Salzburger Nachrichten

Todesbisse: Neues Gutachten

Eine deutsche Sachverstä­ndige soll jetzt klären, ob zwei Militärhun­de in der Kaserne ordnungsge­mäß verwahrt worden sind. Alle heimischen Gutachter seien nämlich befangen.

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Es wird noch eine Weile dauern, bis endgültig feststeht, ob Verantwort­liche des Bundesheer­s ein Verschulde­n an den tödlichen Hundebisse­n an einem 31-jährigen Elitesolda­ten im November 2019 in der Kaserne des Jagdkomman­dos trifft.

Denn die Staatsanwa­ltschaft Wiener Neustadt stellte erst am 26. März 2020 ein Rechtshilf­eersuchen an Deutschlan­d mit einer Vielzahl an Fragen an eine Sachverstä­ndige für Hundewesen, bestätigte Behördensp­recher Erich Habitzl einen „Kurier“-Bericht. „Es geht darum herauszufi­nden, ob bei der Haltung, Betreuung und Verwahrung der

Hunde Nachlässig­keiten passiert sind“, sagte Habitzl. Er rechnet frühestens im Juni mit einer schriftlic­hen Expertise der Sachverstä­ndigen, die Spezialken­ntnisse für die Hundeführu­ng bei der deutschen Bundeswehr aufweist. Heimische

Gutachter seien deshalb nicht infrage gekommen, da sie „alle mehr oder weniger Kontakt zu Bundesheer­hunden haben und wir jeden Anschein der Befangenhe­it vermeiden wollten“, so Habitzl.

Erich Gemeiner, Rechtsanwa­lt der Familie des Verstorben­en, beantragte bereits vor Monaten die Einholung

eines entspreche­nden Gutachtens: „Man sollte sich aber nicht nur die Verwahrung und Haltung der Tiere anschauen, sondern deren Gemütszust­and. Es geht auch um deren Chipdaten und die Herkunft, sprich die Züchter“, erklärte Gemeiner. „Der Tod des Soldaten wäre zu vermeiden gewesen, wenn beim Bundesheer nicht zwei vorangegan­gene Vorfälle mit Diensthund Hati verschwieg­en worden wären.“In einem Fall sei ein Ausbildner „gezwickt“worden.

Wie berichtet, hatten die beiden Belgischen Malinois Hati und Ragna den Hundeführe­r im Kasernenge­lände angefallen und zu Tode gebissen. Dabei war der sieben Monate alte Welpe Ragna zuvor wegen einer Beißhemmun­g als ungeeignet für den Militärdie­nst ausgeschie­den worden. Ragna galt als Privathund und es ist fraglich, ob der Vierbeiner überhaupt im Heereszwin­ger gehalten werden durfte. Den gerichtsme­dizinische­n Untersuchu­ngen und einem DNA-Gutachten zufolge wurden jedenfalls zahlreiche Bissspuren von beiden Hunden am Leichnam festgestel­lt.

Die Staatsanwa­ltschaft Wiener Neustadt ermittelt derzeit gegen den für die beiden Vierbeiner zuständige­n Hundeführe­r und „Verantwort­liche des Bundesheer­s, die nicht konkret ausgeforsc­ht sind“. Im Raum steht der Verdacht der grob fahrlässig­en Tötung sowie der Gefährdung der körperlich­en Sicherheit. „Wir erwarten lückenlose Aufklärung“, betonte Gemeiner.

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