Gast fiel von Balkon und starb: Freispruch für Pensionsbetreiber
Zu einem tragischen Unfall kam es im Jänner 2020 in einem Beherbergungsbetrieb im Pongau. Ein junger Mann, damals mit Arbeitskollegen auf mehrtägigem Firmenausflug, stürzte von einem im Gang des zweiten Stocks der Pension befindlichen Balkon mehrere Meter in die Tiefe. Er erlag im Spital seinen schweren Verletzungen.
Im Zusammenhang mit der Tragödie musste sich der Pensionsbetreiber am Freitag wegen grob fahrlässiger Tötung am Landesgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft lastete ihm an, den Balkon lediglich mit einem rund 80 Zentimeter hohen Geländer gesichert zu haben, obwohl dieses laut Baubestimmungen zumindest einen Meter hoch hätte sein müssen. Einem Gutachten zufolge wäre die Wahrscheinlichkeit eines Absturzes bei korrekter Höhe des Geländers wesentlich geringer gewesen.
Der Beschuldigte bedauerte das Unglück zutiefst, bekannte sich aber nicht schuldig. Zum einen sei die Tür zu dem besagten Balkon, der gar nicht zu einem der Gästezimmer gehöre, von seiner Frau oder von ihm immer versperrt worden. Zum anderen habe er erst nach dem Unglück davon erfahren, dass das Geländer zu niedrig sei. Sein Verteidiger Peter Schartner ergänzte, dass die Tür älteren Baujahres damals
„nicht hundertprozentig gesperrt hat und mit erheblicher Kraftanwendung vom Opfer und auch anderen Gästen aufgerissen wurde. Das spätere Opfer lehnte sich leider weit über das Geländer, um von außen an ein Fenster zu klopfen, und stürzte dabei ab.“
Richter Peter Egger sprach den Pensionsbetreiber frei. Begründung: Es sei aufgrund von Zeugenaussagen „davon auszugehen, dass die Tür versperrt war und von den Gästen mit erheblicher Gewaltanwendung geöffnet worden ist“. In Bezug auf den Angeklagten dürfe dessen „Verkehrssicherungspflicht nicht überspannt“werden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.