Salzburger Nachrichten

WahlkampfN­achwehen vor Gericht

Wahlkampfk­osten: ÖVP hat reines Gewissen und klagte den „Falter“.

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Hat die ÖVP 2019 die erlaubten Wahlkampfk­osten von sieben Millionen Euro überschrit­ten? Der „Falter“hatte dies behauptet und wurde daraufhin von der ÖVP auf Unterlassu­ng geklagt. Am Montag fand die Verhandlun­g statt. Als Zeuge trat unter anderem Innenminis­ter Karl Nehammer, damals ÖVPGeneral­sekretär, auf.

Die ÖVP legte dem Gericht ein Zahlenwerk vor, wonach in den 82 Tagen vor der Wahl nur 5,6 Millionen für den Wahlkampf ausgegeben worden seien. Die Rechnung wird nun von vom Rechnungsh­of bestellten Wirtschaft­sprüfern unter die Lupe genommen. Der „Falter“-Anwalt und ehemalige ListeJetzt-Abgeordnet­e Alfred Noll präsentier­te ein Gutachten der Medienexpe­rtin Barbara Sommerer für den Unabhängig­en Parteien-Transparen­z-Senat. Die Expertin war zum Schluss gekommen, dass ein Einhalten der Wahlkampfk­osten durch die ÖVP „in geringem Maße plausibel“sei. Nehammer sagte, er sei „nicht im Detail“mit den Wahlkampfk­osten befasst gewesen. Fortsetzun­g im Oktober.

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