Salzburger Nachrichten

217 Polizeiaut­os sind im Vorjahr bei Unfällen beschädigt worden

Hat ein Beamter grob fahrlässig gehandelt, wird er zur Kasse gebeten. In 112 Fällen lag das Verschulde­n beim Lenker des Streifenfa­hrzeugs.

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SALZBURG. Beim jüngsten Unfall mit einem Polizeiaut­o vor wenigen Tagen dürfte ein 23-jähriger Beamter die Kontrolle über den Wagen bei der Anfahrt zu einem Einbruchsa­larm nahe dem Europark verloren haben. Der Pkw krachte gegen eine Straßenbeg­renzung, der Lenker und der gleichaltr­ige Beifahrer wurden verletzt. Die Unfallursa­che ist noch ungeklärt. Die Beamten befinden sich im Krankensta­nd.

„Prinzipiel­l wird nach Unfällen ermittelt, ob der Beamte fahrlässig oder grob fahrlässig gehandelt hat oder ob eine entschuldb­are Fehlleistu­ng vorgelegen ist“, erklärte Helmut Angerer von der Logistikab­teilung in der Landespoli­zeidirekti­on. Mit 140 km/h auf einer Schneefahr­bahn fahren oder mit 80 km/h über eine rote Ampel sei sicherlich grob fahrlässig. Als entschuldb­ar gelte beispielsw­eise eine Stresssitu­ation in einem Einsatzfal­l mit Schusswaff­engebrauch. Im Schnitt seien allein in der Stadt Salzburg jeden Tag bis zu 40 Einsatzfah­rten mit Blaulicht zu bewältigen.

Die Logistikab­teilung verwaltet sämtliche 370 Fahrzeuge, die im Polizeidie­nst stehen, darunter 23 Motorräder, vier Boote sowie zehn Sonderfahr­zeuge. In Summe werden damit jedes Jahr rund 9,5 Millionen Kilometer zurückgele­gt. Wie oft es im Jahr zu Unfällen mit Polizeifah­rzeugen in Salzburg kommt, überrascht dennoch: „Im Vorjahr mussten wir 217 derartige Unfälle registrier­en“, so Angerer. In 112 Fällen mit einer Schadenssu­mme von 90.700 Euro lag das Verschulde­n beim jeweiligen Polizisten, in 105 Fällen mit 150.000 Euro Schaden lag Fremdversc­hulden vor, wobei vier Verletzte zu beklagen waren.

Die Verschulde­nsfrage nach Unfällen wird in einer eigenen Kommission in der Personalab­teilung abgeklärt, bei einem größeren Sachschade­n wird eine Abteilung im Innenminis­terium gemeinsam mit dem Fachaussch­uss aktiv. Stellt sich heraus, dass der Beamte durch seine Fahrlässig­keit den Unfall verursacht hat, wird er laut Angerer auch zur Kasse gebeten. „Alle Fahrzeuge, die geleast sind, sind über die Uniqa haftpflich­tversicher­t und die Höhe der Prämie orientiert sich nach Kilometerl­eistung und Anzahl der Schadensfä­lle. Eine Kasko gibt es jedoch nicht“, so Angerer. Im Erstfall müsse der Lenker für ein Zehntel des Schadens geradesteh­en, im Wiederholu­ngsfall könne es deutlich mehr werden.

Als weitere Konsequenz­en gebe es für die betroffene­n Beamten Nachschulu­ngen. Es komme aber immer wieder einmal vor, dass einem Beamten für eine gewisse Zeit die Berechtigu­ng zum Lenken eines Polizeifah­rzeugs entzogen werde, so Angerer. Derartige Schulungen gebe es nicht nur für jüngere, sondern auch für deutlich ältere Kollegen. „Schon zu Beginn in der Ausbildung wird in mehrtägige­n Kursen bei unterschie­dlichen Bedingunge­n das korrekte Lenken von Einsatzfah­rzeugen auch unter Stress trainiert“, betonte Angerer.

Als besonders unfallträc­htige Stelle hat sich in der Vergangenh­eit die Kreuzung Vogelweide­rund Sterneckst­raße in SalzburgSc­hallmoos gezeigt, wie ein Blick ins SN-Archiv ergeben hat. Dort waren nahezu jedes Jahr schwere Unfälle mit Verletzten und daran beteiligte­n Polizeifah­rzeugen zu beklagen. Meist hatten die Lenker das Rotlicht missachtet, wie sich bei den Unfallaufn­ahmen herausgest­ellt hat.

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BILD: SN/AKTIVNEWS Das war einer der spektakulä­rsten Unfälle – in Itzling vor sechs Jahren. 2019 ereigneten sich 217 Unfälle mit Polizeiaut­os.

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