Klimaschützer rufen nach Klimarechnungshof
Die Proponenten des Klimavolksbegehrens machen Tempo. Vergangenen Donnerstag war das von mehr als 380.000 Bürgern unterstützte Begehren erstmals im Plenum debattiert und dann dem Umweltausschuss zugewiesen worden. Am Dienstag legten nun auf Umwelt-, Energie- und öffentliches Recht spezialisierte Juristen „als Serviceleistung“für die Parlamentsfraktionen Gesetzesvorschläge vor, die dafür sorgen sollen, dass die Forderungen des Klimavolksbegehrens auch umgesetzt werden.
Neu ist das Ansinnen, einen Klimarechnungshof zu installieren. Er soll als Organ des Parlaments kontrollieren, ob der gesetzliche Klimaplan eingehalten wird. Der muss erst geschrieben werden. Konkret wollen die Klimaschützer in der Verfassung verankert wissen, wie die CO2-Emissionen Jahr für Jahr sinken müssen, damit sie bis 2030 um 57 Prozent niedriger sind (und damit das Ziel des 2015 unterschriebenen Übereinkommens von Paris erreichen) und 2040 Klimaneutralität herrscht.
Angesichts der ersten Plenardebatte über das Klimavolksbegehren ist mehr als fraglich, ob sich eine Zweidrittelmehrheit finden ließe. Zwar zeigten alle Fraktionen Sympathie, es gab aber auch eine Reihe von Einwänden. Der WWF stellte sich am Dienstag vollinhaltlich hinter das Klimavolksbegehren: Die Verfassung und sämtliche Gesetze müssten „klimafit“gemacht werden.
i.b.