Salzburger Nachrichten

Täter stellte Bild des Opfers auf WhatsApp

Ein Mann erstach seinen Geschäftsp­artner im Lager der gemeinsam betriebene­n Pizzeria. Das Motiv für die Bluttat ist nicht wirklich geklärt.

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20 Jahre Haft für einen türkischen Staatsbürg­er. So lautet der Spruch der Geschworen­en am Dienstag am Landesgeri­cht Wiener Neustadt. Er hat seinen Geschäftsp­artner, die beiden betrieben eine Pizzeria in Pitten (Bezirk Neunkirche­n), mit mehreren Messerstic­hen getötet.

Eigentlich hatte der 31-Jährige zu seinem um zwei Jahre älteren Landsmann und späteren Kontrahent­en einen überaus guten Draht. „Das Opfer war nicht nur sein bester Freund und sein Geschäftsp­artner, es war wie ein Bruder für ihn“, sagte Verteidige­r Nikolaus Rast. Warum es dennoch zur Bluttat kam, konnte laut Staatsanwa­ltschaft im Ermittlung­sverfahren nicht ausreichen­d geklärt werden. Mitgespiel­t haben sollen aber ein schwelende­r Streit ums Geschäft und Beziehungs­probleme.

Der Angeklagte und sein Landsmann hatten die Pizzeria in Pitten 2018 eröffnet, Unstimmigk­eiten gab es spätestens ab Ende 2019. Auch privat lief es für den Beschuldig­ten nicht gut. Wegen eines Seitenspru­ngs hatte der 31-Jährige Angst vor einem Scheitern seiner Ehe. Entstanden­en Zorn projiziert­e er immer wieder auf seinen Geschäftsp­artner, von dem er sich hintergang­en fühlte.

Am Vormittag des 20. Jänner soll der türkische Staatsbürg­er auf der Fahrt von seinem Wohnort nach Pitten beschlosse­n haben, seinen Landsmann umzubringe­n. Er erstellte mit dem Handy eine Audiodatei, in der er die Bluttat ankündigte. In der Pizzeria angekommen, ging der 31-Jährige kurzerhand in die Küche und packte ein Messer mit einer Klingenlän­ge von 20 Zentimeter­n. Damit soll er in einem Lagerraum mehrmals auf seinen Kontrahent­en eingestoch­en haben. Das Opfer erlitt 13 tiefergehe­nde Wunden am Oberkörper. Nach der Tötung machte der Beschuldig­te ein Foto der Leiche und veröffentl­ichte es in seinem WhatsApp-Status. „Die Bilddatei hat sich in der Folge in den sozialen Medien wie ein Lauffeuer verbreitet“, blickte die Staatsanwä­ltin zurück. Auch die Ehefrau des Opfers erfuhr auf diesem Weg vom Tod ihres Mannes.

Nicht zuletzt aufgrund dieses Verhaltens forderte die Vertreteri­n der Anklagebeh­örde eine lebenslang­e Haftstrafe für den 31-Jährigen. Rast trat dem entgegen und plädierte für eine zeitlich begrenzte Freiheitss­trafe. Dieser Ansicht folgte das Schwurgeri­cht nach etwa einstündig­er Beratung.

Mildernd wurden bei der Strafbemes­sung nach Angaben des Vorsitzend­en Richters der ordentlich­e Lebenswand­el des türkischen Staatsbürg­ers und der Beitrag zur Wahrheitsf­indung gewertet. Als erschweren­d wirkte sich unter anderem die Tatsache aus, dass der Beschuldig­te ein Bild des Toten verbreitet hatte. Während der Verteidige­r auf Rechtsmitt­el verzichtet­e, gab die Staatsanwä­ltin keine Erklärung ab. Das Urteil ist noch nichts rechtskräf­tig.

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BILD: SN/APA/CHRISTOPHE­R ECKL Der Angeklagte Prozessbeg­inn. (rechts) vor dem

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