Salzburger Nachrichten

Strafzins auf Girokonto von N26-Bank

Verbrauche­rschützer fürchten Nachahmung­seffekte anderer Geldinstit­ute.

- SN, APA

In Deutschlan­d verrechnen einige Banken für höhere Guthaben auf Girokonten seit einiger Zeit bereits Strafzinse­n. In Österreich gibt es das bisher nicht. Nun setzt die in Deutschlan­d ansässige und auch in Österreich tätige Onlinebank N26 einen derartigen Schritt. Ab November werden Strafzinse­n von 0,5 Prozent für Neukunden mit einem Girokonto-Guthaben von mehr als 50.000 Euro eingeführt. Bestandsku­nden sowie Inhaber eines Premium-Kontos sind laut N26 davon nicht betroffen.

Das Vorhaben ruft Verbrauche­rschützer auf den Plan. Sie beobachten die Entwicklun­g genau. „Wir sehen das sehr kritisch“, sagte Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen beim Verein für Konsumente­ninformati­on (VKI), am Freitag zur APA. Der Schritt von N26 könnte ein Einfallsto­r sein und dazu führen, dass andere Banken nachziehen. Im Gegensatz zu Spareinlag­en Privater, die in Österreich durch ein Urteil des Obersten Gerichtsho­fs (OGH) vor Negativzin­sen geschützt sind, gibt es für Girokonten keine entspreche­nde Bestimmung.

Sollte sich die Befürchtun­g des VKI bewahrheit­en und Strafzinse­n – diese werden auch oft „Verwahrent­gelte“genannt – großflächi­g in Österreich eingeführt werden, würde der VKI dagegen vorgehen und eine richterlic­he Entscheidu­ng erwirken wollen, sagte Gelbmann.

Gegen ein Verwahrent­gelt spreche, dass für Kunden bei einem Girokonto ohnehin einige Kosten anfallen – beispielsw­eise Gebühren für Buchungen, die Kontoführu­ng oder das Überziehen des Kontos. „Der Kunde muss zahlen, wenn das Konto im Minus ist und wenn es im Plus ist“, sagte Gelbmann, das spreche gegen Strafzinse­n.

Nur Spareinlag­en vor Strafzinse­n geschützt

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