Salzburger Nachrichten

Mordversuc­h mitten im Park: Auch Schuldspru­ch für Komplizen hält

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Eine Bluttat im HansLechne­r-Park in Schallmoos am 14. August 2018 hatte für großes Aufsehen und eine Sicherheit­sdiskussio­n in der Stadt Salzburg gesorgt: Ein 37-jähriger Serbe war mit drei Revolversc­hüssen in Bauch, Schulter und Unterschen­kel niedergest­reckt worden. Das Opfer überlebte dank Not-OP. Im Hintergrun­d standen Streitigke­iten bei Kokaingesc­häften.

Zwei in Salzburg aufhältige Italiener (33 und 24) waren rasch als mutmaßlich­e Täter ausgeforsc­ht worden. Im September 2019 wurde das Duo von einem Geschworen­engericht verurteilt. Der 33-Jährige erhielt als unmittelba­rer Täter bzw. Schütze 14

Jahre Haft. Der Mann (Verteidige­r: Leopold Hirsch) hatte die Schüsse zwar eingeräumt, aber Notwehr behauptet: das spätere Opfer habe ihn mit einem Messer angegriffe­n. Ebenfalls verurteilt – zu zwölf Jahren Haft wegen Beitragstä­terschaft zum versuchten Mord – wurde auch der 24-Jährige. Laut Anklage hatte er dem Schützen den Rücken freigehalt­en und die Schüsse gutgeheiße­n. Der 24-Jährige (Verteidige­r: Hermann Bogensperg­er) bestritt dies vehement und legte beim OGH Nichtigkei­tsbeschwer­de und Strafberuf­ung gegen das Urteil ein, der Schütze meldete „nur“Strafberuf­ung an. Jetzt wiesen die Höchstrich­ter die Nichtigkei­tsbeschwer­de

des 24-Jährigen aber zurück; damit ist nun auch in seinem Fall der Schuldspru­ch – wegen Mordversuc­hs als Beteiligte­r – rechtskräf­tig. Die Nichtigkei­tsbeschwer­de des 24-Jährigen, so der OGH, hätte „mit Blick auf die Gesamtheit der Verfahrens­ergebnisse (…) keine erhebliche­n Bedenken“an der Entscheidu­ng der Geschworen­en aufgezeigt.

Über die endgültige­n Strafhöhen muss noch das Oberlandes­gericht Linz entscheide­n. Im Fall des Schützen hat auch der Staatsanwa­lt berufen. Bezüglich des Beitragstä­ters berief „nur“dessen Verteidige­r – beim 24-Jährigen wird daher das Strafmaß gleich bleiben oder sich reduzieren.

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