Mordversuch mitten im Park: Auch Schuldspruch für Komplizen hält
Eine Bluttat im HansLechner-Park in Schallmoos am 14. August 2018 hatte für großes Aufsehen und eine Sicherheitsdiskussion in der Stadt Salzburg gesorgt: Ein 37-jähriger Serbe war mit drei Revolverschüssen in Bauch, Schulter und Unterschenkel niedergestreckt worden. Das Opfer überlebte dank Not-OP. Im Hintergrund standen Streitigkeiten bei Kokaingeschäften.
Zwei in Salzburg aufhältige Italiener (33 und 24) waren rasch als mutmaßliche Täter ausgeforscht worden. Im September 2019 wurde das Duo von einem Geschworenengericht verurteilt. Der 33-Jährige erhielt als unmittelbarer Täter bzw. Schütze 14
Jahre Haft. Der Mann (Verteidiger: Leopold Hirsch) hatte die Schüsse zwar eingeräumt, aber Notwehr behauptet: das spätere Opfer habe ihn mit einem Messer angegriffen. Ebenfalls verurteilt – zu zwölf Jahren Haft wegen Beitragstäterschaft zum versuchten Mord – wurde auch der 24-Jährige. Laut Anklage hatte er dem Schützen den Rücken freigehalten und die Schüsse gutgeheißen. Der 24-Jährige (Verteidiger: Hermann Bogensperger) bestritt dies vehement und legte beim OGH Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung gegen das Urteil ein, der Schütze meldete „nur“Strafberufung an. Jetzt wiesen die Höchstrichter die Nichtigkeitsbeschwerde
des 24-Jährigen aber zurück; damit ist nun auch in seinem Fall der Schuldspruch – wegen Mordversuchs als Beteiligter – rechtskräftig. Die Nichtigkeitsbeschwerde des 24-Jährigen, so der OGH, hätte „mit Blick auf die Gesamtheit der Verfahrensergebnisse (…) keine erheblichen Bedenken“an der Entscheidung der Geschworenen aufgezeigt.
Über die endgültigen Strafhöhen muss noch das Oberlandesgericht Linz entscheiden. Im Fall des Schützen hat auch der Staatsanwalt berufen. Bezüglich des Beitragstäters berief „nur“dessen Verteidiger – beim 24-Jährigen wird daher das Strafmaß gleich bleiben oder sich reduzieren.