Tierquäler schoss mit Armbrust auf balzenden Auerhahn
Für Empörung sorgt seit Donnerstag die Tat eines noch unbekannten Tierquälers im Nationalpark Berchtesgaden: Der Täter schoss vermutlich mit einer Pistolenarmbrust auf einen balzenden Auerhahn. Der rund 20 Zentimeter lange rote Pfeil traf den besonders geschützten Vogel. Wenig später lief eine umfassende Hilfsaktion für das Tier an. Die Pongauerin Carolin Scheiter, Leiterin der Stabsstelle Nationalpark und Mitglied der Salzburger Suchhundestaffel, schilderte den SN: „Ich war gerade im Bereich des Klausenbachtals mit dem Ranger Klaus Melde bei einer Besprechung, als ein Mountainbiker auf uns zukam und uns ein kurz zuvor aufgenommenes Handyfoto von dem getroffenen Auerhahn zeigte“, so die Pongauerin. Unterstützt von einem weiteren Ranger suchte und fand das Trio den Vogel an der angegebenen Örtlichkeit im Bereich des Hirschbichlpasses zwischen Weißbach bei Lofer und der bayerischen Ramsau. „Wir haben zusätzlich den Berufsjäger Christian Willeitner verständigt und den Auerhahn mit einer Decke einfangen können“, sagte Scheiter. Parallel hätten sie noch Kontakt mit einer Salzburger Tierärztin aufgenommen, die sich sofort bereit erklärt habe, den Vogel zu behandeln, sollte dieser schwer verletzt sein.
„Zum Glück hat der Pfeil jene Stelle im Gefieder des Auerhahns getroffen, die besonders dicht ist. Wir konnten keine Verletzungen feststellen“, so Scheiter, und Berufsjäger Willeitner ergänzte: „Nur ein paar Zentimeter weiter vorn und der Hahn wäre tot gewesen oder jämmerlich verendet.“Der Jäger vermutet, dass der Pfeil höchstens zwei Tage zuvor auf den Vogel abgeschossen worden ist, denn davor habe er den Hahn mehrfach beobachtet und da sei alles in Ordnung gewesen. Der Auerhahn sei seit Jahren für sein Balzverhalten bei Wanderern
und Radfahrern bestens bekannt. „Er lässt sich gut fotografieren, ist aber ungefährlich“, betonte Carolin Scheiter. Die Helfer entfernten das Geschoss und konnten den Vogel in die Freiheit entlassen sowie Anzeige bei der Polizei in Berchtesgaden erstatten. Diese ersucht um Hinweise, die zum Täter führen könnten.
„Es handelt sich um einen Verstoß gegen europäisches und nationales Artenschutzrecht sowie um einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz“, betonte Ole Behling, Leiter der NationalparkRanger. „Außerdem ist das Wilderei an einer besonders streng geschützten Art. Er wird auf der Roten Listen Bayern in der Kategorie 1 als ,Vom Aussterben bedroht‘ geführt.“