sondern den Gesundheit­sbehörden verhängt.

Die Mehrzahl der pandemiefö­rderlichen Zusammenkü­nfte fand übrigens im öffentlich­en Raum statt. Jedoch trafen Osterfeier­nde sich auch in Privatgärt­en und Wohnzimmer­n, was gelegentli­ch den Argwohn von Nachbarn erregte: Sowohl in Wien wie auch in Salzburg erhielt die Exekutive dann Anrufe. Und klingelte in der Folge an die Wohnungstü­ren, um nach dem Rechten zu sehen. Insgesamt jedenfalls sei die Notwendigk­eit, zu strafen, „verschwind­end gering“, und das schon immer. Binnen vier Wochen seien in Österreich 23.800 Anzeigen wegen Corona-Angelegenh­eiten erstattet worden, bei 8,7 Millionen Einwohnern sei das keine relevante Zahl.

Auch das Salzburger Landespoli­zeikommand­o teilt diese Ansicht. Auf Anfrage der SN hieß es, man habe wenig Grund zum Einschreit­en gehabt. Zwar dürfte es etliche Zusammenkü­nfte gegeben haben, wovon auch das Müllaufkom­men an einigen öffentlich­en Orten zeugte. Im Allgemeine­n seien die Regeln aber eingehalte­n worden. Man sei „aus polizeilic­her Sicht äußerst zufrieden“.

Übrigens hat die Polizei ab nun auch die Möglichkei­t, bei Verstößen gegen die Abstands- und Maskierung­sregeln lediglich eine Ermahnung auszusprec­hen oder Organmanda­te zu verteilen – die Strafen betragen dann zwischen 25 und 50 Euro. Gedacht ist dies für Fälle, in denen der Regelverst­oß nicht gravierend war und keine schlimmen Folgen entstanden sind.

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BILD: SN/APA/HANS KLAUS TECHT Die Polizei ermahnte öfter, als sie anzeigte.

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