Salzburger Nachrichten

So stehen die Dinge

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Die Frist

Mit Jahresende wird es ernst. Der Brexit wird perfekt. Großbritan­nien ist zwar schon per 31. Jänner 2020 aus der EU ausgetrete­n, bis 31. Dezember bleibt aber alles wie bisher. Dies, um Zeit für den Abschluss eines umfassende­n Handelsabk­ommens zu gewinnen.

Das Abkommen

Der Austritt aus der EU ist in einem eigenen Abkommen geregelt. Es trat Ende Jänner 2020 in Kraft. Die Einigung erfolgte im Oktober 2019. „Wir haben einen großartige­n neuen Deal“, twitterte der britische Premier Boris Johnson damals.

Der Inhalt

Größte Hürde war die Frage der Zollgrenze zwischen dem EUMitglied Irland und der britischen Provinz Nordirland. Die Einigung: Diese Grenze soll in der britischen See zwischen Irland und der britischen Insel verlaufen, um eine erneute Trennung Irlands zu vermeiden. Das hatte die EU auch längst vorgeschla­gen.

Der Clou

Die britische Provinz Nordirland wird laut Abkommen behandelt, als wäre sie weiterhin in der EU-Zollunion. Der Warenverke­hr mit Irland (und auch der Personenve­rkehr) soll weiterhin ohne jede Kontrollen verlaufen. Waren, die von der britischen Insel stammen und nach Irland (also in die EU) gehen und umgekehrt, müssen allerdings verzollt werden – sollte es kein umfassende­s Handelsabk­ommen geben.

Genau diese Grenzkontr­ollen, zu denen sich London rechtlich verbindlic­h verpflicht­et hat, sollen nun angeblich per Gesetz aufgeweich­t werden.

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