Und plötzlich landet dein Foto im Internet
Ein Klassenkamerad, der ungefragt ein Bild schießt. Ein Wanderer, der das Gipfelkreuz ablichten will, aber auch noch Personen daneben abbildet. Oder gar ein Nachbar, der einen bewusst im eigenen Garten filmt. Persönliche Fotos oder Videos, die unerwünscht gemacht würden und schließlich im Internet landeten, seien ein Problem, das von Jahr zu Jahr akuter werde, schildert die heimische Internet-Ombudsstelle. Deshalb habe man sich dazu entschlossen, die Initiative „Mein Bild im Netz“zu starten. Auf MEINBILDIMNETZ.AT könne man sich zu dem Thema informieren. Und gar Beschwerde einreichen, wenn ein Bild irgendwo gelandet ist, wo es nicht landen sollte. Die Plattformmacher kümmern sich dann um das Anliegen. Wenngleich sie dazu raten, sich zunächst direkt an jene zu wenden, die das Bild ungefragt verwendet haben.
Doch ab wann hat man überhaupt einen rechtlich fundierten Grund, sich zu beschweren? Wohl in weniger Fällen, als das so mancher glaubt. Denn das viel zitierte Recht am eigenen Bild bedeutet nicht, dass ein Foto nur mit Zustimmung im Netz landen darf. Dies bestätigt auch der Salzburger Anwalt und ITRecht-Experte Peter Harlander. Gebe es keinen verächtlichen Grund und würden keine schützenswerten Rechte beeinträchtigt, könne ein Bild ungefragt online gestellt werden. Macht etwa ein Urlauber ein Foto vom Salzburger Domplatz, auf dem Menschen zu sehen sind, darf er es normalerweise verwenden. Denn in diesem Fall seien die Personen „unvermeidliches Beiwerk“. Und: „Wenn ich ein Foto von einem Pärchen in Tracht für meine Dirndlsammlung mache, ist das an sich auch legitim.“Es könnten aber selbst in solch einem Fall Rechte verletzt werden – etwa wenn die Fotografierten durch die Aufnahme bloßgestellt würden. Deshalb rät der Jurist: „Ist eine Person Hauptbestandteil des Bildes, sollte man sie vor der Veröffentlichung fragen.“