Innerdeutsche Reiseverbote
Nach dem Coronaausbruch in Nordrhein-Westfalen wollen andere deutsche Bundesländer keine Urlauber aus diesen Regionen. Österreich hat eine Reisewarnung ausgesprochen.
Auch Österreich reagiert auf den Ausbruch des Coronavirus im deutschen Nordrhein-Westfalen (NRW). Das Außenministerium hat eine Reisewarnung der Stufe fünf für das deutsche Bundesland erlassen. Bei einer Reisewarnung der Stufe fünf wird vor Reisen in diese Region gewarnt, bei der Stufe sechs bezieht sich die Warnung auf das gesamte Land. Eine offizielle Reisewarnung berechtigt laut Arbeiterkammer zu einem kostenlosen Storno einer gebuchten Reise, wenn der Reiseantritt kurz bevorsteht. Dies gilt auch für individuell gebuchte Flüge und Unterkünfte. Eine Reisewarnung ist kein Reiseverbot. Sollte aber eine Rückholaktion aus einer Region oder einem Land durchgeführt werden, wo es eine ausdrückliche Reisewarnung gibt, können die Reisenden an den Kosten beteiligt werden.
Außerdem hat die österreichische Regierung angekündigt, dass Flugzeuge, die vom Flughafen Düsseldorf kommen, nicht mehr in Österreich landen dürfen. Die Regeln, die jetzt für Nordrhein-Westfalen erlassen wurden, sind nicht neu. Sie gelten etwa auch für die italienische Region Lombardei.
In Deutschland gibt es wegen der Coronapandemie wieder mehr Einschränkungen. So wurde etwa über die Kreise Gütersloh und Warendorf mit 650.000 Einwohnern ein Lockdown verhängt, das öffentliche Leben wird heruntergefahren. Ausgangspunkt der Infektion war das Werk des Fleischproduzenten Tönnies. 2000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens sind bereits positiv auf den Krankheitserreger getestet worden.
Die deutschen Bundesländer Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein wollen deshalb Bürger aus den Corona-Risikogebieten in Nordrhein-Westfalen nur noch unter strengen Auflagen einreisen lassen. In Schleswig-Holstein sollen sie sich künftig nach der Einreise zwei Wochen in Quarantäne begeben. Auf der Insel Usedom waren Urlauber aus dem Kreis Gütersloh schon am Montag aufgefordert worden, Mecklenburg-Vorpommern wieder zu verlassen. Bayern untersagt die Beherbergung von Menschen, die aus den von Corona schwer betroffenen Landkreisen in das südliche Bundesland kommen. Beherbergungsbetriebe dürfen keine Gäste aus diesen Regionen aufnehmen. Eine Ausnahme gibt es nur für Menschen, die einen aktuellen negativen Coronatest vorweisen können.
Auch in Österreich wäre es per Gesetz theoretisch möglich, die Einreise von Menschen aus Gütersloh und Warendorf zu unterbinden. Allerdings verhängt Österreich derzeit nur Einreisebeschränkungen für ganze Staaten. Zurzeit gelten solche Beschränkungen für Bürger von Großbritannien und Schweden. So wie in Deutschland wäre es auch in Österreich möglich, Bürgern das Verlassen ihres Heimatbezirks oder Bundeslandes zu untersagen. Geregelt ist das unter anderem im Paragraf 24 des Epidemiegesetzes: „Sofern dies im Hinblick auf Art und Umfang des Auftretens einer meldepflichtigen Erkrankung zum Schutz vor deren Weiterverbreitung unbedingt erforderlich ist, hat die Bezirksverwaltungsbehörde für die Bewohner von Epidemiegebieten Verkehrbeschränkungen zu verfügen. Ebenso können Beschränkungen für den Verkehr mit den Bewohnern solcher Gebiete von außen angeordnet werden.“
In Deutschland gibt es neben dem Fleischverarbeiter Tönnies einen weiteren Coronaausbruch in einem Schlachthof. Seit Mittwoch werden alles Mitarbeiter eines zur Wiesenhof-Gruppe gehörenden Putenschlachthofs im niedersächsischen Wildeshausen auf das Coronavirus getestet. Davon betroffen sind mehr als 1100 Menschen. Am Dienstag wurden Infektionen bei 23 Mitarbeitern festgestellt.