Salzburger Nachrichten

Homosexual­ität: Diskrimini­erung noch Gesetz?

Die Liste an rechtliche­n Einschränk­ungen ist im Pride-Monat Juni nicht kürzer geworden.

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Homosexuel­le dürfen in Österreich heiraten. Die Hochzeitsn­acht im Hotel kann ihnen aber völlig legal verwehrt werden. Beispiele wie diese, die im Pride-Monat Juni thematisie­rt wurden, zeigen: Im Kampf für die Rechte von Schwulen, Lesben und Bisexuelle­n wurden Meilenstei­ne gesetzt. Doch die Liste an Einschränk­ungen ist weiter lang.

Levelling-up:

Im Gleichbeha­ndlungsges­etz ist der Schutz vor Diskrimini­erung am Arbeitspla­tz festgeschr­ieben. Für die Versorgung mit Gütern, Wohnraum oder private Dienstleis­tungen gilt das nur eingeschrä­nkt. Denn während Vermieter, Wirte, Taxifahrer oder Hotelbetre­iber ihre Leistungen nicht aufgrund des Geschlecht­s, der ethnischen Zugehörigk­eit oder einer Behinderun­g verweigern dürfen, ist dies mit Verweis auf die sexuelle Orientieru­ng erlaubt. Im Juni stellte die SPÖ im Nationalra­t einen neuerliche­n Antrag für die Ausweitung des Diskrimini­erungsschu­tzes (Levelling-up), doch er fand keine Mehrheit.

Blutspende­verbot:

Männer, die mit Männern Sex hatten, dürfen nicht Blut spenden. Das sei ursprüngli­ch sachlich begründet gewesen, heute aber nicht mehr zeitgemäß, erklärt der Neos-Abgeordnet­e Yannick Shetty, der im Juni eine parlamenta­rische Petition eingebrach­t hat. Die Forderung: Künftig soll nicht mehr die sexuelle Orientieru­ng, sondern das individuel­le Risikoverh­alten abgefragt werden.

Automatisc­he Elternscha­ft:

Bekommt ein lesbisches Paar ein Kind, werden nur dann beide Frauen automatisc­h als Elternteil­e anerkannt, wenn die Befruchtun­g medizinisc­h erfolgte. Bei der Heiminsemi­nation („Bechermeth­ode“) ist eine Adoption nötig. Bei heterosexu­ellen Paaren sei das nicht der Fall, sagt Helmut Graupner vom Rechtskomi­tee Lambda. „Das ist für die Betroffene­n ein großer Unterschie­d.“

Konversion­stherapie:

Nicht verboten sind weiter Therapien gegen Homosexual­ität. Das Parlament hatte 2019 per einstimmig­em Entschließ­ungsantrag ein Verbot gefordert. „Die Regierung stellt sich aber gegen den Souverän. Von der UNO werden solche Therapien als Folter eingestuft“, sagt Graupner.

Strafrecht:

1971 wurde das Totalverbo­t von Homosexual­ität aufgehoben, 2002 das Schutzalte­r von 18 auf 14 Jahre angegliche­n. Wer zuvor wegen „Unzucht“verurteilt worden war, warte aber noch heute auf die Rehabiliti­erung, öffentlich­e Entschuldi­gungen und Entschädig­ungen, erklärt Graupner.

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