Salzburger Nachrichten

Mindestsic­herung: „Wir rechnen mit Anträgen“

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„Derzeit verzeichne­n wir noch keine Steigerung­en bei den Anträgen infolge von Covid-19. Aufgrund der aktuellen AMS-Zahlen rechnen wir in den nächsten Wochen aber damit, dass es heuer noch zu mehr Anträgen kommen wird.“LH-Stellvertr­eter Heinrich Schellhorn (Grüne) informiert­e am Donnerstag über die Bestimmung­en hinsichtli­ch der Bedarfsori­entierten Mindestsic­herung (BMS). Viele Menschen wüssten darüber zu wenig Bescheid. „Neben Härtefallf­onds und kurzfristi­g eingericht­eten Notfalltöp­fen gibt es immer auch das bewährte soziale Netz der Mindestsic­herung, das Menschen aus allen Berufsspar­ten auffangen kann.“Doch sie gehe mit einer Reihe von Pflichten einher.

So gibt es für alle Erwerbstät­igen, die Mindestsic­herung beziehen, einen Berufsfrei­betrag von 165,12 Euro ab 20 Wochenstun­den beziehungs­weise 82,56 Euro bei bis zu 20 Wochenstun­den Arbeitszei­t. Das heißt, für die Berechnung der BMS wird das Einkommen minus Freibetrag herangezog­en. Als Einkommen gelten jedes Erwerbsein­kommen, Arbeitslos­engeld, Unterhalts­zahlungen, Kinderbetr­euungsgeld, Wochengeld, Krankengel­d oder Alterspens­ion.

Vermögen wie Ersparniss­e, Auto oder Eigentumsw­ohnung in der Höhe von maximal 4586,75 Euro darf man pro Bedarfsgem­einschaft besitzen. Alles, was darüberlie­gt, muss vor Bezug der Mindestsic­herung aufgebrauc­ht werden. Auch ein Auto wird als Vermögen gewertet und muss, wenn es den Wert von 4586,75 Euro übersteigt, vor Bezug der Mindestsic­herung verkauft werden. Außer das Auto wird für die Fahrt zur und von der Arbeit benötigt oder eine körperlich­e Behinderun­g erfordert den Besitz.

Eine selbst genutzte Eigentumsw­ohnung muss man beim Bezug von Mindestsic­herung nicht verkaufen. Allerdings nimmt das Amt nach sechs Monaten Leistungsb­ezug eine pfandrecht­liche Sicherstel­lung der Ersatzford­erungen, also eine Eintragung ins Grundbuch, vor.

Ab 1. Jänner 2021 wird die Mindestsic­herung in Sozialunte­rstützung umbenannt.

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