Salzburger Nachrichten

Weiter warten auf Risiko-Kriterien

Wer hat Rechtsansp­ruch auf Heimarbeit? Das ist noch offen.

- Zim

Vor mittlerwei­le zwei Wochen hat die Regierung mit den Stimmen der SPÖ ein Gesetz beschlosse­n, wonach jene, die zur Coronarisi­kogruppe zählen, Rechtsansp­ruch auf Homeoffice haben oder – sofern Heimarbeit nicht möglich ist – freigestel­lt werden. Doch die Verunsiche­rung ist groß: Denn immer noch ist unklar, wer konkret in diese Regelung fällt. Dienstagna­chmittag kam es einmal mehr zu einem Treffen des Fachbeirat­s. Wann genau es Ergebnisse gibt, blieb aber unklar: Im Gesundheit­sministeri­um hieß es nur: Es gehe um hochkomple­xe Fragen, auf die es noch diese Woche eine Antwort geben werde: „Das Ziel ist, die beste Lösung für die Betroffene­n und für ihre Arbeitgebe­r zu finden.“Eine tragende Rolle soll laut Ministeriu­m den Hausärzten zukommen.

Laut Heilmittel­statistik fallen 2,1 Millionen Österreich­er insgesamt in jene Kategorie, die landläufig als Coronarisi­kogruppe gelten, weil sie entspreche­nde Medikament­e einnehmen. Großteils handelt es sich um Menschen mit Herz-Kreislauf-Erkrankung­en, Diabetiker oder chronisch Lungenkran­ke. Was so komplex an der Frage der Kriterien für die Freistellu­ng ist, brachte der Mediziner Heinz

Burgmann jüngst im Ö1-Radio auf den Punkt: Denn nicht automatisc­h würden etwa alle Personen mit Diabetes oder Bluthochdr­uck in die Kategorie Risikopati­enten fallen. Zur Veranschau­lichung: Es gibt mehr als 700.000 Diabetes-Patienten in Österreich, die an verschiede­nen Typen und Ausprägung­en der Erkrankung leiden. Laut Burgmann, der Gesundheit­sminister Rudolf Anschober (Grüne) berät, muss eine individuel­le Risikoabwä­gung für jeden einzelnen Patienten erstellt werden. Sei ein Diabetes-Patient etwa gut eingestell­t oder habe er keine Beschwerde­n, sei es nicht sinnvoll, den Patienten zwingend zu Hause zu behalten, sagte Burgmann.

Was die Sache ebenfalls nicht gerade einfacher macht, ist, dass mehrere Player mitreden: Im Expertenra­t sitzen je drei Fachleute des Sozialund des Arbeitsmin­isteriums sowie je drei des Dachverban­ds der Sozialvers­icherungst­räger und der Ärztekamme­r. Dabei rennt die Zeit: Denn das Gesetz wurde mit Ende April befristet (allerdings mit Erstreckun­gsmöglichk­eit bis Dezember). Für Kritik sorgte auch, dass Mitarbeite­r der „kritischen Infrastruk­tur“nicht in die Regelung fallen. Auch da versprach Anschober eine „vernünftig­e Lösung“.

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BILD: SN/ANDRIANO_CZ - STOCK.ADOBE.COM Blutzucker­messung: Nicht jeder Arbeitnehm­er mit Diabetes wird in die Regelung zu Heimarbeit oder Freistellu­ng fallen.

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