MILLIARDEN
80 Prozent des Vorjahresumsatzes erhalten Wirte und Hotels ersetzt. Eine Überförderung nimmt die Regierung in Kauf: „Auf Dauer gewinnt keiner.“
80 Prozent des Vorjahresumsatzes erhalten Wirte und Hotels ersetzt. Eine Überförderung nimmt die Regierung in Kauf.
Wirte wie Hoteliers reagierten am Freitag erleichtert. „Gerade im Hinblick auf die bald anstehende Auszahlung der Weihnachtsgehälter bedeutet rasche Hilfe für uns eine extreme Erleichterung“, betonte Georg Imlauer, Obmann der Salzburger Hotellerie. „Und die jetzt getroffene Regelung bestraft gerade jene nicht, die weiter Essen für Auslieferung oder Abholung kochen und Hotelzimmer für Geschäftsreisende offen halten“, ergänzte Mario Pulker, Obmann der Sparte Gastronomie.
Beim Thema Entschädigung für durch den Lockdown geschlossene Betriebe drückte die Regierung am Freitag aufs Tempo. Dabei hatten die beiden Koalitionspartner zuletzt, wie berichtet, erbittert um eine Einigung gerungen. Schon ab Freitagnachmittag könnten betroffene Betriebe bei FinanzOnline unbürokratisch um eine Umsatzentschädigung ansuchen, betonten Finanzminister Gernot Blümel und Vizekanzler Werner Kogler in einer gemeinsamen Pressekonferenz am Vormittag. Ausgezahlt werde binnen zwei Wochen. Konkret bekommen Hotels und Wirte 80 Prozent ihres Vorjahresumsatzes, berechnet wird das laut den dem Finanzamt ohnehin vorliegenden Steuerdaten.
Nicht gegengerechnet werden wie von vielen Gastronomen befürchtet jene Umsätze, die Betriebe jetzt machen, wenn sie weiter Speisen zum Abholen oder Ausliefern kochen oder Zimmer für Geschäftsreisende anbieten. Beides ist im Lockdown dezidiert erlaubt und auch erwünscht, wie die Regierung am Freitag betonte. Ebenso nicht gegengerechnet wird der Fixkostenzuschuss, also jenes Geld, mit dem der Staat je nach Umsatzausfall bei
Fixkosten wie Mieten oder Strom hilft. Keine Gegenrechnung gibt es auch bei der Kurzarbeit.
Da das theoretisch zu einer Überförderung führen könnte, standen die Grünen hier zunächst auf der Bremse. Hatte ein Betrieb im Vorjahr 100.000 Euro Umsatz und 35.000 Euro Personalkosten, so würde er heuer zwar 80.000 Euro bekommen, hätte aber vielleicht kaum Personalkosten, weil viele Mitarbeiter in Kurzarbeit sind, diese kann im November auf bis zu null Prozent gehen. Der Ertrag könnte damit sogar über dem Vorjahr liegen. „Nur auf einen Monat gerechnet könnte damit eine Überförderung herauskommen, auf das Quartal gesehen oder gar seit März gerechnet gewinnt in der Branche aber sicher keiner“, betonte Kogler am Freitag. Im Gegenzug dürfen Betriebe, die den Umsatzersatz beantragen, keine Mitarbeiter kündigen. Wichtig war den Grünen auch, dass es nicht nur Hilfe für durch den Lockdown direkt Betroffene gibt, sondern auch für indirekt Betroffene wie etwa Hotelwäschereien oder Bäcker und Winzer, die zu teils 100 Prozent an die Gastronomie liefern. Hier werde es in Kürze weitere Maßnahmen geben, kündigte Finanzminister
Blümel an. Zudem stehe Betrieben schon im November der Fixkostenzuschuss zwei zur Verfügung. Der war zuletzt am Streit mit der EU gescheitert. Um den jetzt gewähren zu können, habe man wie von der EU verlangt einen Deckel bei 800.000 Euro eingezogen. Man werde aber weiterverhandeln, betonte Blümel, der ursprünglich bis zu fünf Mill. Euro wollte. Der Deckel von 800.000 Euro gilt auch für den Umsatzersatz. Die Kosten dafür schätzt Blümel auf 1,5 bis zwei Mrd. Euro. Gegengerechnet werden 100-Prozent-Kreditgarantien sowie Förderungen der Länder.