Mutter legte Baby weg Polizei spürte sie auf
Am Vorabend des Dreikönigstags 2016 hörte eine Frau ein Baby in einer Mülltonne wimmern. Nun kommt es in dem Fall zum Prozess.
Eine 34 Jahre alte Kärntnerin wird sich am 26. November wegen versuchter Tötung eines Neugeborenen nach der Geburt vor Gericht verantworten. Das kündigte der Sprecher des Landesgerichts Klagenfurt, Christian Liebhauser-Karl, am Mittwoch gegenüber der APA an. Die Frau hatte im Jänner 2016 ihr Baby kurz nach der Geburt in einer Mülltonne bei einer Wohnanlage in Klagenfurt abgelegt.
Damals war es bitterkalt. Nur einem Zufall war es zu verdanken, dass der Säugling gerettet werden konnte. Denn eine Bewohnerin des Hauses im Klagenfurter Stadtteil St. Ruprecht trug am Vorabend des Dreikönigstags noch den Müll hinaus – da hörte sie das weggelegte Baby schreien. Sie hob das Neugeborene heraus und alarmierte die Polizei. Bis zum Eintreffen des Roten Kreuzes wärmte die Frau den Säugling. Das Kind war in ein Tuch gewickelt und befand sich in einer Tasche. Wie lang es in der Tonne gelegen war, konnte nicht geklärt werden, viel länger hätte es aber wohl nicht mehr überlebt. Das Baby war extrem unterkühlt, laut Anklage betrug die Körpertemperatur nur noch 21 Grad, als es ins Eltern-KindZentrum kam. Die Ärzte erhöhten die Körpertemperatur langsam und versorgten das Kind intensivmedizinisch. Es wurde mehrere Tage in künstlichem Tiefschlaf gehalten.
Obwohl rasch nach Bekanntwerden des Dramas nach Angaben der Polizei zunächst mehrere Hinweise auf die Mutter eingingen, kam die Exekutive in dem Fall lang nicht wirklich weiter. Es wurden auch Fotos von Textilien veröffentlicht, die bei dem abgelegten Baby gefunden worden waren, dennoch kamen Kriminalisten der Mutter erst nach mehr als drei Jahren auf die Spur. Die Polizei stieß nach Auskunft der Justiz auf einen DNA-Treffer beim Vater des damals von der Mutter aufgegebenen Babys.
Die inzwischen 34-Jährige erhob gegen die Anklage Einspruch, doch das Oberlandesgericht Graz wies ihn ab. Für das ihr vorgeworfene Delikt, die versuchte Tötung eines Kindes bei der Geburt, sieht das Gesetz einen Strafrahmen von sechs Monaten bis fünf Jahren Freiheitsstrafe vor.
Das Baby wurde damals nach zwei Wochen von einem Ehepaar adoptiert und ist wohlauf. Der Bub trug zum Glück keine Folgeschäden davon.