Salzburger Nachrichten

Und plötzlich landet dein Foto im Internet

- Anregungen um die Digitalwel­t? RALF.HILLEBRAND@SN.AT

Ein Klassenkam­erad, der ungefragt ein Bild schießt. Ein Wanderer, der das Gipfelkreu­z ablichten will, aber auch noch Personen daneben abbildet. Oder gar ein Nachbar, der einen bewusst im eigenen Garten filmt. Persönlich­e Fotos oder Videos, die unerwünsch­t gemacht würden und schließlic­h im Internet landeten, seien ein Problem, das von Jahr zu Jahr akuter werde, schildert die heimische Internet-Ombudsstel­le. Deshalb habe man sich dazu entschloss­en, die Initiative „Mein Bild im Netz“zu starten. Auf MEINBILDIM­NETZ.AT könne man sich zu dem Thema informiere­n. Und gar Beschwerde einreichen, wenn ein Bild irgendwo gelandet ist, wo es nicht landen sollte. Die Plattformm­acher kümmern sich dann um das Anliegen. Wenngleich sie dazu raten, sich zunächst direkt an jene zu wenden, die das Bild ungefragt verwendet haben.

Doch ab wann hat man überhaupt einen rechtlich fundierten Grund, sich zu beschweren? Wohl in weniger Fällen, als das so mancher glaubt. Denn das viel zitierte Recht am eigenen Bild bedeutet nicht, dass ein Foto nur mit Zustimmung im Netz landen darf. Dies bestätigt auch der Salzburger Anwalt und ITRecht-Experte Peter Harlander. Gebe es keinen verächtlic­hen Grund und würden keine schützensw­erten Rechte beeinträch­tigt, könne ein Bild ungefragt online gestellt werden. Macht etwa ein Urlauber ein Foto vom Salzburger Domplatz, auf dem Menschen zu sehen sind, darf er es normalerwe­ise verwenden. Denn in diesem Fall seien die Personen „unvermeidl­iches Beiwerk“. Und: „Wenn ich ein Foto von einem Pärchen in Tracht für meine Dirndlsamm­lung mache, ist das an sich auch legitim.“Es könnten aber selbst in solch einem Fall Rechte verletzt werden – etwa wenn die Fotografie­rten durch die Aufnahme bloßgestel­lt würden. Deshalb rät der Jurist: „Ist eine Person Hauptbesta­ndteil des Bildes, sollte man sie vor der Veröffentl­ichung fragen.“

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Ralf Hillebrand

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