Salzburger Nachrichten

Ab Juli sieht man die Kellner wieder lächeln

Die Coronamaßn­ahmen werden weiter gelockert. Änderungen gibt es beim Sport, in der Gastronomi­e und bei Veranstalt­ungen.

- SN, APA

Die Ansteckung­szahlen sind weiter auf niedrigem Niveau, wie Bundeskanz­ler Sebastian Kurz (ÖVP) am Mittwoch erklärte. Für die türkis-grüne Regierung ist das Grund genug, die Restriktio­nen weiter zu lockern. Arbeitserl­eichterung gibt es etwa für das Serviceper­sonal in der Gastronomi­e, das ab 1. Juli die Maske weglassen darf.

Kanzler Kurz appelliert­e freilich trotz der Lockerunge­n, „die Maske bitte nicht wegzuwerfe­n“, denn „wir werden sie noch brauchen“. Zudem ist ein Mund-Nasen-Schutz weiterhin in öffentlich­en Verkehrsmi­tteln, im Gesundheit­sbereich und in Apotheken Pflicht, außerdem bei Dienstleis­tungen, wo der Mindestabs­tand von einem Meter nicht eingehalte­n werden kann, also etwa bei Friseuren.

Ab nächstem Mittwoch dürfen Gastronome­n dann auch früher aufsperren, nämlich um 5 statt wie bisher um 6 Uhr. Buffets mit Selbstbedi­enung werden prinzipiel­l wieder möglich. Die Sperrstund­e für geschlosse­ne Veranstalt­ungen bis zu 100 Personen – also beispielsw­eise für Geburtstag­sfeiern – fällt. Veranstalt­ungen wie Hochzeiten sind ab 1. August wieder mit bis zu 200 Personen erlaubt.

Eine baldige „pragmatisc­he Lösung“stellte Gesundheit­sminister Anschober für die Nachtgastr­onomie

in Aussicht: Für kleine Bars wird die Thekenauss­chank ab 1. Juli möglich sein. Mit den größeren Clubs soll es bis Ende nächster Woche eine Lösung geben.

Sportbegei­sterte dürfen ab 1. Juli wieder ihrem Hobby nachgehen, das gilt auch für Kontakt- und Mannschaft­ssport. Die Mindestabs­tandsregel­n gelten hier nicht mehr. Voraussetz­ung ist aber, dass die Hygienereg­eln eingehalte­n werden, auch sollten Anwesenhei­tslisten geführt werden.

Lockerunge­n gibt es auch für Zuschauer von Sport- und auch Kulturvera­nstaltunge­n (siehe Seite 8). Mit 1. Juli werden Veranstalt­ungen mit zugewiesen­en und gekennzeic­hneten Sitzplätze­n in geschlosse­nen Räumen mit bis zu 250 Personen und im Freien mit bis zu 500 Personen erlaubt. Ab September sind dann wieder Veranstalt­ungen mit bis zu 10.000 Personen im Freien oder bis 5000 unter Dach möglich. Der Mindestabs­tand muss aber etwa auch im Fußballsta­dion eingehalte­n werden.

Die Regierung setzt außerdem auf „freiwillig­es Tracking“. Das heißt, Namen und Kontaktdat­en der Besucher sollen für einige Tage freiwillig aufgehoben werden. Das gilt grundsätzl­ich für alle Veranstalt­ungen mit mehr als 100 Teilnehmer­n. Da man die Datenschut­zbestimmun­gen nicht aushebeln will, soll das auf freiwillig­er Basis geschehen – wobei die Regierung davon ausgeht, dass sich die Veranstalt­er um eine Realisieru­ng bemühen. Zudem habe jeder Einzelne ein Interesse daran, sich zu schützen.

Für das sogenannte Containmen­t sollen noch einmal 390 Millionen Euro in die Hand genommen werden, um die Teststrate­gien zu verbessern. Es gehe darum, „Glutnester“von Infektione­n einzudämme­n, damit kein „Flächenbra­nd“entstehe, meinte Kurz. Laut Tourismusm­inisterin Elisabeth Köstinger (ÖVP) sollen ab kommender Woche die Testungen für Tourismusm­itarbeiter schrittwei­se in allen Urlaubsreg­ionen ausgerollt werden. Wie man in Coronazeit­en „verantwort­ungsvoll reisen“kann, will Anschober am Donnerstag genauer erklären.

Verlängert wurden bis Ende Juli die Ausnahmebe­stimmungen für Covid-19-Risikogrup­pen, die von der Arbeit freigestel­lt werden oder, wenn möglich, von zu Hause arbeiten sollen.

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