WahlkampfNachwehen vor Gericht
Wahlkampfkosten: ÖVP hat reines Gewissen und klagte den „Falter“.
Hat die ÖVP 2019 die erlaubten Wahlkampfkosten von sieben Millionen Euro überschritten? Der „Falter“hatte dies behauptet und wurde daraufhin von der ÖVP auf Unterlassung geklagt. Am Montag fand die Verhandlung statt. Als Zeuge trat unter anderem Innenminister Karl Nehammer, damals ÖVPGeneralsekretär, auf.
Die ÖVP legte dem Gericht ein Zahlenwerk vor, wonach in den 82 Tagen vor der Wahl nur 5,6 Millionen für den Wahlkampf ausgegeben worden seien. Die Rechnung wird nun von vom Rechnungshof bestellten Wirtschaftsprüfern unter die Lupe genommen. Der „Falter“-Anwalt und ehemalige ListeJetzt-Abgeordnete Alfred Noll präsentierte ein Gutachten der Medienexpertin Barbara Sommerer für den Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat. Die Expertin war zum Schluss gekommen, dass ein Einhalten der Wahlkampfkosten durch die ÖVP „in geringem Maße plausibel“sei. Nehammer sagte, er sei „nicht im Detail“mit den Wahlkampfkosten befasst gewesen. Fortsetzung im Oktober.