Weiter warten auf Risiko-Kriterien
Wer hat Rechtsanspruch auf Heimarbeit? Das ist noch offen.
Vor mittlerweile zwei Wochen hat die Regierung mit den Stimmen der SPÖ ein Gesetz beschlossen, wonach jene, die zur Coronarisikogruppe zählen, Rechtsanspruch auf Homeoffice haben oder – sofern Heimarbeit nicht möglich ist – freigestellt werden. Doch die Verunsicherung ist groß: Denn immer noch ist unklar, wer konkret in diese Regelung fällt. Dienstagnachmittag kam es einmal mehr zu einem Treffen des Fachbeirats. Wann genau es Ergebnisse gibt, blieb aber unklar: Im Gesundheitsministerium hieß es nur: Es gehe um hochkomplexe Fragen, auf die es noch diese Woche eine Antwort geben werde: „Das Ziel ist, die beste Lösung für die Betroffenen und für ihre Arbeitgeber zu finden.“Eine tragende Rolle soll laut Ministerium den Hausärzten zukommen.
Laut Heilmittelstatistik fallen 2,1 Millionen Österreicher insgesamt in jene Kategorie, die landläufig als Coronarisikogruppe gelten, weil sie entsprechende Medikamente einnehmen. Großteils handelt es sich um Menschen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetiker oder chronisch Lungenkranke. Was so komplex an der Frage der Kriterien für die Freistellung ist, brachte der Mediziner Heinz
Burgmann jüngst im Ö1-Radio auf den Punkt: Denn nicht automatisch würden etwa alle Personen mit Diabetes oder Bluthochdruck in die Kategorie Risikopatienten fallen. Zur Veranschaulichung: Es gibt mehr als 700.000 Diabetes-Patienten in Österreich, die an verschiedenen Typen und Ausprägungen der Erkrankung leiden. Laut Burgmann, der Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) berät, muss eine individuelle Risikoabwägung für jeden einzelnen Patienten erstellt werden. Sei ein Diabetes-Patient etwa gut eingestellt oder habe er keine Beschwerden, sei es nicht sinnvoll, den Patienten zwingend zu Hause zu behalten, sagte Burgmann.
Was die Sache ebenfalls nicht gerade einfacher macht, ist, dass mehrere Player mitreden: Im Expertenrat sitzen je drei Fachleute des Sozialund des Arbeitsministeriums sowie je drei des Dachverbands der Sozialversicherungsträger und der Ärztekammer. Dabei rennt die Zeit: Denn das Gesetz wurde mit Ende April befristet (allerdings mit Erstreckungsmöglichkeit bis Dezember). Für Kritik sorgte auch, dass Mitarbeiter der „kritischen Infrastruktur“nicht in die Regelung fallen. Auch da versprach Anschober eine „vernünftige Lösung“.