Österreicher waren zu Ostern sehr diszipliniert
Der allergrößte Teil der Menschen feierte Ostern ohne Party – nur rund 1500 Anzeigen.
Das Wetter war schön, die meisten Österreicher hatten Zeit und Gelegenheit, der österliche Anlass war gegeben – und trotzdem blieben die meisten Landsleute am Osterwochenende unter sich und verzichteten auf größere Zusammenkünfte.
„Sehr brav.“So lautet auch die augenzwinkernde Beurteilung im Krisenstab des Innenministeriums. Jedenfalls was die Zahlen von Samstag und Sonntag betraf: Hier wurden bundesweit rund 1500 Anzeigen gemeldet, das waren sogar um 800 weniger als am Wochenende davor.
Weiter gelte freilich die Devise der Polizei: erst Dialog, dann strafen. Was bedeutet, dass tatsächlich deutlich mehr Menschen als jene 1500 den Beamten auffielen, weil sie den erforderlichen Meter an Sicherheitsabstand oder die Maskenpflicht nicht einhielten. Die meisten aber stellten nach Aufforderung der Exekutive den ordnungsgemäßen Hygienezustand wieder her. Jene tatsächlich verhängten Strafen betragen, wie berichtet, einige Hundert Euro – werden aber nicht von der Polizei, sondern den Gesundheitsbehörden verhängt.
Die Mehrzahl der pandemieförderlichen Zusammenkünfte fand übrigens im öffentlichen Raum statt. Jedoch trafen Osterfeiernde sich auch in Privatgärten und Wohnzimmern, was gelegentlich den Argwohn von Nachbarn erregte: Sowohl in Wien wie auch in Salzburg erhielt die Exekutive dann Anrufe. Und klingelte in der Folge an die Wohnungstüren, um nach dem Rechten zu sehen. Insgesamt jedenfalls sei die Notwendigkeit, zu strafen, „verschwindend gering“, und das schon immer. Binnen vier Wochen seien in Österreich 23.800 Anzeigen wegen Corona-Angelegenheiten erstattet worden, bei 8,7 Millionen Einwohnern sei das keine relevante Zahl.
Auch das Salzburger Landespolizeikommando teilt diese Ansicht. Auf Anfrage der SN hieß es, man habe wenig Grund zum Einschreiten gehabt. Zwar dürfte es etliche Zusammenkünfte gegeben haben, wovon auch das Müllaufkommen an einigen öffentlichen Orten zeugte. Im Allgemeinen seien die Regeln aber eingehalten worden. Man sei „aus polizeilicher Sicht äußerst zufrieden“.
Übrigens hat die Polizei ab nun auch die Möglichkeit, bei Verstößen gegen die Abstands- und Maskierungsregeln lediglich eine Ermahnung auszusprechen oder Organmandate zu verteilen – die Strafen betragen dann zwischen 25 und 50 Euro. Gedacht ist dies für Fälle, in denen der Regelverstoß nicht gravierend war und keine schlimmen Folgen entstanden sind.