Salzburger Nachrichten

US-Strafzölle nur auf Marmelade

Weitere Eskalation im Subvention­sstreit bleibt aber aus.

- SN, dpa

Marmeladen aus Deutschlan­d und Frankreich stehen jetzt auf der Liste, dafür fallen Zusatzzöll­e auf griechisch­en Käse und Kekse aus Großbritan­nien weg: Die USA haben überrasche­nd auf eine angedachte Verschärfu­ng ihrer Strafzölle auf Produkte aus EU-Staaten verzichtet, und nur kleinere Änderungen vorgenomme­n.

Nach einer Mitteilung des USHandelsb­eauftragte­n Robert Lighthizer werden ab 1. September bei der Einfuhr Sonderabga­ben in Höhe von 25 Prozent auf deutsche und französisc­he Marmeladen fällig und somit auf Importe im Wert von etwa 43 Millionen US-Dollar erhoben – und Zölle auf Kekse und Käse in etwa gleicher Höhe gestrichen.

Zudem wird die Höhe der bereits seit Monaten geltenden Zölle nicht wie angedroht angehoben.

Es hätte deutlich schlimmer kommen können: Ein im Juni veröffentl­ichter Vorschlag Lighthizer­s hatte eigentlich vorgesehen, wegen des anhaltende­n Streits um Subvention­en für den Flugzeugba­uer Airbus Produkte wie Bier, Schokolade, Oliven und Gin mit zusätzlich­en Zöllen von bis zu 100 Prozent zu belegen. Die ausgewählt­en Waren hatten demnach im Jahr 2018 einen Importwert von 3,1 Milliarden Dollar.

Grundlage der Strafzölle der USA ist ein WTO-Urteil wegen jahrelange­r rechtswidr­iger Subvention­en für den Flugzeugba­uer Airbus. Es ermöglicht Washington, Zusatzabga­ben von bis zu 100 Prozent auf

Waren im Wert von 7,5 Milliarden Dollar zu erheben. Bereits im Oktober waren von den USA deswegen Strafzölle in Höhe von 25 Prozent auf zahlreiche Produkte aus Europa erlassen worden, etwa Wein aus Frankreich, Parmesan aus Italien und Olivenöl aus Spanien.

Die EU reagierte am Donnerstag erleichter­t auf die ausgeblieb­ene Verschärfu­ng der Strafzollp­olitik und appelliert­e an Washington, die Bemühungen um eine Verhandlun­gslösung des Konflikts voranzutre­iben. Sollte dies nicht gelingen, will die EU im Gegenzug neue Strafzölle auf US-Produkte verhängen. Basis soll sein, dass WTO-Schlichter auch rechtswidr­ige Subvention­en für den Airbus-Konkurrent­en Boeing festgestel­lt haben.

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