Steuerfahnder trieben 104 Millionen Euro ein
Allein ein Obstbauer aus der Steiermark verursachte einen Schaden in Höhe von neun Millionen Euro.
Fliesen in Handyverpackungen, gefälschte Papiere und Zollstempel beim Obstbauern oder nicht registrierte Bareinkäufe im Getränkegroßhandel: Um Steuern nicht zahlen zu müssen, sind manche durchaus kreativ. Das funktioniert, solange die Steuerfahnder dem Betrug nicht auf die Schliche kommen.
In 561 Fällen ist das im Vorjahr danebengegangen. 104 Millionen Euro an Steuern hat die Steuerfahndung in Österreich im Jahr 2019 eingenommen. Insgesamt wurden 104 Zwangsmaßnahmen durchgeführt, darunter 85 Hausdurchsuchungen an 292 Einsatzorten mit insgesamt 1472 Personentagen. Bei diesen Hausdurchsuchungen wurden unter anderem 72.000 Gigabyte an IT-Daten sichergestellt, wie das Finanzministerium am Sonntag in einer Bilanzaussendung mitteilte. Teils konnten dabei spektakuläre Fälle abgeschlossen werden.
So wurde ein internationaler Karussellbetrug aufgedeckt, bei dem die Täter Fliesen statt Smartphones in Verpackungen von Mobiltelefonen verstaut hatten. Die Verpackungen sollten nicht auffallen und wurden bewusst so präpariert, dass bei Gewichtskontrollen der Lieferungen im Rahmen der Verzollung niemand Verdacht schöpfen sollte. Die „Fliesen-Handys“waren freilich niemals für den Verkauf bestimmt, sondern sind gewiefte Instrumente zum Umsatzsteuerbetrug. Die Ermittlungen in diesem Fall sind noch am Laufen.
Abgabenbetrug und -hinterziehung im großen Stil betrieb auch der Lokalbesitzer eines Chinarestaurants in Vorarlberg. Mithilfe eines Programmierers manipulierte er seine Registrierkasse so, dass Umsätze im Nachhinein aus dem System gelöscht werden konnten. Hausdurchsuchungen der Steuerfahndung brachten dafür zahlreiche Beweise zutage. Abgabenrechtliche Nachforderungen in Höhe von fast 600.000 Euro wurden gestellt.
Bei einem weiteren Fall konnten die Steuerfahnder einen steirischen Obstbauern überführen, der sämtliche vorgelegten Vollmachten von ausländischen Unternehmen, diverse Rechnungen sowie auch die vorgelegten Transportpapiere gefälscht hatte – es hat zu keiner Zeit Lieferungen von Äpfeln ins Ausland gegeben. Sogar Firmenstempel und
Zollstempel ließ der Beschuldigte selbst anfertigen, um die Dokumente fälschen zu können. Die Tat wurde vom beschuldigten Obstbauer letztendlich auch vollumfänglich gestanden. Er verursachte durch seine Handlungen einen Schaden von neun Millionen Euro.
In einem weiteren Fall wurde vier Jahre lang gegen einen Getränkegroßhändler aus Salzburg ermittelt. Der Händler hatte es etlichen Gastronomiekunden ermöglicht, nicht registrierte Bareinkäufe zu tätigen. Die Bareinkäufe der Wirte und Lokalbetreiber sind in weiterer Folge beim Getränkegroßhändler als namenlose Barverkäufe oder als Verkäufe an andere Kunden fakturiert worden.
Die Ermittlungen der Steuerfahndung ergaben, dass Kundennamen erfunden und Scheinkundenkonten in der Buchhaltung des Getränkegroßhändlers zur Verschleierung der tatsächlichen Warenempfänger angelegt wurden. Die abgaben- und finanzstrafrechtlichen Prüfungen durch die Außenprüfer des Finanzamts Salzburg-Stadt und der Steuerfahndung Salzburg bei 15 identifizierten Gastronomiekunden und Schwarzeinkäufern führten zu abgabenrechtlichen Nachforderungen von über 4,2 Millionen Euro.