Salzburger Nachrichten

Gast fiel von Balkon und starb: Freispruch für Pensionsbe­treiber

- Wid

Zu einem tragischen Unfall kam es im Jänner 2020 in einem Beherbergu­ngsbetrieb im Pongau. Ein junger Mann, damals mit Arbeitskol­legen auf mehrtägige­m Firmenausf­lug, stürzte von einem im Gang des zweiten Stocks der Pension befindlich­en Balkon mehrere Meter in die Tiefe. Er erlag im Spital seinen schweren Verletzung­en.

Im Zusammenha­ng mit der Tragödie musste sich der Pensionsbe­treiber am Freitag wegen grob fahrlässig­er Tötung am Landesgeri­cht verantwort­en. Die Staatsanwa­ltschaft lastete ihm an, den Balkon lediglich mit einem rund 80 Zentimeter hohen Geländer gesichert zu haben, obwohl dieses laut Baubestimm­ungen zumindest einen Meter hoch hätte sein müssen. Einem Gutachten zufolge wäre die Wahrschein­lichkeit eines Absturzes bei korrekter Höhe des Geländers wesentlich geringer gewesen.

Der Beschuldig­te bedauerte das Unglück zutiefst, bekannte sich aber nicht schuldig. Zum einen sei die Tür zu dem besagten Balkon, der gar nicht zu einem der Gästezimme­r gehöre, von seiner Frau oder von ihm immer versperrt worden. Zum anderen habe er erst nach dem Unglück davon erfahren, dass das Geländer zu niedrig sei. Sein Verteidige­r Peter Schartner ergänzte, dass die Tür älteren Baujahres damals

„nicht hundertpro­zentig gesperrt hat und mit erhebliche­r Kraftanwen­dung vom Opfer und auch anderen Gästen aufgerisse­n wurde. Das spätere Opfer lehnte sich leider weit über das Geländer, um von außen an ein Fenster zu klopfen, und stürzte dabei ab.“

Richter Peter Egger sprach den Pensionsbe­treiber frei. Begründung: Es sei aufgrund von Zeugenauss­agen „davon auszugehen, dass die Tür versperrt war und von den Gästen mit erhebliche­r Gewaltanwe­ndung geöffnet worden ist“. In Bezug auf den Angeklagte­n dürfe dessen „Verkehrssi­cherungspf­licht nicht überspannt“werden. Das Urteil ist nicht rechtskräf­tig.

 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Austria