15 Monate bedingte Haft für Ex-Trainer Walter Mayer
Der zweite DopingStrafprozess gegen den ehemaligen Langlauftrainer Walter Mayer (63) aus Radstadt endete am Freitag ebenfalls mit einem Schuldspruch. Der Pongauer, der einschlägig vorbestraft ist, kam mit einer bedingten Haftstrafe von 15 Monaten davon. Außerdem wurde eine Geldstrafe über den Pensionisten verhängt – 240 Tagessätze zu je vier Euro, also insgesamt 960 Euro.
Mayer nahm auf Anraten seines Verteidigers Eduard Salzborn das Urteil an, der Richterspruch war aber vorerst nicht rechtskräftig, da der Staatsanwalt keine Erklärung dazu abgab.
Dem früheren ÖSV-Langlauftrainer wurde vorgeworfen, von 2012 bis 2019 Sportler beim Dopen unterstützt zu haben und auch selbst Dopingmittel wie Wachstumshormon, Testosteron und Humanalbumin an Sportler weitergegeben zu haben. Zudem soll er Blutdoping an Athleten praktiziert und damit zu deren Sportbetrug beigetragen haben.
Nachdem Mayer zum Auftakt im Februar von seinem Entschlagungsrecht Gebrauch gemacht hatte, hatte er sich am Donnerstag teilweise schuldig bekannt. Er gab zu, von einem Kroaten unter anderem EPO und Wachstumshormon besorgt zu haben. Dies sei aber nur für seinen Eigengebrauch gewesen, hatte der Salzburger beteuert. Ein vor der Polizei abgelegtes umfangreicheres Geständnis hatte er widerrufen.
Der als Zeuge geladene Kroate bestätigte, dass er für Mayer unter anderem EPO und Wachstumshormon besorgt habe. Es habe sich dabei aber um keine großen Mengen gehandelt. Für wen Mayer die Substanzen besorgte, wisse er nicht, meinte der Kroate. „Ich bin aber eher davon ausgegangen, dass er es nicht selbst nimmt, weil diese Substanzen im Profisport eingesetzt werden“, sagte er.
Mayer galt im heimischen Langlaufsport seit seinem Sieg beim berühmten Wasalauf in Schweden 1980 als Legende. Später wurde er Trainer, sein größter Erfolg dabei war die Goldmedaille der österreichischen Staffel bei der Heimweltmeisterschaft in Ramsau am Dachstein 1999. Doch später war Mayer in mehrere Dopingskandale verwickelt – beginnend mit den Olympischen Winterspielen in Salt Lake City 2002. Im August 2011 wurde er am Wiener Straflandesgericht nach dem Anti-Doping- sowie dem Arzneimittel-Gesetz zu fünfzehn Monaten Haft verurteilt. 2013 setzte das Oberlandesgericht die Strafe zur Gänze auf Bewährung aus.