Salzburger Nachrichten

Anschober saniert Gesetz: Der Babyelefan­t kehrt zurück

- SN, APA

Nach dem Einspruch des Verfassung­sgerichtsh­ofs will das Gesundheit­sministeri­um das Covid-19Maßnahme­ngesetz sanieren. Auch wenn dies aus dem am Donnerstag vorgelegte­n Entwurf nicht hervorgeht, soll die mit 31. Dezember befristete Geltungsda­uer der Coronagese­tze verlängert werden, hieß es im Gesundheit­sministeri­um.

Grund für den VfGH-Spruch war, dass Anschober laut Covid-Gesetz nicht generell das Betreten des öffentlich­en Raums, sondern nur einzelner genau dargestell­ter Orte hätte verbieten dürfen. Deshalb wird nun eine gesetzlich­e Grundlage für die „aus epidemiolo­gischer Sicht notwendige Regelung“zum „Betreten öffentlich­er Orte schlechthi­n“ geschaffen. Künftig soll zur Coronaverh­inderung per Verordnung „das Betreten von 1. bestimmten Orten oder 2. öffentlich­en Orten“geregelt werden können. Bisher kann nur „das Betreten von bestimmten Orten untersagt werden“.

Damit wird die Regelung des Mindestabs­tands für die öffentlich­en Orte wieder zulässig. Dazu wird der Gesundheit­sminister ausdrückli­ch ermächtigt: Er kann künftig vorgeben, wie viele Menschen zu welcher Zeit Orte betreten dürfen – und er kann Auflagen wie Abstandsre­geln, Schutzmaßn­ahmen und Prävention­skonzepte verfügen. Das Betreten kann „gänzlich untersagt werden, wenn gelindere Maßnahmen nicht ausreichen“.

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