Todesbisse: Neues Gutachten
Eine deutsche Sachverständige soll jetzt klären, ob zwei Militärhunde in der Kaserne ordnungsgemäß verwahrt worden sind. Alle heimischen Gutachter seien nämlich befangen.
Es wird noch eine Weile dauern, bis endgültig feststeht, ob Verantwortliche des Bundesheers ein Verschulden an den tödlichen Hundebissen an einem 31-jährigen Elitesoldaten im November 2019 in der Kaserne des Jagdkommandos trifft.
Denn die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt stellte erst am 26. März 2020 ein Rechtshilfeersuchen an Deutschland mit einer Vielzahl an Fragen an eine Sachverständige für Hundewesen, bestätigte Behördensprecher Erich Habitzl einen „Kurier“-Bericht. „Es geht darum herauszufinden, ob bei der Haltung, Betreuung und Verwahrung der
Hunde Nachlässigkeiten passiert sind“, sagte Habitzl. Er rechnet frühestens im Juni mit einer schriftlichen Expertise der Sachverständigen, die Spezialkenntnisse für die Hundeführung bei der deutschen Bundeswehr aufweist. Heimische
Gutachter seien deshalb nicht infrage gekommen, da sie „alle mehr oder weniger Kontakt zu Bundesheerhunden haben und wir jeden Anschein der Befangenheit vermeiden wollten“, so Habitzl.
Erich Gemeiner, Rechtsanwalt der Familie des Verstorbenen, beantragte bereits vor Monaten die Einholung
eines entsprechenden Gutachtens: „Man sollte sich aber nicht nur die Verwahrung und Haltung der Tiere anschauen, sondern deren Gemütszustand. Es geht auch um deren Chipdaten und die Herkunft, sprich die Züchter“, erklärte Gemeiner. „Der Tod des Soldaten wäre zu vermeiden gewesen, wenn beim Bundesheer nicht zwei vorangegangene Vorfälle mit Diensthund Hati verschwiegen worden wären.“In einem Fall sei ein Ausbildner „gezwickt“worden.
Wie berichtet, hatten die beiden Belgischen Malinois Hati und Ragna den Hundeführer im Kasernengelände angefallen und zu Tode gebissen. Dabei war der sieben Monate alte Welpe Ragna zuvor wegen einer Beißhemmung als ungeeignet für den Militärdienst ausgeschieden worden. Ragna galt als Privathund und es ist fraglich, ob der Vierbeiner überhaupt im Heereszwinger gehalten werden durfte. Den gerichtsmedizinischen Untersuchungen und einem DNA-Gutachten zufolge wurden jedenfalls zahlreiche Bissspuren von beiden Hunden am Leichnam festgestellt.
Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt ermittelt derzeit gegen den für die beiden Vierbeiner zuständigen Hundeführer und „Verantwortliche des Bundesheers, die nicht konkret ausgeforscht sind“. Im Raum steht der Verdacht der grob fahrlässigen Tötung sowie der Gefährdung der körperlichen Sicherheit. „Wir erwarten lückenlose Aufklärung“, betonte Gemeiner.