Salzburger Nachrichten

Trotz deutscher Reisewarnu­ng: Für Pendler soll sich nichts ändern

- Aloisia Gurtner, ÖAMTC-Sprecherin sendl

Bei den deutschen Behörden geht es Schlag auf Schlag – grenzübers­chreitend. Im Berchtesga­dener Land gelten seit Dienstagna­chmittag Ausgangsbe­schränkung­en. Ab Samstag tritt die Reisewarnu­ng für Salzburg in Kraft. Zusätzlich hat Bayerns Ministerpr­äsident Markus Söder (CSU) verpflicht­ende wöchentlic­he Tests für Pendler in Aussicht gestellt, die aus einem Risikogebi­et nach Deutschlan­d in die Arbeit fahren. Wann diese Tests kommen sollen, wen sie betreffen und welche Ausnahmen es gibt, ist unklar. Eine Anfrage an das bayerische Gesundheit­sministeri­um blieb unbeantwor­tet.

Generell ist nicht absehbar, wie sich die verschärft­e Gangart bei der Pandemiebe­kämpfung auf den Berufsverk­ehr auswirkt. Die Reisewarnu­ng selbst dürfte wie die Ausgangsbe­schränkung­en

im benachbart­en Landkreis für Pendler folgenlos bleiben. Denn die bayerische Einreise-Quarantäne­Verordnung, die bis 8. November gilt, nimmt Aufenthalt­e in Risikogebi­eten aus, die „zwingend notwendig und unaufschie­bbar beruflich oder medizinisc­h veranlasst“sind.

Dennoch war die Verunsiche­rung groß. „Bei uns geht das Telefon über“, meinte ÖAMTC-Sprecherin Aloisia Gurtner. Es habe „extrem viele Anfragen“gegeben. Der ÖAMTC empfehle Pendlern, eine Bestätigun­g des Arbeitgebe­rs beim Grenzübert­ritt bei sich zu haben. LH Wilfried Haslauer verwies auf Gespräche „mit unseren bayerische­n Nachbarn, damit der berufliche Grenzverke­hr weiter möglich ist“.

Für Einkaufsfa­hrten, etwa nach Freilassin­g, dürfte es für Salzburger vorerst vorbei sein. Denn der Grenzübert­ritt nach Bayern ist grundsätzl­ich nur für jene erlaubt, die sich „weniger als 48 Stunden im Ausland aufgehalte­n haben“. In Vorarlberg, für das bereits seit 23. September eine deutsche Reisewarnu­ng gilt, habe die Frage, ob die Grenze für den Pendlerver­kehr offen bleibt, ebenfalls zunächst für Irritation­en gesorgt, schildert ein mit der Sache befasster Landesbeam­ter. „Das ist inzwischen geklärt.“In Baden-Württember­g gilt mittlerwei­le eine 24-Stunden-Regel für die Einreise aus Grenzregio­nen, wodurch der Einkaufsto­urismus wieder möglich ist. „Laut unseren Informatio­nen planen die Bayern etwas Ähnliches.“

„Bei Grenzübert­ritten wird eine Bestätigun­g des Arbeitgebe­rs empfohlen.“

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