Den Mietzins wertsichern
Die Kaufkraft des Geldes verändert sich täglich. Damit der Euro in ein paar Jahren immer noch den gleichen Wert hat, ist es notwendig, eine Wertsicherung vorzunehmen – so besonders auch bei der Vermietung. Sollte Ihr Mietvertrag unkündbar werden, muss der Mieter ohne vereinbarte Wertsicherung keine Anhebung des Mietzinses akzeptieren. Er zahlt dauerhaft den im Vertrag vereinbarten Mietzins. Eine Wertsicherung muss schriftlich (und keineswegs mündlich) mit dem Mieter, vorzugsweise im Mietvertrag, vereinbart sein. In der Regel sichert man den Wert des Geldes nach den Verbraucherpreisindizes der Statistik Austria, die monatlich ermittelt und veröffentlicht werden (www.statistik.at). In welchen Abständen der Mietzins
angepasst wird, ist ebenfalls vertraglich zu vereinbaren. So kann die Miete monatlich, jährlich oder mit einem Schwellenwert – jeweils ausgehend vom Datum des Vertragsabschlusses – angepasst werden. Wichtig: Wertsicherungen, die nur Erhöhungen, aber keine Senkungen erlauben, sind nichtig, weil sie den Mieter benachteiligen. Gerne helfen wir Vermietern bei der komplexen Anhebung ihrer Mietzinse: www.oehgb-sbg.at, office@oehgb.at.