Anschober saniert Gesetz: Der Babyelefant kehrt zurück
Nach dem Einspruch des Verfassungsgerichtshofs will das Gesundheitsministerium das Covid-19Maßnahmengesetz sanieren. Auch wenn dies aus dem am Donnerstag vorgelegten Entwurf nicht hervorgeht, soll die mit 31. Dezember befristete Geltungsdauer der Coronagesetze verlängert werden, hieß es im Gesundheitsministerium.
Grund für den VfGH-Spruch war, dass Anschober laut Covid-Gesetz nicht generell das Betreten des öffentlichen Raums, sondern nur einzelner genau dargestellter Orte hätte verbieten dürfen. Deshalb wird nun eine gesetzliche Grundlage für die „aus epidemiologischer Sicht notwendige Regelung“zum „Betreten öffentlicher Orte schlechthin“ geschaffen. Künftig soll zur Coronaverhinderung per Verordnung „das Betreten von 1. bestimmten Orten oder 2. öffentlichen Orten“geregelt werden können. Bisher kann nur „das Betreten von bestimmten Orten untersagt werden“.
Damit wird die Regelung des Mindestabstands für die öffentlichen Orte wieder zulässig. Dazu wird der Gesundheitsminister ausdrücklich ermächtigt: Er kann künftig vorgeben, wie viele Menschen zu welcher Zeit Orte betreten dürfen – und er kann Auflagen wie Abstandsregeln, Schutzmaßnahmen und Präventionskonzepte verfügen. Das Betreten kann „gänzlich untersagt werden, wenn gelindere Maßnahmen nicht ausreichen“.