Musterprozess um die Schüler-App Lernsieg
Am Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen wurde am Freitag die Klage eines Pädagogen gegen die Lehrerbewertungs-App Lernsieg verhandelt. Mit dieser können Lehrer bzw. Schulen mit ein bis fünf Sternen bewertet werden. Dagegen wehrt sich ein HTL-Lehrer und Gewerkschafter, der seine Persönlichkeitsrechte verletzt sieht und auf Unterlassung bzw. Schadenersatz klagt. Der Kläger wurde nach Angaben der App-Macher mit 2,9 – also mittelmäßig – bewertet. Er wird von der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst unterstützt. Die Verhandlung wurde bereits am ersten Tag geschlossen, das Urteil ergehe schriftlich, erklärte Lernsieg-Gründer Benjamin Hadrigan.
Die Lehrergewerkschaft wetterte von Beginn an gegen die App. Die Datenschutzbehörde stellte ein Verfahren allerdings ein. Die Verarbeitung der Lehrerdaten stehe im Einklang mit den Grundsätzen der DatenschutzGrundverordnung,
wurde entschieden. Zudem überwögen die berechtigten Interessen der Allgemeinheit bzw. der Schüler die Beeinträchtigung des Grundrechts auf Datenschutz der Lehrer.
App-Entwickler Hadrigan erklärte: „Durchschnittlich wurden Lehrer von den Schülerinnen und Schülern mit ,Gut‘ bewertet. Deshalb fragen wir uns, warum die Gewerkschaft die Anerkennung von guten Lehrern aufhalten möchte.“Hadrigan will demnächst mit eigenen Versionen der App in England und Frankreich starten.