Auch Behinderte müssen in Quarantäne
Viele Bewohner kehren jetzt in das Caritasdorf St. Anton zurück. Eltern wissen aber nicht, ob oder wie sie künftig ihre Kinder sehen können.
BRUCK. Seniorenheime und die Lockerung des Besuchsverbots sind dieser Tage in aller Munde. Doch wer denkt an Menschen mit Behinderung und deren Familien? „Das Thema ist in der öffentlichen Wahrnehmung überhaupt nicht präsent“, kritisieren vier Familien aus dem Pinzgau. Sie haben sich in einem Brief an die SN gewandt. Ihre Namen möchten sie nicht in der Zeitung lesen, um ihre Angehörigen zu schützen.
Ihre Kinder leben normalerweise im Caritasdorf St. Anton in Bruck. Sie haben dort einen strukturierten Tagesablauf. Manche verbringen jedes Wochenende daheim, andere sehen ihre Familien alle 14 Tage. „Vor sieben Wochen wurden wir vor die Wahl gestellt, ob wir unsere Kinder vier Wochen lang in St. Anton lassen, ohne Besuchsrecht, oder ob wir sie mit nach Hause nehmen“, schildern die Familien. Von den 68 Bewohnern, die in Gruppen à vier bis sieben Personen leben, wurden 20 heimgeholt.
Jetzt, wo der Alltag schön langsam wieder Einzug hält und die Familien wieder ihren Berufen nachgehen sollen, gebe es viele offene Fragen. Seit drei Wochen versuche man, Antworten zu bekommen. „Bisher hat es geheißen, wenn wir unsere Kinder nach St. Anton bringen, dann müssen sie 14 Tage lang in Einzelquarantäne“, erzählt eine Mutter. Diese Variante ist laut SN-Recherchen jetzt vom Tisch.
In St. Anton seien derzeit zwei Wohngruppen leer, eine davon in einem neuen Haus, das noch nicht in Betrieb gegangen sei. „Da hätten wir insgesamt Platz für elf Rückkehrer, die dann in den zwei Gruppen 14 Tage in Quarantäne bleiben“, sagt Caritas-Sprecher Johannes Niederbrucker, „auch die Betreuer halten sich in dieser Zeit im Dorf auf. Wir freuen uns schon auf die Rückkehrer.“