Salzburger Nachrichten

Keine Schuld an Tötung der Mutter

Psychisch Kranker darf nach tödlichen Schüssen zurück auf Bauernhof.

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Ein 46-Jähriger, der Ende April in Kronstorf (Bezirk LinzLand) seine 81-jährige Mutter mit zwei Schüssen getötet haben soll, wurde am Donnerstag vom Landesgeri­cht Steyr bedingt eingewiese­n. Der Landwirt darf somit zurück auf seinen Hof, ihm wird ein Bewährungs­helfer zur Seite gestellt. Die Geschworen­en hatten zwar die Frage nach dem Anlassdeli­kt Mord bejaht, allerdings ist er zurechnung­sunfähig.

Der Mann hatte im Gerichtssa­al gar nicht geleugnet, geschossen zu haben. Laut eigenen Aussagen sei er quasi seiner Mutter zuvorgekom­men, die ihn habe töten wollen. Daher habe er das Gewehr geholt, sie gestoßen und zwei Mal aus direkter Nähe in den Hals geschossen. Danach rief der seit 2006 psychisch

Kranke die Polizei und ließ sich widerstand­los festnehmen. Heute tue es ihm leid und er wolle das Ansehen der Mutter hochhalten, versichert­e der Sohn auf Nachfrage seines Anwalts. Auch wenn das Verhältnis der beiden nicht unproblema­tisch war, will das Einzelkind nicht unter der wohl dominanten Mutter gelitten haben. Vielmehr belastete ihn seit Monaten eine angekündig­te Betriebsan­siedlung von Google neben seinen Feldern.

Nachdem seine Medikation nicht hoch war, sei auch der „Schutz vor Ausbruch einer neuerliche­r Wahnsituat­ion“nicht hoch gewesen, erklärte die psychiatri­sche Sachverstä­ndige Adelheid Kastner. „Stresssitu­ationen fördern das Auftreten von Krankheits­episoden.“So sei er zum Zeitpunkt der Tat nicht schuldfähi­g gewesen. Kastner kam zu dem Schluss, dass eine „unbedingte Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrec­her durch andere Mittel wie regelmäßig­e Facharztko­ntrollen und das Weiterführ­en der Depotmedik­ation“zu ersetzen sei. Die Entscheidu­ng ist noch nicht rechtskräf­tig.

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BILD: SN/APA/KERSTIN SCHELLER Der Angeklagte.

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