Rechnungshof fordert Reform der Zentralmatura
Der Rechnungshof (RH) hat die im Schuljahr 2014/15 an den AHS bzw. 2015/16 an den berufsbildenden höheren Schulen eingeführte Zentralmatura untersucht und eine Reihe von Verbesserungen empfohlen.
So soll das Ministerium „langfristig“die Möglichkeit einer zentralen Korrektur der Klausuren im Auge behalten, heißt es in dem Bericht, für den exemplarisch die Jahre 2014 bis 2018 in Kärnten und Oberösterreich geprüft wurden. Das wäre insbesondere dann zweckmäßig, wenn Klausuren flächendeckend IT-gestützt verfasst würden.
Von schriftlichen Kompensationsprüfungen erhofft der RH sich wiederum „ein höheres Maß an Standardisierung, Vergleichbarkeit und Objektivität“und weniger organisatorischen Aufwand. Während in Oberösterreich die Fünferquote 2018 nach den mündlichen Kompensationsprüfungen von 16 auf fünf Prozent zurückging, sank sie in Kärnten von 24 auf sechs deutlich stärker. Der RH vermutet „unterschiedliche Hilfestellungen“der Prüfer als Hintergrund.
Weniger Aufwand soll auch der Vorschlag bringen, „langfristig“
an den AHS und BHS bei der Überprüfung der Grundkompetenzen in Mathematik dieselben Aufgaben einzusetzen. In diesem Fach thematisiert der RH auch die zuletzt intensiv diskutierten Schwankungen bei den Fünferquoten sowie die unterschiedlichen Anteile an Nicht genügend je nach Schultyp bzw. Geschlecht: Das Ministerium solle die Ursachen analysieren und Gegenmaßnahmen setzen.
Angesichts der hohen Kosten für die Aufgabenerstellung in Fächern mit wenigen Kandidaten stellen die Prüfer infrage, welche Klausuren tatsächlich zentral erstellt werden müssen. Während beim Haupttermin 2017 im Fach Deutsch mit rund 37.000 Kandidaten Pro-Kopf-Kosten von 10 Euro angefallen sind, waren es bei Altgriechisch (20 Maturanten) 1598 Euro pro Kopf.