217 Polizeiautos sind im Vorjahr bei Unfällen beschädigt worden
Hat ein Beamter grob fahrlässig gehandelt, wird er zur Kasse gebeten. In 112 Fällen lag das Verschulden beim Lenker des Streifenfahrzeugs.
SALZBURG. Beim jüngsten Unfall mit einem Polizeiauto vor wenigen Tagen dürfte ein 23-jähriger Beamter die Kontrolle über den Wagen bei der Anfahrt zu einem Einbruchsalarm nahe dem Europark verloren haben. Der Pkw krachte gegen eine Straßenbegrenzung, der Lenker und der gleichaltrige Beifahrer wurden verletzt. Die Unfallursache ist noch ungeklärt. Die Beamten befinden sich im Krankenstand.
„Prinzipiell wird nach Unfällen ermittelt, ob der Beamte fahrlässig oder grob fahrlässig gehandelt hat oder ob eine entschuldbare Fehlleistung vorgelegen ist“, erklärte Helmut Angerer von der Logistikabteilung in der Landespolizeidirektion. Mit 140 km/h auf einer Schneefahrbahn fahren oder mit 80 km/h über eine rote Ampel sei sicherlich grob fahrlässig. Als entschuldbar gelte beispielsweise eine Stresssituation in einem Einsatzfall mit Schusswaffengebrauch. Im Schnitt seien allein in der Stadt Salzburg jeden Tag bis zu 40 Einsatzfahrten mit Blaulicht zu bewältigen.
Die Logistikabteilung verwaltet sämtliche 370 Fahrzeuge, die im Polizeidienst stehen, darunter 23 Motorräder, vier Boote sowie zehn Sonderfahrzeuge. In Summe werden damit jedes Jahr rund 9,5 Millionen Kilometer zurückgelegt. Wie oft es im Jahr zu Unfällen mit Polizeifahrzeugen in Salzburg kommt, überrascht dennoch: „Im Vorjahr mussten wir 217 derartige Unfälle registrieren“, so Angerer. In 112 Fällen mit einer Schadenssumme von 90.700 Euro lag das Verschulden beim jeweiligen Polizisten, in 105 Fällen mit 150.000 Euro Schaden lag Fremdverschulden vor, wobei vier Verletzte zu beklagen waren.
Die Verschuldensfrage nach Unfällen wird in einer eigenen Kommission in der Personalabteilung abgeklärt, bei einem größeren Sachschaden wird eine Abteilung im Innenministerium gemeinsam mit dem Fachausschuss aktiv. Stellt sich heraus, dass der Beamte durch seine Fahrlässigkeit den Unfall verursacht hat, wird er laut Angerer auch zur Kasse gebeten. „Alle Fahrzeuge, die geleast sind, sind über die Uniqa haftpflichtversichert und die Höhe der Prämie orientiert sich nach Kilometerleistung und Anzahl der Schadensfälle. Eine Kasko gibt es jedoch nicht“, so Angerer. Im Erstfall müsse der Lenker für ein Zehntel des Schadens geradestehen, im Wiederholungsfall könne es deutlich mehr werden.
Als weitere Konsequenzen gebe es für die betroffenen Beamten Nachschulungen. Es komme aber immer wieder einmal vor, dass einem Beamten für eine gewisse Zeit die Berechtigung zum Lenken eines Polizeifahrzeugs entzogen werde, so Angerer. Derartige Schulungen gebe es nicht nur für jüngere, sondern auch für deutlich ältere Kollegen. „Schon zu Beginn in der Ausbildung wird in mehrtägigen Kursen bei unterschiedlichen Bedingungen das korrekte Lenken von Einsatzfahrzeugen auch unter Stress trainiert“, betonte Angerer.
Als besonders unfallträchtige Stelle hat sich in der Vergangenheit die Kreuzung Vogelweiderund Sterneckstraße in SalzburgSchallmoos gezeigt, wie ein Blick ins SN-Archiv ergeben hat. Dort waren nahezu jedes Jahr schwere Unfälle mit Verletzten und daran beteiligten Polizeifahrzeugen zu beklagen. Meist hatten die Lenker das Rotlicht missachtet, wie sich bei den Unfallaufnahmen herausgestellt hat.