Polizist steckte Bußgelder ein: Haft- und Geldstrafe
Er bekenne sich „vollinhaltlich schuldig“, bereue „das Ganze zutiefst“und habe „große Schamgefühle deswegen“. – Mit „das Ganze“meinte der inzwischen ehemalige Polizist (42), der am Donnerstag vor einem Schöffengericht saß, den ihm angelasteten Vorwurf des Amtsmissbrauchs. Demnach hat er zwischen April 2017 und Juni 2018, damals noch Polizeibeamter im Flachgau in höherer Funktion, in zumindest 250 Fällen Organstrafmandate
eingehoben und dabei stets einen Teil des einkassierten Bußgelds selbst eingesteckt. Die Staatsanwaltschaft beziffert den Schaden mit rund 5350 Euro.
Der geständige Ex-Ordnungshüter hatte in den inkriminierten Fällen die Verkehrsstrafen von Lenkern wegen Geschwindigkeitsverstößen zwar zu Recht einkassiert. Den Temposündern händigte er auch jeweils den Originalbeleg des Strafmandats aus – auf den Durchschlägen für die interne Abrechnung setzte er jedoch dann geringere Beträge ein.
Die Differenz zum Originalbeleg behielt er dann für sich.
Zum Motiv, warum er sich zu den monatelangen Malversationen hinreißen ließ, wollte der Angeklagte (Verteidiger: Leopold Hirsch) nichts Näheres sagen: „Wahrscheinlich war es eine Kombination aus falschem Stolz und Verzweiflung.“Dass er wegen seiner Taten nicht mehr Polizist sein könne, sei ihm klar: „Der Verlust dieses Berufs schmerzt sehr. Ich wage zu sagen, dass ich meine Aufgaben bei der Exekutive bis dahin immer gewissenhaft und gut erledigt habe.“
Der Schöffensenat (Vorsitz: Richterin Martina Pfarrkirchner) verurteilte den Ex-Polizisten zu sechs Monaten bedingter Haft und zu einer unbedingten Geldstrafe von 4800 Euro. „Gerade von Polizisten erwartet man sich rechtstreues Verhalten“, so die Richterin. Grundsätzlich habe der Senat zwar eine höhere Strafe – nämlich 15 Monate (bedingte) Haft – für angemessen befunden; angesichts der vom Angeklagten nicht verschuldeten überlangen Verfahrensdauer seien aber fünf Monate abzuziehen. Von den so verbleibenden zehn Monaten wandelte der Senat einen Teil in eine Geldstrafe um. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Staatsanwalt erhob Strafberufung.
„Ich habe bis dahin meine Aufgaben bei der Polizei gewissenhaft erfüllt.“