Aufregung um eine Coronaparty im Pool
Unternehmer sollen nach Geschäftstreffen gefeiert haben. Die Polizei ermittelt. Nicht alles, was nicht ideal sei, sei auch strafbar, sagt Anwalt.
Aufregung löste ein Video aus, das mehrere Personen bei einer Indoor-Pool-Party zeigt. Es soll sich um Unternehmer aus der Steiermark handeln. In den Aufnahmen ist von einer Person zu hören: „Poolparty, die 38., in dem Coronadings“. Die Polizei ermittelt den Sachverhalt nun und wird nach Abschluss der zuständigen Bezirkshauptmannschaft einen Bericht vorlegen. Diese müsse dann eine juristische Entscheidung treffen, ob ein Verstoß gegen die Covid-19Maßnahmen vorliege, hieß es am Freitag.
Anwalt Franz Unterasinger vertritt den Gastgeber. Im SN-Gespräch sagte der Grazer Jurist: „Es ist rechtlich nicht ganz klar, ob das ein Verstoß gegen die Covid-19-Gesetze ist.“In dem Gebäude, in dem sich der Pool befinde, sei auch der Firmensitz seines Mandanten untergebracht, es handle sich um ein Privatgrundstück. Sein Mandant habe dort eine Geschäftsbesprechung mit Geschäftspartnern abgehalten, die dann – und zwar ungeplant – in eine private Zusammenkunft übergegangen sei. „Dann ist man auch in den Indoor-Pool gesprungen.“Der Jurist räumt ein: „Es ist kein ideales vorbildhaftes Verhalten. Aber nicht alles, was nicht ideal ist, ist auch strafbar.“Aus rechtlicher Sicht sei die Suppe sehr dünn, erklärte Unterasinger. In dem
Video wird auch über Kurzarbeit gewitzelt. Dazu sagte der Jurist: Die Betriebe seines Mandanten seien nicht in Kurzarbeit.
Allgemein gehen die Verstöße gegen die Covid-19-Maßnahmen in Österreich aber zurück. Die Menschen halten sich an Ausgangsbeschränkungen und Abstandsregeln. Wie Innenminister Karl Nehammer am Dienstag bei einer Pressekonferenz
sagte, sei die Kooperationsbereitschaft der Bevölkerung groß – bis auf wenige Ausnahmen. Auch sei die Zahl der Anzeigen rückläufig. Demnach wurden seit 16. März 28.080 Anzeigen im Zusammenhang mit den Coronamaßnahmen erstattet und seit 11. April 2270 Organstrafverfügungen ausgestellt. Das Innenministerium verweist zum Vergleich auf die Zahl der Anzeigen wegen Geschwindigkeitsübertretungen im Straßenverkehr, die im Vorjahr bei rund sechs Millionen lag.
Auch bei der Polizei in der Steiermark sieht man keinen Anstieg. Man merke zwar, dass mehr Menschen unterwegs seien, weil auch mehr Geschäfte offen seien und damit auch mehr Menschen wieder zur Arbeit gingen. Aber diese seien nicht unrechtmäßig unterwegs, betonte ein Sprecher. Auch in Tirol werden kaum Verstöße verzeichnet, wie ein Sprecher der Polizei sagte.
Im Bundesland Salzburg sind die Zahlen bei den Anzeigen rückläufig. Bis Freitag wurden 1244 Anzeigen gezählt. Eine Bilanz, die jeweils von Montag bis Montag das Geschehen erfasst, zeigt einen Anstieg zur Woche davor um 184 Anzeigen und 25 Organmandate. Das seien pro Tag im Schnitt etwa 30 Amtshandlungen, erklärte ein Sprecher. Zu Beginn der Verordnungen sei diese Zahl noch bei etwa 60 bis 80 gelegen. Das Verantwortungsbewusstsein der Menschen sei besser geworden und auch ein gewisser Gewöhnungseffekt eingetreten. In den meisten Fällen geht es bei den Anzeigen um die Unterschreitung des Ein-Meter-Abstands im öffentlichen Raum und in sehr seltenen Fällen um einen Verstoß gegen das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes. „Coronapartys stellen wir so gut wie gar nicht fest.“Zudem würden Anzeigen nur in jenen Fällen erstattet, wenn sich Personen besonders uneinsichtig zeigten oder strafbare Handlungen begangen würden.