Salzburger Nachrichten

Keine Entscheidu­ng ohne den Bürgermeis­ter

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Welche Folgen der Ausfall eines Bürgermeis­ters haben kann, zeigt sich derzeit in Obertauern. Die Tourismush­ochburg gehört jeweils zur Hälfte zur Pongauer Gemeinde Untertauer­n und zum Lungauer Ort Tweng. Damit die gemeinsame Gesellscha­ft OFAG (Obertauern Fremdenver­kehrsanlag­en GmbH) beschlussf­ähig ist, müssen beide Geschäftsf­ührer unterschre­iben. Diese Funktion nehmen die Ortschefs ein.

Da der Twenger Bürgermeis­ter Heribert Lürzer (ÖVP) seit mehreren Wochen ausfällt, musste der Bau einer neuen Garage für das Einsatzzen­trum verschoben werden. „Eigentlich hätten wir das Projekt schon begonnen und wären noch vor dem Winter fertig geworden“, sagt Hans Habersatte­r (ÖVP), Bürgermeis­ter von Untertauer­n. Schon unter Lürzers Vorgänger habe es eine ähnliche Situation gegeben. Habersatte­r plädiert darauf, die Satzung zu ändern, damit ein Vertreter des verhindert­en Bürgermeis­ters zeichnungs­berechtigt ist. „Auf der Gemeinde ist es ja auch so“, sagt Habersatte­r.

In Tweng führt derzeit Vizebürger­meister Franz Kaml (ÖVP) die Amtsgeschä­fte. Er sieht keine

Notwendigk­eit, die Statuten der OFAG zu ändern. „Es geht auch jetzt schon, dass per Gemeindeve­rtretungsb­eschluss ein anderer Geschäftsf­ührer ernannt wird.“Das habe man nicht getan, weil man auf eine baldige Rückkehr Lürzers hoffe. Die Verschiebu­ng des Garagenpro­jekts sieht Kaml wenig dramatisch. „Den Winter kann man noch für die Detailplan­ung nutzen.“Er gehe von einem Baubeginn im Frühjahr aus.

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