Homosexualität: Diskriminierung noch Gesetz?
Die Liste an rechtlichen Einschränkungen ist im Pride-Monat Juni nicht kürzer geworden.
Homosexuelle dürfen in Österreich heiraten. Die Hochzeitsnacht im Hotel kann ihnen aber völlig legal verwehrt werden. Beispiele wie diese, die im Pride-Monat Juni thematisiert wurden, zeigen: Im Kampf für die Rechte von Schwulen, Lesben und Bisexuellen wurden Meilensteine gesetzt. Doch die Liste an Einschränkungen ist weiter lang.
Levelling-up:
Im Gleichbehandlungsgesetz ist der Schutz vor Diskriminierung am Arbeitsplatz festgeschrieben. Für die Versorgung mit Gütern, Wohnraum oder private Dienstleistungen gilt das nur eingeschränkt. Denn während Vermieter, Wirte, Taxifahrer oder Hotelbetreiber ihre Leistungen nicht aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit oder einer Behinderung verweigern dürfen, ist dies mit Verweis auf die sexuelle Orientierung erlaubt. Im Juni stellte die SPÖ im Nationalrat einen neuerlichen Antrag für die Ausweitung des Diskriminierungsschutzes (Levelling-up), doch er fand keine Mehrheit.
Blutspendeverbot:
Männer, die mit Männern Sex hatten, dürfen nicht Blut spenden. Das sei ursprünglich sachlich begründet gewesen, heute aber nicht mehr zeitgemäß, erklärt der Neos-Abgeordnete Yannick Shetty, der im Juni eine parlamentarische Petition eingebracht hat. Die Forderung: Künftig soll nicht mehr die sexuelle Orientierung, sondern das individuelle Risikoverhalten abgefragt werden.
Automatische Elternschaft:
Bekommt ein lesbisches Paar ein Kind, werden nur dann beide Frauen automatisch als Elternteile anerkannt, wenn die Befruchtung medizinisch erfolgte. Bei der Heiminsemination („Bechermethode“) ist eine Adoption nötig. Bei heterosexuellen Paaren sei das nicht der Fall, sagt Helmut Graupner vom Rechtskomitee Lambda. „Das ist für die Betroffenen ein großer Unterschied.“
Konversionstherapie:
Nicht verboten sind weiter Therapien gegen Homosexualität. Das Parlament hatte 2019 per einstimmigem Entschließungsantrag ein Verbot gefordert. „Die Regierung stellt sich aber gegen den Souverän. Von der UNO werden solche Therapien als Folter eingestuft“, sagt Graupner.
Strafrecht:
1971 wurde das Totalverbot von Homosexualität aufgehoben, 2002 das Schutzalter von 18 auf 14 Jahre angeglichen. Wer zuvor wegen „Unzucht“verurteilt worden war, warte aber noch heute auf die Rehabilitierung, öffentliche Entschuldigungen und Entschädigungen, erklärt Graupner.