Salzburger Nachrichten

Mutter legte Baby weg Polizei spürte sie auf

Am Vorabend des Dreikönigs­tags 2016 hörte eine Frau ein Baby in einer Mülltonne wimmern. Nun kommt es in dem Fall zum Prozess.

- Gs

Eine 34 Jahre alte Kärntnerin wird sich am 26. November wegen versuchter Tötung eines Neugeboren­en nach der Geburt vor Gericht verantwort­en. Das kündigte der Sprecher des Landesgeri­chts Klagenfurt, Christian Liebhauser-Karl, am Mittwoch gegenüber der APA an. Die Frau hatte im Jänner 2016 ihr Baby kurz nach der Geburt in einer Mülltonne bei einer Wohnanlage in Klagenfurt abgelegt.

Damals war es bitterkalt. Nur einem Zufall war es zu verdanken, dass der Säugling gerettet werden konnte. Denn eine Bewohnerin des Hauses im Klagenfurt­er Stadtteil St. Ruprecht trug am Vorabend des Dreikönigs­tags noch den Müll hinaus – da hörte sie das weggelegte Baby schreien. Sie hob das Neugeboren­e heraus und alarmierte die Polizei. Bis zum Eintreffen des Roten Kreuzes wärmte die Frau den Säugling. Das Kind war in ein Tuch gewickelt und befand sich in einer Tasche. Wie lang es in der Tonne gelegen war, konnte nicht geklärt werden, viel länger hätte es aber wohl nicht mehr überlebt. Das Baby war extrem unterkühlt, laut Anklage betrug die Körpertemp­eratur nur noch 21 Grad, als es ins Eltern-KindZentru­m kam. Die Ärzte erhöhten die Körpertemp­eratur langsam und versorgten das Kind intensivme­dizinisch. Es wurde mehrere Tage in künstliche­m Tiefschlaf gehalten.

Obwohl rasch nach Bekanntwer­den des Dramas nach Angaben der Polizei zunächst mehrere Hinweise auf die Mutter eingingen, kam die Exekutive in dem Fall lang nicht wirklich weiter. Es wurden auch Fotos von Textilien veröffentl­icht, die bei dem abgelegten Baby gefunden worden waren, dennoch kamen Kriminalis­ten der Mutter erst nach mehr als drei Jahren auf die Spur. Die Polizei stieß nach Auskunft der Justiz auf einen DNA-Treffer beim Vater des damals von der Mutter aufgegeben­en Babys.

Die inzwischen 34-Jährige erhob gegen die Anklage Einspruch, doch das Oberlandes­gericht Graz wies ihn ab. Für das ihr vorgeworfe­ne Delikt, die versuchte Tötung eines Kindes bei der Geburt, sieht das Gesetz einen Strafrahme­n von sechs Monaten bis fünf Jahren Freiheitss­trafe vor.

Das Baby wurde damals nach zwei Wochen von einem Ehepaar adoptiert und ist wohlauf. Der Bub trug zum Glück keine Folgeschäd­en davon.

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BILD: SN/APA/EGGENBERGE­R Eine Frau hörte bei dieser Wohnanlage im Jänner 2016 Babyschrei­e aus einer Mülltonne.

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