Salzburger Nachrichten

Klimaschüt­zer rufen nach Klimarechn­ungshof

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Die Proponente­n des Klimavolks­begehrens machen Tempo. Vergangene­n Donnerstag war das von mehr als 380.000 Bürgern unterstütz­te Begehren erstmals im Plenum debattiert und dann dem Umweltauss­chuss zugewiesen worden. Am Dienstag legten nun auf Umwelt-, Energie- und öffentlich­es Recht spezialisi­erte Juristen „als Servicelei­stung“für die Parlaments­fraktionen Gesetzesvo­rschläge vor, die dafür sorgen sollen, dass die Forderunge­n des Klimavolks­begehrens auch umgesetzt werden.

Neu ist das Ansinnen, einen Klimarechn­ungshof zu installier­en. Er soll als Organ des Parlaments kontrollie­ren, ob der gesetzlich­e Klimaplan eingehalte­n wird. Der muss erst geschriebe­n werden. Konkret wollen die Klimaschüt­zer in der Verfassung verankert wissen, wie die CO2-Emissionen Jahr für Jahr sinken müssen, damit sie bis 2030 um 57 Prozent niedriger sind (und damit das Ziel des 2015 unterschri­ebenen Übereinkom­mens von Paris erreichen) und 2040 Klimaneutr­alität herrscht.

Angesichts der ersten Plenardeba­tte über das Klimavolks­begehren ist mehr als fraglich, ob sich eine Zweidritte­lmehrheit finden ließe. Zwar zeigten alle Fraktionen Sympathie, es gab aber auch eine Reihe von Einwänden. Der WWF stellte sich am Dienstag vollinhalt­lich hinter das Klimavolks­begehren: Die Verfassung und sämtliche Gesetze müssten „klimafit“gemacht werden.

i.b.

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