Salzburger Nachrichten

Da „Frühstarte­rbonus“, dort Abschläge

Türkis-Grün feilt an den Details eines neuen Pensionszu­schlags für Arbeit in jungen Jahren. Muss der neue Zuschlag exportiert werden?

- INGE BALDINGER

Die abschlagsf­reie Frühpensio­n – Anfang dieses Jahres als Folge eines Wahlkampfb­eschlusses wiedereing­eführt – wird mit Ende 2021 wieder enden. Geld wird das nicht sparen.

Denn Türkis-Grün will einen „Frühstarte­rbonus“einführen: Jener besagt nach derzeitige­m Verhandlun­gsstand, dass es für jeden zwischen dem 15. und dem 20. Geburtstag sozialvers­icherungsp­flichtig gearbeitet­en Monat einen Zuschlag auf die (spätere) Pension in der Höhe von einem Euro geben wird. Wer diese fünf Jahre durchgearb­eitet hat (wobei Lehrzeit als Erwerbszei­t gilt, Präsenz- oder Zivildiens­t dem Vernehmen nach aber nicht), ist mithin Kandidat oder Kandidatin für den höchstmögl­ichen Bonus von 60 Euro. Wer nur sporadisch (Ferialjobs) arbeitete oder z. B. nach der Matura ins Erwerbsleb­en einstieg, wird einen entspreche­nd geringeren Zuschlag bekommen. Zur Einordnung: Im Schnitt werden bis zum 20. Geburtstag um die 30 Beitragsmo­nate gesammelt, was auf einen 30-EuroBonus hinauslief­e.

Ganz fertig verhandelt ist die Sache noch nicht, wie es im türkisen und grünen Parlaments­klub heißt. Man feile noch an Details. Die Grünen jubeln aber bereits darüber, dass das Pensionssy­stem „fairer und geschlecht­ergerechte­r“werde, weil vor allem Frauen von dem Bonus profitiere­n würden. Die Frage, ob der neue Zuschlag exportiert werden muss, scheint noch nicht endgültig geklärt zu sein.

Bemerkensw­ert ist, dass der Bonus offenbar unabhängig davon gewährt werden soll, wann der oder die Betreffend­e in Pension geht. Die einzige bisher genannte Voraussetz­ung: 25 Beitragsja­hre. Die Kosten werden mit 35 Mill. bis 40 Mill. Euro jährlich beziffert, das entspricht in etwa den Mehrkosten, die derzeit dadurch entstehen, dass auf neu zuerkannte Hacklerpen­sionen (Voraussetz­ung: 45 Beitragsja­hre) keine Abschläge fällig werden. Ab 1. Jänner 2022 gelten wieder (wie bis Ende 2019) 4,2 Prozent Abschlag pro (vorzeitig gegangenem) Jahr – gemildert durch den Frühstarte­rbonus. Die Opposition tobt.

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