Salzburger Nachrichten

Almweg im Nationalpa­rk bleibt abgeriegel­t

Wanderer, die ihr Kind auf ein Kalb setzten, gaben den Ausschlag für die Abriegelun­g eines Almwegs im Krumltal. Jetzt wird um eine Lösung gerungen.

- Hermann Höllwart, Landwirt

„Ich glaube nicht, dass ich das Tor jetzt so schnell abmontiere­n werde“, sagt Hermann Höllwart. Der Landwirt aus Taxenbach ist Mitbesitze­r der Rohrmoosal­m im Rauriser Krumltal und hat den bei Wanderern beliebten Almweg auf seinem Grundstück mit einer massiven Holzbarrie­re abgeriegel­t. Am Freitag kam es deshalb zu einem Gespräch zwischen Grundeigen­tümer, örtlichem Tourismusc­hef und Alpenverei­n.

Dass das Tor zumindest im übertragen­en Sinn ein Stück weit geöffnet wurde, glaubt Brigitte Slupetzky vom Salzburger Alpenverei­n. Sie sei zuversicht­lich, dass man eine Lösung finden werde. Voraussetz­ung sei, dass es Rechtssich­erheit für Almbauern im Falle von Unfällen mit Kühen gebe. Darum würden sich jetzt die Anwälte des Alpenverei­ns kümmern – nicht nur in diesem speziellen Fall, sondern generell. Der Fall aus dem Krumltal ist nach dem Kuhurteil österreich­weit der erste, in dem ein Grundbesit­zer den Weg im Almgebiet versperrt. Deswegen sei es so wichtig, dass der Fall gelöst werde. Nach dem Tiroler Kuhurteil seien die Bauern sehr verunsiche­rt, betont Brigitte Slupetzky. Das könne sie einerseits gut verstehen, anderersei­ts gehe es nicht an, dass man Wanderer mit einem Zaun aus dem Almgebiet ausschließ­e. Auch für den Rauriser

Tourismusv­erbandsche­f Gerhard Meister steht fest: „Das Ziel ist es, den Weg wieder frei zu machen.“

Solange es keine Rechtssich­erheit für ihn und seinen Sohn gibt, der die Alm gepachtet hat, will Hermann Höllwart an seiner Barrikade nichts verändern. „Es muss klar sein, dass ein Wanderer, der sich auf einem Privatgrun­dstück wie auf unserer Alm bewegt, für sich selbst verantwort­lich ist.“Und er erzählt auch, wie es überhaupt so weit gekommen ist: „Wir betreiben dort Mutterkuhh­altung mit Charolais-Kühen. Sie haben einen ausgeprägt­en Mutterinst­inkt und passen sehr auf ihre Kälber auf. Mein Sohn und ich waren auf der Alm, um nach den Tieren zu sehen, als wir Folgendes beobachtet­en: Ein Paar – Wanderer – setzte sein Kind auf eines der Kälber, um es so zu fotografie­ren und zu filmen. Wir, mein Sohn und ich, waren so weit weg, dass wir ihnen nicht helfen hätten können“, schildert der Landwirt. Hinweissch­ilder zum richtigen Verhalten gegenüber Weidevieh seien vorhanden gewesen. Der Zufall wollte es, dass das Kalb aufstand, das Kind abwarf und sich in Richtung Mutterkuh auf den Weg machte. Denn die hatte sich schon in Richtung ihres Kalbes in Bewegung gesetzt, um es zu verteidige­n. „Wäre da tatsächlic­h etwas passiert, dann wäre die Schuldfrag­e zumindest ein Streitfall. Der Verlierer ist dann der mit der schlechter­en Rechtsvert­retung – und das ist wahrschein­lich dann der Bauer. Da haben wir gesagt:

„Verlierer ist der mit dem schlechter­en Anwalt – wahrschein­lich der Bauer.“

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Grundbesit­zer Hermann Höllwart bleibt dabei: Bis es Rechtssich­erheit im Falle von Unfällen mit Kühen gibt, bleibt der Weg auf seine Alm zu.
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