Erste Coronafälle im Unterhaus
Positive Tests in Fuschl und Puch führen zu mehreren Spielabsagen.
SALZBURG. Lange hat es nicht gedauert: Noch bevor die Saison in allen Ligen begonnen hat, gibt es die ersten Coronafälle im Salzburger Fußball-Unterhaus. Ein Spieler des USV Fuschl (1. Klasse Nord) wurde am Mittwoch positiv auf das Coronavirus getestet. „Wir haben am Mittwoch in der Nacht erfahren, dass ein Spieler an dem Coronavirus erkrankt ist. Der Verein hat schnell reagiert und steht mit den Behörden in Kontakt“, sagt Fuschl-Obmann Andreas Weishäupl. „Erst wenn wir volle Sicherheit garantieren können, werden wir den Spielbetrieb wieder aufnehmen.“
Am Donnerstagabend erfuhr zudem Salzburg-Ligist Puch, dass sich ein Kadermitglied mit dem Virus angesteckt hat. Das eigentlich für Freitagabend angesetzte Auftaktspiel gegen den UFC Hallein kann an diesem Termin wohl nicht stattfinden.
Betroffen sind mehrere Spiele. Denn der erkrankte Fuschler hatte kürzlich Kontakt zu Spielern anderer Vereine. Kurz nachdem er aus dem Kroatien-Urlaub zurückgekehrt war, hat er am vergangenen Samstag eine Grillfeier besucht. Dort waren auch zwei Kicker des Salzburg-Ligisten Thalgau anwesend. Aus diesem Grund wurde am Donnerstag neben dem für Sonntag geplanten Duell zwischen Fuschl und St. Georgen auch das Derby Eugendorf gegen Thalgau abgesagt.
Am Freitag werden alle Spieler und Vorstandsmitglieder der Fuschler getestet. Der Erkrankte und die beiden Thalgauer befinden sich bereits in häuslicher Quarantäne. Fraglich ist noch, ob auch Faistenau (2. Landesliga Nord), das am Samstag gegen Elixhausen antreten würde, sein Match absagen muss. Faistenau bestritt am vergangenen Freitag ein Testspiel gegen Fuschl. Der erkrankte Spieler stand bei dieser Partie auf dem Feld.
Der Salzburger Fußballverband, der nicht für eine Stellungnahme zu erreichen war, hat am Donnerstag Sonderregeln für die neue Saison veröffentlicht. Demnach können künftig Spiele ab zwei Covid-bedingten Ausfällen ohne Zustimmung des gegnerischen Vereins abgesagt werden. Selbiges gilt bei einem Verdachtsfall, allerdings muss der betroffene Verein dann binnen drei Tagen gegenüber dem Fußballverband nachweisen, dass tatsächlich ein Coronatest durchgeführt wurde. Ansonsten wird der SFV das Spiel dem Straf- und Beglaubigungsausschuss zur weiteren Bearbeitung übertragen. Dann droht eine Strafverifizierung.