Salzburger Nachrichten

„Oldtimer-Liebhaber“lieferte Autos nicht aus: Zwei Jahre Haft

- Sendl

Ford Mustang, Chevrolet Corvette und andere hochpreisi­ge Luxuswagen mit klingenden Namen hat ein früherer Autohändle­r von Salzburg aus seinen Kunden zum Import aus den USA angeboten. Doch für die Käufer erfüllte sich der Traum vom Oldtimer-Klassiker nie.

Laut der Anklage der Staatsanwa­ltschaft hatte der 53-jährige Deutsche von 2017 bis 2019 zwar zwischen 21.000 und 162.000 Euro für die Bestellung­en kassiert, die Fahrzeuge aber nie ausgeliefe­rt. Insgesamt seien sechs Personen um rund 440.000 Euro geschädigt worden. Der Angeklagte habe angesichts seiner prekären Finanzlage „nach der Loch-auf-Loch-zu-Methode“agiert, sagte der Staatsanwa­lt.

Der Anwalt des Mannes kündigte beim Prozess am Dienstag ein „volles Geständnis“

seines Mandanten an. „Er hat ein strafrecht­liches Verhalten gesetzt, das ist ihm bewusst.“Der 53-Jährige werde „alles tun, was in seiner Macht steht, um den Schaden wiedergutz­umachen“. Der Anwalt zeichnete das Bild eines leidenscha­ftlichen „Oldtimer-Liebhabers“, der „stolz auf sein Geschäft“gewesen sei, das dann jedoch den Bach hinunterge­gangen sei. Währenddes­sen kamen dem Angeklagte­n die ersten Tränen.

Er bekenne sich schuldig, sagte der ehemalige Autohändle­r. „Ich bereue das jeden Tag.“Er sei ein viel zu hohes Risiko eingegange­n. Nun sei für ihn „das Wichtigste, dass alle Kunden ihr Geld zurückbeko­mmen“. Dafür werde er „alles tun, alles geben“.

Wie er das Geld aufbringen will, ist offen. „Die Einkommens­und Vermögenss­ituation des Angeklagte­n ist trist“, meinte der Staatsanwa­lt zu Beginn der Verhandlun­g. Der Mann habe einen „verschwend­erischen Lebensstil“gepflegt. Der Beschuldig­te meinte, er wolle das Geld durch Arbeit und Verringeru­ng seiner eigenen Kosten auftreiben, um die Schulden zu begleichen.

Der Richter riet dem Mann, der sich als einer der 50 besten Oldtimer-Experten der Welt sieht und von Auftritten in US-Fernsehser­ien sowie von Vorträgen berichtete, es nicht neuerlich als Unternehme­r zu versuchen. Er habe in anderen Verfahren erlebt, dass Verurteilt­e mit neuerliche­n größeren Betrügerei­en versucht hätten, ihre Altlasten zu beseitigen.

Der 53-Jährige erhielt eine zweijährig­e Haftstrafe, acht Monate davon unbedingt. Das Urteil ist rechtskräf­tig.

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