Mindestsicherung: „Wir rechnen mit Anträgen“
„Derzeit verzeichnen wir noch keine Steigerungen bei den Anträgen infolge von Covid-19. Aufgrund der aktuellen AMS-Zahlen rechnen wir in den nächsten Wochen aber damit, dass es heuer noch zu mehr Anträgen kommen wird.“LH-Stellvertreter Heinrich Schellhorn (Grüne) informierte am Donnerstag über die Bestimmungen hinsichtlich der Bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS). Viele Menschen wüssten darüber zu wenig Bescheid. „Neben Härtefallfonds und kurzfristig eingerichteten Notfalltöpfen gibt es immer auch das bewährte soziale Netz der Mindestsicherung, das Menschen aus allen Berufssparten auffangen kann.“Doch sie gehe mit einer Reihe von Pflichten einher.
So gibt es für alle Erwerbstätigen, die Mindestsicherung beziehen, einen Berufsfreibetrag von 165,12 Euro ab 20 Wochenstunden beziehungsweise 82,56 Euro bei bis zu 20 Wochenstunden Arbeitszeit. Das heißt, für die Berechnung der BMS wird das Einkommen minus Freibetrag herangezogen. Als Einkommen gelten jedes Erwerbseinkommen, Arbeitslosengeld, Unterhaltszahlungen, Kinderbetreuungsgeld, Wochengeld, Krankengeld oder Alterspension.
Vermögen wie Ersparnisse, Auto oder Eigentumswohnung in der Höhe von maximal 4586,75 Euro darf man pro Bedarfsgemeinschaft besitzen. Alles, was darüberliegt, muss vor Bezug der Mindestsicherung aufgebraucht werden. Auch ein Auto wird als Vermögen gewertet und muss, wenn es den Wert von 4586,75 Euro übersteigt, vor Bezug der Mindestsicherung verkauft werden. Außer das Auto wird für die Fahrt zur und von der Arbeit benötigt oder eine körperliche Behinderung erfordert den Besitz.
Eine selbst genutzte Eigentumswohnung muss man beim Bezug von Mindestsicherung nicht verkaufen. Allerdings nimmt das Amt nach sechs Monaten Leistungsbezug eine pfandrechtliche Sicherstellung der Ersatzforderungen, also eine Eintragung ins Grundbuch, vor.
Ab 1. Jänner 2021 wird die Mindestsicherung in Sozialunterstützung umbenannt.