380 kV: Klagen und Zwangsrecht drohen
Blockaden haben für Gegner der Freileitung ein rechtliches Nachspiel. Und die Landesumweltanwaltschaft könnte sich bei der EU beschweren.
Für viele Projektgegner ist die Causa 380 kV rechtlich noch nicht ausgestanden. Nachdem die Höchstrichter alle Einsprüche gegen den Bau abgewiesen haben, gehen die Zwangsverfahren gegen Grundeigentümer weiter. Und Demonstranten, die Baustellen blockiert haben, drohen die seit Längerem angekündigten Schadenersatzklagen des Bauherrn Austrian Power Grid.
Da die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) endgültig sei, hoffe er sehr auf ein Umdenken und vermehrt auf privatrechtliche Einigungen mit Grundbesitzern, sagt APG-Projektleiter Wolfgang Hafner. Für mehr als 100 der 128 Trassenkilometer habe man bereits freiwillige Vereinbarungen oder die Zwangseinräumung der Dienstbarkeiten erreicht. Ein finanzielles „Zuckerl“für Betroffene, die jetzt zustimmen, schließt Hafner aber aus. Das wäre „nicht fair“gegenüber den anderen. Mehrere Zwangsverfahren sind nach Berufungen beim Landesverwaltungsgericht anhängig. Entscheidende Verzögerungen im Bau erwarten die Betreiber dennoch nicht. Es gebe in der Zwischenzeit genügend Streckenabschnitte, auf denen man weiterbauen könne. „Wir haben derzeit über 80 Baustellen.“Ende des Jahres sollen mehr als 100 Masten stehen, „das ist realistisch“.
Ein Spezialproblem besteht in Adnet. Eine Zufahrt gehört offenbar nicht, wie angenommen, der Gemeinde, sondern der großen Weggenossenschaft Buchleiten. Man werde mit den Leuten reden und hoffe auf eine partnerschaftliche Lösung, „weil wir mit der Leitung auf ewig in der Region bleiben“, erklärt Hafner. Letztlich könnte man aber auch hier ein Zwangsrecht nach dem Starkstromwegerecht erwirken.
Die neue Leitung von Elixhausen nach Kaprun soll im Frühjahr 2025 in Betrieb gehen. Dann würden bis Ende 2026 alle Demontagen (unter anderem der bestehenden 220-kV-Leitung) folgen.
In puncto Schadenersatzforderungen argumentiert die APG, man sei im Interesse der Stromkunden, Aktionäre und Baufirmen dazu verpflichtet. Die Gegner berufen sich in dem Rechtsstreit auf die Demonstrationsfreiheit. Die Grünen im Landtag halten Klagen für „völlig verfehlt“. Die APG solle davon absehen.
Die Landesumweltanwaltschaft kann bezüglich Naturund Artenschutz die Argumentation des VwGH nicht nachvollziehen. Sie überlegt, eine Beschwerde an die EU-Kommission einzubringen. Es geht um die Auslegung von Unionsrecht. Der VwGH habe sich – überraschend – nicht an den EuGH gewandt.
„Wir hoffen auf ein Umdenken und auf viele Einigungen.“
Wolfgang Hafner, Projektleiter