Keine Schuld an Tötung der Mutter
Psychisch Kranker darf nach tödlichen Schüssen zurück auf Bauernhof.
Ein 46-Jähriger, der Ende April in Kronstorf (Bezirk LinzLand) seine 81-jährige Mutter mit zwei Schüssen getötet haben soll, wurde am Donnerstag vom Landesgericht Steyr bedingt eingewiesen. Der Landwirt darf somit zurück auf seinen Hof, ihm wird ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt. Die Geschworenen hatten zwar die Frage nach dem Anlassdelikt Mord bejaht, allerdings ist er zurechnungsunfähig.
Der Mann hatte im Gerichtssaal gar nicht geleugnet, geschossen zu haben. Laut eigenen Aussagen sei er quasi seiner Mutter zuvorgekommen, die ihn habe töten wollen. Daher habe er das Gewehr geholt, sie gestoßen und zwei Mal aus direkter Nähe in den Hals geschossen. Danach rief der seit 2006 psychisch
Kranke die Polizei und ließ sich widerstandlos festnehmen. Heute tue es ihm leid und er wolle das Ansehen der Mutter hochhalten, versicherte der Sohn auf Nachfrage seines Anwalts. Auch wenn das Verhältnis der beiden nicht unproblematisch war, will das Einzelkind nicht unter der wohl dominanten Mutter gelitten haben. Vielmehr belastete ihn seit Monaten eine angekündigte Betriebsansiedlung von Google neben seinen Feldern.
Nachdem seine Medikation nicht hoch war, sei auch der „Schutz vor Ausbruch einer neuerlicher Wahnsituation“nicht hoch gewesen, erklärte die psychiatrische Sachverständige Adelheid Kastner. „Stresssituationen fördern das Auftreten von Krankheitsepisoden.“So sei er zum Zeitpunkt der Tat nicht schuldfähig gewesen. Kastner kam zu dem Schluss, dass eine „unbedingte Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher durch andere Mittel wie regelmäßige Facharztkontrollen und das Weiterführen der Depotmedikation“zu ersetzen sei. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.