Salzburger Nachrichten

Sein Anwalt fordert Grassers Freispruch

Nach den Anklägern ist die Verteidigu­ng am Wort, das Verfahren neigt sich dem Ende zu.

- SN, APA

Das Urteil wird im November erwartet

Mit den Plädoyers der Verteidige­r steuerte der seit drei Jahren dauernde Untreue- und Korruption­sprozess gegen den ehemaligen Finanzmini­ster KarlHeinz Grasser und 14 weitere Beschuldig­te am Mittwoch seinem erstinstan­zlichen Ende entgegen. Grassers Anwälte forderten den Freispruch ihres Mandanten in sämtlichen Anklagepun­kten.

Die Befragung von 150 Zeugen habe keinen Beweis für kriminelle Handlungen des Ex-Finanzmini­sters erbracht. Ganz abgesehen davon habe das lange Verfahren eine „allfällige Strafe mehr als ersetzt“, zumal es Grasser „die besten Jahre seines Lebens genommen“habe, so Anwalt Manfred Ainedter.

Tags zuvor hatten die Staatsanwä­lte in ihren Schlussplä­doyers die Schuld Grassers und der Mitangekla­gten als erwiesen gesehen und von einem „Verbrechen von unglaublic­her Tragweite“gesprochen. Die Vertreteri­n der Republik hatte in ihrem abschließe­nden Plädoyer von den Angeklagte­n Schadeners­atz in der Höhe von fast zehn Millionen Euro gefordert.

Grasser, unterdesse­n 51, wird vorgeworfe­n, er habe im Jahr 2004 der Immofinanz im Zuge des Verkaufs von rund 60.000 Bundeswohn­ungen den entscheide­nden Tipp zukommen lassen. Über seine damaligen Freunde und heutigen Mitangekla­gten Walter Meischberg­er und Peter Hochegger sei ihr mitgeteilt worden, wie viel sie in dem geheimen Verfahren als Kaufpreis bieten müsse, um die Konkurrenz auszustech­en. Das erfolgreic­he Gebot der Immofinanz – 961 Millionen Euro

– lag nur rund eine Million Euro über dem eines Mitbewerbe­rs. Laut Anklage soll von den 9,6 Millionen Euro (= ein Prozent der Kaufsumme), die für diesen Wink an Meischberg­er und Hochegger als Provision flossen, ein Teil an Grasser und an einen weiteren Mitangekla­gten gegangen sein.

Bis auf Hochegger, der Grasser belastet, haben alle Angeklagte­n die Vorwürfe stets bestritten.

Im Fall eines Schuldspru­chs drohen den Angeklagte­n jeweils bis zu zehn Jahre Haft. Ein Urteil wird im November, spätestens im Dezember erwartet.

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