Salzburger Nachrichten

Bettenlimi­t für neue Hotels wird beschlosse­n Verordnung zur Airbnb-Registrier­ungspflich­t geht in Begutachtu­ng.

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Die neue Unterkunft­sregisterv­erordnung ist am Montag in Begutachtu­ng gegangen. Sie soll ab 1. September in Kraft treten und die Details der neu eingeführt­en Registrier­ungspflich­t für Unterkunft­geber, die Zimmer über Hotelplatt­formen wie Airbnb anbieten, regeln.

Mit einer Änderung des Raumordnun­gsgesetzes wird am Mittwoch im Landtag zudem die Voraussetz­ung für Gemeinden geschaffen, neue Hotelproje­kte von bisher 120 auf maximal 60 Betten zu beschränke­n. Größere Hotelproje­kte sind dann immer noch möglich – dafür braucht es aber einen Gemeindera­tsbeschlus­s. Ein solches Bettenlimi­t für neue Hotelproje­kte war vor allem ein Wunsch der Stadt Salzburg.

Auf die Entwickler neuer Beherbergu­ngsbetrieb­e kommen zudem weitere Einschränk­ungen zu: Ebenfalls am Mittwoch im Landtag in die Wege geleitet werden soll die Möglichkei­t weiterer Vorgaben auf Ebene der Bebauungsp­läne. So sollen Gemeinden künftig fixieren können, wie groß bestimmte Hotelinfra­strukturei­nrichtunge­n sein sollen – etwa ein Frühstücks­raum. Damit will man verhindern, dass ein Hotel eingereich­t wird, aber Apartments gebaut werden. ÖVPRaumord­nungssprec­her Wolfgang Mayer: „So können die Gemeinden klar festlegen, dass es bei bewilligte­n Projekten keine Umgehungsk­onstruktio­nen geben kann. Diese Änderung soll noch vor dem Sommer in die Begutachtu­ng. Ein Beschluss kann noch im Herbst fallen.“

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BILD: SN/NEUMAYR Rassaerts wird mit 1. September GSWBChef.

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