Startschuss in den Sportstätten
Die Regierung lockert ab 1. Mai das Betretungsverbot von Sportstätten für Freizeit- und Spitzensportler und hofft auf den Hausverstand.
Für Bewegungshungrige ist der 1. Mai der Stichtag. Die Regierung hat ab diesem Datum eine Lockerung für den Vereinssport angekündigt. Die Vorgaben für Bewegung im Freien sind aber vielfältig.
WIEN, SALZBURG. Wie erwartet hat Vizekanzler und Sportminister Werner Kogler von den Grünen bei einer Pressekonferenz am Mittwoch den Vereinssport in Österreich unter bestimmten Voraussetzungen in den Coronakrisenzeiten wieder aktiviert. Sinnbildlich für diese Öffnung der Sportstätten war ein Anfangsstatement Koglers, der meinte: „Wir wollen etwas ermöglichen.“Nach einem Monat Shutdown sei die Bedeutung der Bewegung außerhalb der eigenen vier Wände groß.
Freizeit- und Breitensportler müssen sich aber abseits von Laufund Radwegen noch zwei Wochen gedulden: Ab 1. Mai wird auf allen Sportstätten die Möglichkeit geboten, die Aktivitäten hochzufahren. Immer begleitet mit dem Hinweis, dass man bei einem Anstieg der Coronazahlen die Notbremse ziehen wird, wie ÖVP-Innenminister Karl Nehammer betonte.
Welche Sportarten kommen nun zum Zug? „Beispielsweise Leichtathletik, Tennis, Golf, Pferdesport,
Bogenschießen oder auch Segelfliegen“, sagte der Sportminister, selbst ein Fußballfan, und ergänzte: „Es ist eigentlich eine Sache des Hausverstands. Einzelsportarten ohne körperlichen Kontakt werden schneller bevorzugt als Team-, Kampfsportarten und Ähnliches.“
Den drei großen Dachverbänden ASKÖ, ASVÖ und Union könnte nach Meinung Koglers eine entscheidende Rolle zukommen. Denn sie sollen Empfehlungen abgeben, welche Sportarten von der schrittweisen Öffnung mit welchen Maßnahmen begleitet werden und zuerst profitieren sollen. Auch Experten sollen eingebunden werden. Der frühere Tennis-Daviscup-Spieler Alexander Antonitsch habe ihm beispielsweise einen Zehnpunkteplan für einen Verhaltenskodex auf dem Tennisplatz zukommen lassen, erzählt Kogler.
Es sei aber im Freizeitsport weiter das Gebot der Stunde, eineinhalb Meter Abstand voneinander zu halten und beim Joggen eher diagonal versetzt zu laufen, hier gar mit zehn Metern Abstand. In weiteren Etappen sollen Möglichkeiten für
Indoor-Sportarten ausgearbeitet werden, eine Forderung, die auch die Bundessportorganisation Sport Austria am Mittwoch formulierte.
Österreichs rund 600 Spitzensportler (exklusive Profifußball), also jene, die ihren Lebensunterhalt durch den Sport bestreiten, können ab Montag ihre Trainingsaktivitäten in ausgewählten Sportstätten ausweiten. Neben Outdoordisziplinen, bei denen die Corona-Abstandsregeln gewahrt werden können, betreffe dies auch Training in geschlossenen Räumen von mindestens 20 Quadratmetern, sagte Kogler. Das heißt: ein Sportler pro 20 Quadratmeter bei einem Mindestabstand von zwei Metern. Und diese Quadratmeterregelung beinhaltet auch einen Hoffnungsschimmer für Fans von Fitnessstudios. „Das werden wir uns anschauen und bewerten“, sagt der für den Sport zuständige Vizekanzler. Fraglich ist nur, ob sich Betreiber von Fitnessstudios auf diese Einschränkung einlassen.
Sportveranstaltungen mit Zuschauern wird es in Österreich wohl einige Zeit nicht geben. Für den Formel-1-Grand-Prix in Spielberg im Juli gab es zwar Signale von der Regierung (Kogler: „Wir wollen nicht im Weg stehen“), dass es ein mögliches Geisterrennen ohne Zuschauer geben könnte. Innenminister Nehammer sah aber wegen der rigorosen Einreisebeschränkungen für ein internationales Ereignis dieser Größenordnung ein „grundsätzliches Problem“.
Österreichs Fußball-Bundesliga darf sich auf eine mögliche Wiederaufnahme der Saison vorbereiten. Zwölf der obersten Liga sowie Cupfinalist Austria Lustenau dürfen ab nächster Woche in Kleingruppen von bis zu sechs Spielern trainieren. Bis Anfang Mai pausiert ja noch der Spielbetrieb. Geisterspiele seien grundsätzlich möglich. „Wir als Bundesregierung wollen das ermöglichen“, sagte Kogler. Die Ligaverantwortlichen suchen derzeit nach Lösungen. Am Donnerstag tagt die Bundesliga-Clubkonferenz. Lesen Sie dazu auch Seite 17.