So stehen die Dinge
Die Frist
Mit Jahresende wird es ernst. Der Brexit wird perfekt. Großbritannien ist zwar schon per 31. Jänner 2020 aus der EU ausgetreten, bis 31. Dezember bleibt aber alles wie bisher. Dies, um Zeit für den Abschluss eines umfassenden Handelsabkommens zu gewinnen.
Das Abkommen
Der Austritt aus der EU ist in einem eigenen Abkommen geregelt. Es trat Ende Jänner 2020 in Kraft. Die Einigung erfolgte im Oktober 2019. „Wir haben einen großartigen neuen Deal“, twitterte der britische Premier Boris Johnson damals.
Der Inhalt
Größte Hürde war die Frage der Zollgrenze zwischen dem EUMitglied Irland und der britischen Provinz Nordirland. Die Einigung: Diese Grenze soll in der britischen See zwischen Irland und der britischen Insel verlaufen, um eine erneute Trennung Irlands zu vermeiden. Das hatte die EU auch längst vorgeschlagen.
Der Clou
Die britische Provinz Nordirland wird laut Abkommen behandelt, als wäre sie weiterhin in der EU-Zollunion. Der Warenverkehr mit Irland (und auch der Personenverkehr) soll weiterhin ohne jede Kontrollen verlaufen. Waren, die von der britischen Insel stammen und nach Irland (also in die EU) gehen und umgekehrt, müssen allerdings verzollt werden – sollte es kein umfassendes Handelsabkommen geben.
Genau diese Grenzkontrollen, zu denen sich London rechtlich verbindlich verpflichtet hat, sollen nun angeblich per Gesetz aufgeweicht werden.