Wien ist anders
Im Gegensatz zu seinen Amtskollegen in Paris, Brüssel, Kopenhagen oder London, um nur einige moderne Städte zu nennen, kann sich Wiens Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) keine autofreie Innenstadt vorstellen.
Seine fehlende Vorstellungskraft ließ er sich von den Hausjuristen bescheinigen, die – Überraschung! – einen entsprechenden Verordnungsentwurf der politischen Konkurrenz für den 1. Bezirk aus rechtlichen Gründen verwarfen.
Das ist immer praktisch. Wenn etwas aus rechtlichen Gründen nicht geht, erübrigt sich jede andere Debatte.
In diesem Fall meinen die Magistratsjuristen im Wesentlichen, dass die Straßenverkehrsordnung als Grundlage für eine weitgehend autofreie Stadt ungeeignet sei, da sie nur auf Flüssigkeit und Leichtigkeit des Verkehrs abziele und nicht auf Klimaschutz.
Na so was.
Wer hätte erwartet, dass die gute alte StVO den Klimaschutz umfasst? Aber sie umfasst in ihrem Paragrafen 43, Absatz 2, etwas anderes, nämlich eine Verpflichtung der Behörde: „Zur Fernhaltung von Gefahren oder Belästigungen, insbesondere durch Lärm, Geruch oder Schadstoffe“sind Verkehrsverbote und -beschränkungen zu erlassen, „insoweit es zum Schutz der Bevölkerung oder der Umwelt oder aus anderen wichtigen Gründen (wie wäre es mit Klimaschutz?, Anm.) erforderlich“ist. Aber so weit reicht, siehe oben, die Vorstellungskraft des Bürgermeisters nicht – und auch nicht die juristische Kreativität im Magistrat.