Almweg im Nationalpark bleibt abgeriegelt
Wanderer, die ihr Kind auf ein Kalb setzten, gaben den Ausschlag für die Abriegelung eines Almwegs im Krumltal. Jetzt wird um eine Lösung gerungen.
„Ich glaube nicht, dass ich das Tor jetzt so schnell abmontieren werde“, sagt Hermann Höllwart. Der Landwirt aus Taxenbach ist Mitbesitzer der Rohrmoosalm im Rauriser Krumltal und hat den bei Wanderern beliebten Almweg auf seinem Grundstück mit einer massiven Holzbarriere abgeriegelt. Am Freitag kam es deshalb zu einem Gespräch zwischen Grundeigentümer, örtlichem Tourismuschef und Alpenverein.
Dass das Tor zumindest im übertragenen Sinn ein Stück weit geöffnet wurde, glaubt Brigitte Slupetzky vom Salzburger Alpenverein. Sie sei zuversichtlich, dass man eine Lösung finden werde. Voraussetzung sei, dass es Rechtssicherheit für Almbauern im Falle von Unfällen mit Kühen gebe. Darum würden sich jetzt die Anwälte des Alpenvereins kümmern – nicht nur in diesem speziellen Fall, sondern generell. Der Fall aus dem Krumltal ist nach dem Kuhurteil österreichweit der erste, in dem ein Grundbesitzer den Weg im Almgebiet versperrt. Deswegen sei es so wichtig, dass der Fall gelöst werde. Nach dem Tiroler Kuhurteil seien die Bauern sehr verunsichert, betont Brigitte Slupetzky. Das könne sie einerseits gut verstehen, andererseits gehe es nicht an, dass man Wanderer mit einem Zaun aus dem Almgebiet ausschließe. Auch für den Rauriser
Tourismusverbandschef Gerhard Meister steht fest: „Das Ziel ist es, den Weg wieder frei zu machen.“
Solange es keine Rechtssicherheit für ihn und seinen Sohn gibt, der die Alm gepachtet hat, will Hermann Höllwart an seiner Barrikade nichts verändern. „Es muss klar sein, dass ein Wanderer, der sich auf einem Privatgrundstück wie auf unserer Alm bewegt, für sich selbst verantwortlich ist.“Und er erzählt auch, wie es überhaupt so weit gekommen ist: „Wir betreiben dort Mutterkuhhaltung mit Charolais-Kühen. Sie haben einen ausgeprägten Mutterinstinkt und passen sehr auf ihre Kälber auf. Mein Sohn und ich waren auf der Alm, um nach den Tieren zu sehen, als wir Folgendes beobachteten: Ein Paar – Wanderer – setzte sein Kind auf eines der Kälber, um es so zu fotografieren und zu filmen. Wir, mein Sohn und ich, waren so weit weg, dass wir ihnen nicht helfen hätten können“, schildert der Landwirt. Hinweisschilder zum richtigen Verhalten gegenüber Weidevieh seien vorhanden gewesen. Der Zufall wollte es, dass das Kalb aufstand, das Kind abwarf und sich in Richtung Mutterkuh auf den Weg machte. Denn die hatte sich schon in Richtung ihres Kalbes in Bewegung gesetzt, um es zu verteidigen. „Wäre da tatsächlich etwas passiert, dann wäre die Schuldfrage zumindest ein Streitfall. Der Verlierer ist dann der mit der schlechteren Rechtsvertretung – und das ist wahrscheinlich dann der Bauer. Da haben wir gesagt:
„Verlierer ist der mit dem schlechteren Anwalt – wahrscheinlich der Bauer.“