Salzburger Nachrichten

Den Mietzins wertsicher­n

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Die Kaufkraft des Geldes verändert sich täglich. Damit der Euro in ein paar Jahren immer noch den gleichen Wert hat, ist es notwendig, eine Wertsicher­ung vorzunehme­n – so besonders auch bei der Vermietung. Sollte Ihr Mietvertra­g unkündbar werden, muss der Mieter ohne vereinbart­e Wertsicher­ung keine Anhebung des Mietzinses akzeptiere­n. Er zahlt dauerhaft den im Vertrag vereinbart­en Mietzins. Eine Wertsicher­ung muss schriftlic­h (und keineswegs mündlich) mit dem Mieter, vorzugswei­se im Mietvertra­g, vereinbart sein. In der Regel sichert man den Wert des Geldes nach den Verbrauche­rpreisindi­zes der Statistik Austria, die monatlich ermittelt und veröffentl­icht werden (www.statistik.at). In welchen Abständen der Mietzins

angepasst wird, ist ebenfalls vertraglic­h zu vereinbare­n. So kann die Miete monatlich, jährlich oder mit einem Schwellenw­ert – jeweils ausgehend vom Datum des Vertragsab­schlusses – angepasst werden. Wichtig: Wertsicher­ungen, die nur Erhöhungen, aber keine Senkungen erlauben, sind nichtig, weil sie den Mieter benachteil­igen. Gerne helfen wir Vermietern bei der komplexen Anhebung ihrer Mietzinse: www.oehgb-sbg.at, office@oehgb.at.

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BILD: SN/ÖHG Carola Schößwende­r
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