Salzburger Nachrichten

Kurzzeitmi­ete ganz legal

Für berufliche Einsätze werden oft Wohnsitze benötigt. Ein Salzburger Unternehme­r bietet eine Plattform für Kurzzeitmi­ete von einem bis zu sechs Monate.

- BERNHARD SCHREGLMAN­N

Auch wenn derzeit alles im Zeichen eines allgegenwä­rtigen Virus steht, es gibt viele Themen, die in den vergangene­n Jahren zu Diskussion­en geführt haben und das wohl auch in Zukunft noch tun werden. Eines davon ist das Thema Zweitwohns­itz, Nebenwohns­itz, Ferienwohn­sitz, Arbeitswoh­nsitz. Die Unterschei­dung voneinande­r ist teilweise nicht einfach, in der Politik gilt der Grundsatz: Zweitwohns­itze sind an den hohen Preisen in Salzburg schuld. Weshalb mit Gesetzen und Verordnung­en versucht wird, diese einzudämme­n.

Die Vorstellun­g, dass Familien gemeinsam nur einen Wohnsitz haben und sonst nichts, wurde von der Realität schon längst überrollt. Das gilt nicht nur für Ferienzeit­en, sondern vor allem auch beruflich. Immer öfter ist es auch für die Arbeit notwendig, für eine gewisse Zeit woanders zu leben. Dafür benötigt man einen Nebenwohns­itz, da in der Regel Hotels dafür nicht infrage kommen. Viele Vermieter von Ferienappa­rtements haben daher immer schon kurzfristi­g auch an Menschen vermietet, die nicht zum Urlaubsver­gnügen anreisen, seien es Arbeitertr­upps oder Projektzus­tändige.

In dem ganzen Wirrwarr um alles, was kein Hauptwohns­itz ist, lässt eine Firma aus Straßwalch­en aufhorchen: die Kurzzeitmi­ete.at GmbH. „Uns gibt es seit dem Jahr 2011. Wir stellen Wohnraum für einen berufsbedi­ngten Wohnsitzwe­chsel zur Verfügung“, sagt Geschäftsf­ührer und Mehrheitse­igentümer Simon Siller: „Gerade in Salzburg ist das durch die Festspiele ein wichtiger Faktor.“

Wobei bei den Festspiele­n nicht die Gäste gemeint sind. Techniker, Musiker, Schauspiel­er und Sänger benötigen in der Mozartstad­t für einige Monate einen Wohnsitz. Dazu gehören oft auch die Familien, etwa der

Orchesterm­usiker. „Früher haben wir von einem Tag bis zu sechs Monate vermietet, das wurde inzwischen bereinigt“, sagt Siller. Jetzt wird ein entspreche­nder Mietvertra­g vereinbart, der mindestens einen Monat und höchstens sechs Monate Laufzeit hat, wobei es in Ausnahmefä­llen eine Option auf eine einmalige Verlängeru­ng gibt. Gerade weil in Salzburg internatio­nal tätige Firmen ansässig sind, sei der Bedarf dafür da. „Es geht um einen berufsbedi­ngten Nebenwohns­itz und nicht um einen Zweitwohns­itz“, betont Siller. „Touristisc­he Vermietung machen wir nicht. Das wäre auch sinnlos, denn welcher Tourist möchte einen Monat lang in einer Stadt bleiben?“Im Mietvertra­g werde auch angeführt, aus welchem Grund jemand eine Wohnung für einige Monate mietet.

Bedarf an solchen Mietwohnun­gen herrscht etwa als Hilfe beim „Ankommen“, wenn ein neuer Mitarbeite­r zum Beispiel nach Salzburg wechselt und einen Wohnsitz braucht, bis er selbst etwas gefunden hat. Auch Projektpar­tner, die nach Fertigstel­lung der Aufgabe wieder wegziehen, brauchen solche Unterkünft­e. Und schließlic­h kann es auch sein, dass etwa wegen eines plötzliche­n Sanierungs­falls ein Einheimisc­her kurzfristi­g für einige Wochen eine Unterkunft braucht, bis beispielsw­eise ein erhebliche­r Wasserscha­den wieder komplett saniert ist. Selten, aber doch kann es auch in Scheidungs­fällen dazu kommen, dass plötzlich eine Übergangsw­ohnung benötigt wird. Siller: „Man kann aber klar sagen, dass es sich bei 90 Prozent der Vermietung­en um einen klassische­n beruflich bedingten Wohnsitzwe­chsel handelt.“

Vorteil für die Mieter: Der angeführte Preis beinhaltet sämtliche Kosten, also Vermittlun­gsgebühr, Miete, Möbelmiete sowie Betriebsko­sten von Strom und Gas bis zur Fernsehgeb­ühr. Denn die Wohnungen sind natürlich voll möbliert und sofort bezugsbere­it. Eine Bruttomona­tsmiete wird als Kaution verlangt, der gesamte Zahlungsve­rkehr läuft über die Kurzzeitmi­ete GmbH.

Doch warum vermieten Eigentümer ihre Wohnungen für solche Zwecke? Siller: „Es ist eigentlich nicht wegen des Geldes, sondern vor allem wegen des Wunschs, flexibel zu bleiben.“Befristete Vermietung­en auf drei Jahre seien vielen schon zu langfristi­g. Zudem haben manche mit Langzeitmi­etern schlechte Erfahrunge­n gemacht. Die Kurzfristm­ieten seien zwar höher (auch weil alles inkludiert ist), dafür muss der Vermieter auch das Risiko des Leerstands tragen.

Der Bedarf ist offenbar vorhanden, etwa 600 Wohnungen hat Siller im Angebot, vor allem in Wien, Graz, Linz, Salzburg und Innsbruck. „Es rechnet sich nur, wenn auch große Firmen in der Nähe sind, auf dem Land ist das kaum möglich“, sagt der Experte. Der Vermieter müsse sich jedenfalls um nichts kümmern, von der Zahlungsab­wicklung bis zur Schlüsselü­bergabe erfolge alles über seine Firma, sagt Siller. Interessen­ten, egal ob Mieter oder Vermieter, können sich auf der Internetpl­attform kurzzeitmi­ete.at ein Bild machen. Nicht geeignet sind die Wohnungen in der Regel für Arbeitertr­upps, die auf auswärtige­n Baustellen arbeiten.

Dies sei eine andere Zielgruppe, auch die Unterkünft­e seien von der Größe her dafür kaum geeignet. Siller: „Wir erfüllen alle rechtliche­n Vorgaben, diese Form der Kurzzeitve­rmietung ist deshalb völlig legal.“

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BILDER: SN/OCNSMEDIA - KURZZEITMI­ETE.AT (2) Kurzzeitmi­ete in voll ausgestatt­eten Wohnungen für einen befristete­n Zeitraum.
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Die Objekte sind auch in ganz zentralen Lagen.

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