Prävention von Armut
Zum SN-Artikel vom 9. Oktober „Corona trifft Arme besonders“:
Für all jene, die bereits vor Corona ihre Ausgaben durch das soziale Netz decken mussten, hat Corona kaum einen Einfluss auf die wirtschaftliche Situation. Es ist aber nicht immer Corona, das zur wirtschaftlichen Katastrophe führt.
Oft ist es das viel zu späte Erkennen bzw. Nicht-erkennen-Wollen der laufenden Verarmung. Es gibt viele soziale Einrichtungen, die beraten und situationsspezifisch helfen können, aber sie werden nicht rechtzeitig wahrgenommen.
Ganz schlimm wird es, wenn es zur Delogierung kommt, wo bereits durch den Räumungsaufschub Kosten entstehen, die den ursächlich geforderten Betrag verdoppeln können. Wird die Räumung zum Räumungstermin durch eine Teilzahlung verhindert, ändert das an der Gesamtforderung oft wenig, da das Storno des Möbelwagens und die Rechtsanwaltskosten für die Ratenzahlung in Rechnung gestellt werden. Trifft die Räumung zu, handelt es sich oft um alleinerziehende Mütter, die dann, wenn nicht Freunde helfen, mit ihren Kindern auf der Straße stehen. Wir brauchen dringendst eine Prävention gegen Verarmung.
Vor allem gemeinnützige, genossenschaftliche Wohnungsvermieter sollten angehalten werden, sich bei Mietrückständen über die Situation des Mieters ein Bild zu machen, bevor man Rechtsanwälte und Gerichte einschaltet. Außerdem sollten professionell helfende soziale Einrichtungen angeboten werden. So können bestimmt manche Rechtsanwalts- und Gerichtskosten vermieden und einem besseren Zweck zugeführt werden.
Wolfgang Pöhl,