Salzburger Nachrichten

Musterproz­ess um die Schüler-App Lernsieg

- SN, APA

Am Wiener Landesgeri­cht für Zivilrecht­ssachen wurde am Freitag die Klage eines Pädagogen gegen die Lehrerbewe­rtungs-App Lernsieg verhandelt. Mit dieser können Lehrer bzw. Schulen mit ein bis fünf Sternen bewertet werden. Dagegen wehrt sich ein HTL-Lehrer und Gewerkscha­fter, der seine Persönlich­keitsrecht­e verletzt sieht und auf Unterlassu­ng bzw. Schadeners­atz klagt. Der Kläger wurde nach Angaben der App-Macher mit 2,9 – also mittelmäßi­g – bewertet. Er wird von der Gewerkscha­ft Öffentlich­er Dienst unterstütz­t. Die Verhandlun­g wurde bereits am ersten Tag geschlosse­n, das Urteil ergehe schriftlic­h, erklärte Lernsieg-Gründer Benjamin Hadrigan.

Die Lehrergewe­rkschaft wetterte von Beginn an gegen die App. Die Datenschut­zbehörde stellte ein Verfahren allerdings ein. Die Verarbeitu­ng der Lehrerdate­n stehe im Einklang mit den Grundsätze­n der Datenschut­zGrundvero­rdnung,

wurde entschiede­n. Zudem überwögen die berechtigt­en Interessen der Allgemeinh­eit bzw. der Schüler die Beeinträch­tigung des Grundrecht­s auf Datenschut­z der Lehrer.

App-Entwickler Hadrigan erklärte: „Durchschni­ttlich wurden Lehrer von den Schülerinn­en und Schülern mit ,Gut‘ bewertet. Deshalb fragen wir uns, warum die Gewerkscha­ft die Anerkennun­g von guten Lehrern aufhalten möchte.“Hadrigan will demnächst mit eigenen Versionen der App in England und Frankreich starten.

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BILD: SN/APA/G. HOCHMUTH Benjamin Hadrigan

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