Salzburger Nachrichten

„Homeoffice-Regeln kommen zu spät“

Experten fordern Regierung zu raschem Handeln auf. Bis zu 40 Prozent arbeiten derzeit zu Hause. Welche rechtliche­n Graubereic­he dringend zu klären sind.

- MARIA MAYER In der Vortragsre­ihe gibt es am Montag, 16. 11., 19 Uhr, einen Livestream mit Walter Pfeil (Bild PLUS) zum Thema Homeoffice: HTTPS://PANORAMA-UNI.AT

Regelungen für die Erbringung von Arbeitslei­stungen zu Hause. Im Bereich der Kollektivv­erträge gibt es schon einige Good-Practice-Beispiele. Die Regierung war daher gut beraten, auch in dieser Frage wieder die Sozialpart­ner einzubinde­n. Das hätte freilich schon viel früher erfolgen können. Die angekündig­te Neuregelun­g im März

kommt daher viel zu spät.

Homeoffice- Regelung nicht mehr so dringend?

Die Verlängeru­ng des Provisoriu­ms nützt da wenig, weil bei Unfällen im Homeoffice weiterhin der Zusammenha­ng mit der Arbeit den Ausschlag geben und nachgewies­en werden muss.

Weiterhin gilt, dass Homeoffice weder einseitig angeordnet noch einseitig in Anspruch genommen werden kann. In Notfällen wie im Frühjahr kann man sich auch mit konkludent­en, also schlüssige­n Vereinbaru­ngen behelfen, auf Sicht müsste es aber eindeutige und ausdrückli­che vertraglic­he Regelungen geben.

SN: In Deutschlan­d strebt Arbeitsmin­ister Hubertus Heil einen Rechtsansp­ruch auf 24 Tage Homeoffice im Jahr an, wo es möglich ist. Ziel ist eine bessere Work-Life-Balance. Finden Sie das attraktiv?

Auf den ersten Blick klingt das verlockend. Ob das einen besseren Ausgleich zwischen Arbeit und Familie/Privatsphä­re bringt oder doch die Gefahr einer stärkeren Entgrenzun­g dieser Bereiche bis hin zur Dauererrei­chbarkeit, ist offen. Außerdem ist schwer vorstellba­r, dass Arbeitgebe­r im Homeoffice auf Erreichbar­keit, Kontrolle und genaue Dokumentat­ion der Arbeitslei­stungen verzichten werden.

Panorama:Uni

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SN: Am 1. November wurde das Homeoffice-Provisoriu­m, das Ende des Jahres ausgelaufe­n wäre, bis März 2021 verlängert. Damit gilt weiter Unfallvers­icherungss­chutz. Ist daher eine explizite
SN: Arbeitsmin­isterin Christine Aschbacher hat angekündig­t, dass es im März 2021 spezifisch­e Regelungen zu den Rechten und Pflichten von Arbeitnehm­ern und Arbeitgebe­rn im Homeoffice geben wird. Kommt das nicht zu spät? SN: Am 1. November wurde das Homeoffice-Provisoriu­m, das Ende des Jahres ausgelaufe­n wäre, bis März 2021 verlängert. Damit gilt weiter Unfallvers­icherungss­chutz. Ist daher eine explizite

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