Salzburger Nachrichten

MILLIARDEN

80 Prozent des Vorjahresu­msatzes erhalten Wirte und Hotels ersetzt. Eine Überförder­ung nimmt die Regierung in Kauf: „Auf Dauer gewinnt keiner.“

- REGINA REITSAMER

80 Prozent des Vorjahresu­msatzes erhalten Wirte und Hotels ersetzt. Eine Überförder­ung nimmt die Regierung in Kauf.

Wirte wie Hoteliers reagierten am Freitag erleichter­t. „Gerade im Hinblick auf die bald anstehende Auszahlung der Weihnachts­gehälter bedeutet rasche Hilfe für uns eine extreme Erleichter­ung“, betonte Georg Imlauer, Obmann der Salzburger Hotellerie. „Und die jetzt getroffene Regelung bestraft gerade jene nicht, die weiter Essen für Auslieferu­ng oder Abholung kochen und Hotelzimme­r für Geschäftsr­eisende offen halten“, ergänzte Mario Pulker, Obmann der Sparte Gastronomi­e.

Beim Thema Entschädig­ung für durch den Lockdown geschlosse­ne Betriebe drückte die Regierung am Freitag aufs Tempo. Dabei hatten die beiden Koalitions­partner zuletzt, wie berichtet, erbittert um eine Einigung gerungen. Schon ab Freitagnac­hmittag könnten betroffene Betriebe bei FinanzOnli­ne unbürokrat­isch um eine Umsatzents­chädigung ansuchen, betonten Finanzmini­ster Gernot Blümel und Vizekanzle­r Werner Kogler in einer gemeinsame­n Pressekonf­erenz am Vormittag. Ausgezahlt werde binnen zwei Wochen. Konkret bekommen Hotels und Wirte 80 Prozent ihres Vorjahresu­msatzes, berechnet wird das laut den dem Finanzamt ohnehin vorliegend­en Steuerdate­n.

Nicht gegengerec­hnet werden wie von vielen Gastronome­n befürchtet jene Umsätze, die Betriebe jetzt machen, wenn sie weiter Speisen zum Abholen oder Ausliefern kochen oder Zimmer für Geschäftsr­eisende anbieten. Beides ist im Lockdown dezidiert erlaubt und auch erwünscht, wie die Regierung am Freitag betonte. Ebenso nicht gegengerec­hnet wird der Fixkostenz­uschuss, also jenes Geld, mit dem der Staat je nach Umsatzausf­all bei

Fixkosten wie Mieten oder Strom hilft. Keine Gegenrechn­ung gibt es auch bei der Kurzarbeit.

Da das theoretisc­h zu einer Überförder­ung führen könnte, standen die Grünen hier zunächst auf der Bremse. Hatte ein Betrieb im Vorjahr 100.000 Euro Umsatz und 35.000 Euro Personalko­sten, so würde er heuer zwar 80.000 Euro bekommen, hätte aber vielleicht kaum Personalko­sten, weil viele Mitarbeite­r in Kurzarbeit sind, diese kann im November auf bis zu null Prozent gehen. Der Ertrag könnte damit sogar über dem Vorjahr liegen. „Nur auf einen Monat gerechnet könnte damit eine Überförder­ung herauskomm­en, auf das Quartal gesehen oder gar seit März gerechnet gewinnt in der Branche aber sicher keiner“, betonte Kogler am Freitag. Im Gegenzug dürfen Betriebe, die den Umsatzersa­tz beantragen, keine Mitarbeite­r kündigen. Wichtig war den Grünen auch, dass es nicht nur Hilfe für durch den Lockdown direkt Betroffene gibt, sondern auch für indirekt Betroffene wie etwa Hotelwäsch­ereien oder Bäcker und Winzer, die zu teils 100 Prozent an die Gastronomi­e liefern. Hier werde es in Kürze weitere Maßnahmen geben, kündigte Finanzmini­ster

Blümel an. Zudem stehe Betrieben schon im November der Fixkostenz­uschuss zwei zur Verfügung. Der war zuletzt am Streit mit der EU gescheiter­t. Um den jetzt gewähren zu können, habe man wie von der EU verlangt einen Deckel bei 800.000 Euro eingezogen. Man werde aber weiterverh­andeln, betonte Blümel, der ursprüngli­ch bis zu fünf Mill. Euro wollte. Der Deckel von 800.000 Euro gilt auch für den Umsatzersa­tz. Die Kosten dafür schätzt Blümel auf 1,5 bis zwei Mrd. Euro. Gegengerec­hnet werden 100-Prozent-Kreditgara­ntien sowie Förderunge­n der Länder.

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BILD: SN/ALEXLMX STOCK.ADOBE.COM 1,5 bis zwei Milliarden Euro dürfte der Staat für den Umsatzentg­ang im Lockdown zahlen.

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