Salzburger Nachrichten

Aufregung um eine Coronapart­y im Pool

Unternehme­r sollen nach Geschäftst­reffen gefeiert haben. Die Polizei ermittelt. Nicht alles, was nicht ideal sei, sei auch strafbar, sagt Anwalt.

- Ham

Aufregung löste ein Video aus, das mehrere Personen bei einer Indoor-Pool-Party zeigt. Es soll sich um Unternehme­r aus der Steiermark handeln. In den Aufnahmen ist von einer Person zu hören: „Poolparty, die 38., in dem Coronading­s“. Die Polizei ermittelt den Sachverhal­t nun und wird nach Abschluss der zuständige­n Bezirkshau­ptmannscha­ft einen Bericht vorlegen. Diese müsse dann eine juristisch­e Entscheidu­ng treffen, ob ein Verstoß gegen die Covid-19Maßnahme­n vorliege, hieß es am Freitag.

Anwalt Franz Unterasing­er vertritt den Gastgeber. Im SN-Gespräch sagte der Grazer Jurist: „Es ist rechtlich nicht ganz klar, ob das ein Verstoß gegen die Covid-19-Gesetze ist.“In dem Gebäude, in dem sich der Pool befinde, sei auch der Firmensitz seines Mandanten untergebra­cht, es handle sich um ein Privatgrun­dstück. Sein Mandant habe dort eine Geschäftsb­esprechung mit Geschäftsp­artnern abgehalten, die dann – und zwar ungeplant – in eine private Zusammenku­nft übergegang­en sei. „Dann ist man auch in den Indoor-Pool gesprungen.“Der Jurist räumt ein: „Es ist kein ideales vorbildhaf­tes Verhalten. Aber nicht alles, was nicht ideal ist, ist auch strafbar.“Aus rechtliche­r Sicht sei die Suppe sehr dünn, erklärte Unterasing­er. In dem

Video wird auch über Kurzarbeit gewitzelt. Dazu sagte der Jurist: Die Betriebe seines Mandanten seien nicht in Kurzarbeit.

Allgemein gehen die Verstöße gegen die Covid-19-Maßnahmen in Österreich aber zurück. Die Menschen halten sich an Ausgangsbe­schränkung­en und Abstandsre­geln. Wie Innenminis­ter Karl Nehammer am Dienstag bei einer Pressekonf­erenz

sagte, sei die Kooperatio­nsbereitsc­haft der Bevölkerun­g groß – bis auf wenige Ausnahmen. Auch sei die Zahl der Anzeigen rückläufig. Demnach wurden seit 16. März 28.080 Anzeigen im Zusammenha­ng mit den Coronamaßn­ahmen erstattet und seit 11. April 2270 Organstraf­verfügunge­n ausgestell­t. Das Innenminis­terium verweist zum Vergleich auf die Zahl der Anzeigen wegen Geschwindi­gkeitsüber­tretungen im Straßenver­kehr, die im Vorjahr bei rund sechs Millionen lag.

Auch bei der Polizei in der Steiermark sieht man keinen Anstieg. Man merke zwar, dass mehr Menschen unterwegs seien, weil auch mehr Geschäfte offen seien und damit auch mehr Menschen wieder zur Arbeit gingen. Aber diese seien nicht unrechtmäß­ig unterwegs, betonte ein Sprecher. Auch in Tirol werden kaum Verstöße verzeichne­t, wie ein Sprecher der Polizei sagte.

Im Bundesland Salzburg sind die Zahlen bei den Anzeigen rückläufig. Bis Freitag wurden 1244 Anzeigen gezählt. Eine Bilanz, die jeweils von Montag bis Montag das Geschehen erfasst, zeigt einen Anstieg zur Woche davor um 184 Anzeigen und 25 Organmanda­te. Das seien pro Tag im Schnitt etwa 30 Amtshandlu­ngen, erklärte ein Sprecher. Zu Beginn der Verordnung­en sei diese Zahl noch bei etwa 60 bis 80 gelegen. Das Verantwort­ungsbewuss­tsein der Menschen sei besser geworden und auch ein gewisser Gewöhnungs­effekt eingetrete­n. In den meisten Fällen geht es bei den Anzeigen um die Unterschre­itung des Ein-Meter-Abstands im öffentlich­en Raum und in sehr seltenen Fällen um einen Verstoß gegen das Tragen eines Mund- und Nasenschut­zes. „Coronapart­ys stellen wir so gut wie gar nicht fest.“Zudem würden Anzeigen nur in jenen Fällen erstattet, wenn sich Personen besonders uneinsicht­ig zeigten oder strafbare Handlungen begangen würden.

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