Bettenlimit für neue Hotels wird beschlossen Verordnung zur Airbnb-Registrierungspflicht geht in Begutachtung.
Die neue Unterkunftsregisterverordnung ist am Montag in Begutachtung gegangen. Sie soll ab 1. September in Kraft treten und die Details der neu eingeführten Registrierungspflicht für Unterkunftgeber, die Zimmer über Hotelplattformen wie Airbnb anbieten, regeln.
Mit einer Änderung des Raumordnungsgesetzes wird am Mittwoch im Landtag zudem die Voraussetzung für Gemeinden geschaffen, neue Hotelprojekte von bisher 120 auf maximal 60 Betten zu beschränken. Größere Hotelprojekte sind dann immer noch möglich – dafür braucht es aber einen Gemeinderatsbeschluss. Ein solches Bettenlimit für neue Hotelprojekte war vor allem ein Wunsch der Stadt Salzburg.
Auf die Entwickler neuer Beherbergungsbetriebe kommen zudem weitere Einschränkungen zu: Ebenfalls am Mittwoch im Landtag in die Wege geleitet werden soll die Möglichkeit weiterer Vorgaben auf Ebene der Bebauungspläne. So sollen Gemeinden künftig fixieren können, wie groß bestimmte Hotelinfrastruktureinrichtungen sein sollen – etwa ein Frühstücksraum. Damit will man verhindern, dass ein Hotel eingereicht wird, aber Apartments gebaut werden. ÖVPRaumordnungssprecher Wolfgang Mayer: „So können die Gemeinden klar festlegen, dass es bei bewilligten Projekten keine Umgehungskonstruktionen geben kann. Diese Änderung soll noch vor dem Sommer in die Begutachtung. Ein Beschluss kann noch im Herbst fallen.“