Gerechter für die Frauen
Die größten Frauenorganisationen sind die katholischen. Auf internationaler Ebene ist der Zusammenschluss der Ordensschwestern mit regelmäßigen Versammlungen der Generaloberinnen die weitaus mitgliederstärkste Frauenorganisation. Auf nationaler Ebene ist es die kfbö, die Katholische Frauenbewegung Österreichs. Sie wurde 1947 in Maria Plain in Salzburg gegründet und zählt heute rund 100.000 Mitglieder. Beide Organisationen sind – zumindest in ihren Leitungen – bewusst parteiisch für Frauen und kirchlich gesehen sehr progressiv.
Wenn wir das bedenken, könnten wir erwarten, dass die katholische Kirche auf dem Gebiet der
Geschlechtergerechtigkeit oder der Frauenemanzipation eine Vorreiterrolle einnehme. Wir alle wissen, dass das Gegenteil der Fall ist. Doch das hängt nicht so sehr an den Frauen, sondern an der Jahrhunderte, nein, beinahe zwei Jahrtausende gewachsenen Männerherrschaft in unserer Kirche. An dieser Eisenbetonwand zerschellten bisher alle Versuche, Männer und Frauen in der Kirche einander gleichzustellen. Ein Haupthindernis ist laut Kirchengesetz die zölibatären Männern vorbehaltene Weihe, die vom Diakon bis zum Papst keine einzige Frau zulässt. Die kfbö hat soeben in Frau Angelika Ritter-Grepl eine neue Vorsitzende gewählt, die sich in und mit dieser Bewegung vorgenommen hat, auf der Basis christlicher Werte die Gesellschaft und die Kirche „für Frauen gerechter zu machen“. Wir wünschen ihr trotz vieler Widerstände guten Erfolg.
Pfr. Helmut Rohner
unterrichtet werden kann. Das mehr als Ärgerliche daran ist, dass damit indirekt mitklingt, dass die Lehrer/-innen eh wenig oder gar nichts in der Zeit des Fernlernens getan haben und somit viel aufzuholen ist. Zusätzlich spüre ich dahinter ein grundsätzliches Misstrauen den Lehrern/-innen gegenüber, das nicht dazu beiträgt, die Motivation zu steigern. Und die Befürchtung, dass damit ausgelotet wird, ob nicht auch im Sommer „freiwillig“Unterricht stattfinden könnte, ist nicht von der Hand zu weisen.
Mag. Wolfgang Ölzant ja sonst bis zu 2000 Euro Verwaltungsstrafe.
Also wenn’s nicht zum Weinen wär’, müsste man lauthals loslachen.
Mag. Manfred Gebhard