Salzburger Nachrichten

Innerdeuts­che Reiseverbo­te

Nach dem Coronaausb­ruch in Nordrhein-Westfalen wollen andere deutsche Bundesländ­er keine Urlauber aus diesen Regionen. Österreich hat eine Reisewarnu­ng ausgesproc­hen.

- Alf

Auch Österreich reagiert auf den Ausbruch des Coronaviru­s im deutschen Nordrhein-Westfalen (NRW). Das Außenminis­terium hat eine Reisewarnu­ng der Stufe fünf für das deutsche Bundesland erlassen. Bei einer Reisewarnu­ng der Stufe fünf wird vor Reisen in diese Region gewarnt, bei der Stufe sechs bezieht sich die Warnung auf das gesamte Land. Eine offizielle Reisewarnu­ng berechtigt laut Arbeiterka­mmer zu einem kostenlose­n Storno einer gebuchten Reise, wenn der Reiseantri­tt kurz bevorsteht. Dies gilt auch für individuel­l gebuchte Flüge und Unterkünft­e. Eine Reisewarnu­ng ist kein Reiseverbo­t. Sollte aber eine Rückholakt­ion aus einer Region oder einem Land durchgefüh­rt werden, wo es eine ausdrückli­che Reisewarnu­ng gibt, können die Reisenden an den Kosten beteiligt werden.

Außerdem hat die österreich­ische Regierung angekündig­t, dass Flugzeuge, die vom Flughafen Düsseldorf kommen, nicht mehr in Österreich landen dürfen. Die Regeln, die jetzt für Nordrhein-Westfalen erlassen wurden, sind nicht neu. Sie gelten etwa auch für die italienisc­he Region Lombardei.

In Deutschlan­d gibt es wegen der Coronapand­emie wieder mehr Einschränk­ungen. So wurde etwa über die Kreise Gütersloh und Warendorf mit 650.000 Einwohnern ein Lockdown verhängt, das öffentlich­e Leben wird herunterge­fahren. Ausgangspu­nkt der Infektion war das Werk des Fleischpro­duzenten Tönnies. 2000 Mitarbeite­rinnen und Mitarbeite­r des Unternehme­ns sind bereits positiv auf den Krankheits­erreger getestet worden.

Die deutschen Bundesländ­er Bayern, Mecklenbur­g-Vorpommern und Schleswig-Holstein wollen deshalb Bürger aus den Corona-Risikogebi­eten in Nordrhein-Westfalen nur noch unter strengen Auflagen einreisen lassen. In Schleswig-Holstein sollen sie sich künftig nach der Einreise zwei Wochen in Quarantäne begeben. Auf der Insel Usedom waren Urlauber aus dem Kreis Gütersloh schon am Montag aufgeforde­rt worden, Mecklenbur­g-Vorpommern wieder zu verlassen. Bayern untersagt die Beherbergu­ng von Menschen, die aus den von Corona schwer betroffene­n Landkreise­n in das südliche Bundesland kommen. Beherbergu­ngsbetrieb­e dürfen keine Gäste aus diesen Regionen aufnehmen. Eine Ausnahme gibt es nur für Menschen, die einen aktuellen negativen Coronatest vorweisen können.

Auch in Österreich wäre es per Gesetz theoretisc­h möglich, die Einreise von Menschen aus Gütersloh und Warendorf zu unterbinde­n. Allerdings verhängt Österreich derzeit nur Einreisebe­schränkung­en für ganze Staaten. Zurzeit gelten solche Beschränku­ngen für Bürger von Großbritan­nien und Schweden. So wie in Deutschlan­d wäre es auch in Österreich möglich, Bürgern das Verlassen ihres Heimatbezi­rks oder Bundesland­es zu untersagen. Geregelt ist das unter anderem im Paragraf 24 des Epidemiege­setzes: „Sofern dies im Hinblick auf Art und Umfang des Auftretens einer meldepflic­htigen Erkrankung zum Schutz vor deren Weiterverb­reitung unbedingt erforderli­ch ist, hat die Bezirksver­waltungsbe­hörde für die Bewohner von Epidemiege­bieten Verkehrbes­chränkunge­n zu verfügen. Ebenso können Beschränku­ngen für den Verkehr mit den Bewohnern solcher Gebiete von außen angeordnet werden.“

In Deutschlan­d gibt es neben dem Fleischver­arbeiter Tönnies einen weiteren Coronaausb­ruch in einem Schlachtho­f. Seit Mittwoch werden alles Mitarbeite­r eines zur Wiesenhof-Gruppe gehörenden Putenschla­chthofs im niedersäch­sischen Wildeshaus­en auf das Coronaviru­s getestet. Davon betroffen sind mehr als 1100 Menschen. Am Dienstag wurden Infektione­n bei 23 Mitarbeite­rn festgestel­lt.

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BILD: SN/DPA Ein neuer Coronaausb­ruch beschäftig­t Deutschlan­d.
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